Einfuhr eines in D auffälig gewordenen Hund in die Schweiz

Jack-T

10 Jahre Mitglied
Hallo,

kann mir jemand sagen ob es erlaubt ist, einen Hund der in Deutschland auffällig geworden ist in die Schweiz einzuführen?

Hund hat in Deutschland Maulkorb und Leinenpflicht.
 
  • 20. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Jack-T ... hast du hier schon mal geguckt?
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In Deutschland???? Oder in einem Bundesland? Oder in einem Kreis, einer Gemeinde?
Und in welchen Kanton der Schweiz soll es gehen?
 
Ich weis nur das der Hund von der Gemeinde als Gefährlich eingestuft wurde und deshalb Maulkorb und Leinenpflicht angeordnet wurde.
Wo der Hund in die Schweiz hin soll weis ich nicht.
 
Welche rasse denn? Staff&Co sind in vielen Kantonen Bewilligungspflichtig das könnte ins Auge gehen...
 
Ich würde dir empfehlen dich beim BVet Amt zu erkundigen, die sind hier zuständig für alles was Hunde betrifft, einfach mal anrufen oder Mailen

Lieben Gruss

Polarstern
 
Mir wäre es zumindest soweit nicht bekannt das es verboten wäre... für die Einfuhr benötigt es den Impfausweis mit allen notwendigen Impfungen, innert zehn Tagen muss man dann zum TA wegen der Chipregistrierung.

Über die einzelnen Haltungsbedienungen kannst Du Dich her gut informieren;



Die Leute dort sind auch sehr hilfsbereit und freundlich.

Weisst Du denn wieso der Hund in die Schweiz soll?
 
Kannst mir auch gerne eine PN schicken - wenn Du willst natürlich ;)
 
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Da hast du natürlich Recht. Und da dem Hund, wenn die zwei Bilder nicht täuschen, wirklich kein Listenhundmix aus dem Gesicht schaut, solltest du normalerweise ja auch keine Probleme bekommen, und dann ist es wirklich egal.
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Hier darf ich ihn sogar als reinrassig halten dann aber nur mit Herkunftsnachweis. Hier wird es schlimm wenn ein Hund gebissen hat und das finde ich auch richtig. Die müssen dann zum Wesenstest egal ob Dackel oder Amstaff.
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