Susanne, es fällt mir immer schwerer, mich mit Dir vernünftig zu unterhalten, weil man bei Dir den Eindruck hat, Du diskutierst nicht um des Austauschs Willen, sondern Du diskutierst, um zu provozieren. Ich persönlich habe den Eindruck, dass Du in vielen Themen nur deshalb widersprichst, um widersprochen zu haben und andere User zu ärgern, und nicht, weil Du mit wirklicher Überzeugung hinter Deinen Aussagen stehst.
Ich sagte NICHT: "3 Jahre Haft für ein Bagatellvergehen sind ein Witz".
Ich sagte: "3 Jahre Haft als HÖCHSTSTRAFE, egal wie schlimm die Tat war, sind ein Witz."
Wenn der Richter einen Strafrahmen von Geldbuße bis maximal 3 Jahre hat, wird er die Höchststrafe so gut wie nie verhängen. Tatsächlich kenne ich keinen einzigen Fall, in dem ein Tierquäler 3 Jahre Haft bekam.
Hat ein Richter einen Strafrahmen von Geldbuße bis, sagen wir, 10 Jahre Haft, so wird es ihm eher möglich sein, tatsächlich Freiheitsstrafen zu verhängen, die 3 Jahre oder länger dauern.
Möchtest Du bestreiten, dass es Straftaten aus Rohheit an Tieren gibt, die ein Strafmaß von 5 Jahren Haft oder mehr rechtfertigen würden?
http://forum.ksgemeinde.de/allgemei...rbeiter-wer-kennt-diesen-hund-missbrauch.html
Möchtest Du den Link zu den Bildern? Ich kann es Dir aber auch beschreiben, vielleicht reicht Dir das ja: Der Täter schnürt dem Hund das Maul mit Paketband zu. Er kugelt ihm beide Schultern aus und bindet ihm die Vorderbeine
auf dem Rücken zusammen. Er bindet ihn auf einem Tisch fest. Dem nun völlig wehrlosen Hund, der vor Schmerzen bereits halb wahnsinnig sein muss, verbrennt er die Genitalien mit einem Feuerzeug, bevor er den Hund mehrfach vergewaltigt.
Welches Strafmaß hälst Du hier für angemessen? Geldbuße? Bist Du der Meinung, dass diese Tat mit 3 Jahren Haft, von denen bei guter Führung i. d. R. nur etwa die Hälfte tatsächlich verbüßt werden muß, "abgegolten" wäre?