Das Comeback der vierbeinigen Killer
Diesen Artikel habe ich gerade aus hundejo.de kopiert.
Wenn es nicht so ein ernstes Thema wäre, könnte ich direkt drüber lachen....
Ich kann darüber nur den Kopf schütteln.....sonst geht es dem Typ noch gut?
26.6.03
Als der sechsjährige Volkan vor drei Jahren von Kampfhunden totgebissen wurde, forderten Politiker und Medien lauthals ein Verbot der "Killermaschinen". Inzwischen ist das Thema out, die meisten Kampfhundeverordnungen sind Makulatur. Doch Kinderschützer warnen: Die Gefahr ist heute noch größer als im Jahr 2000.
26. Juni 2000: In einem Schulhof in Hamburg-Wilhelmsburg spielt der sechsjährige Volkan mit seinen Freunden Fußball. Nebenan geht der mehrfach vorbestrafte Ibrahim K. mit der Staffordshire-Hündin Gipsy und dem Pitbull Zeus spazieren - zwei zu Kampfmaschinen abgerichteten Tieren. Leine oder Maulkorb hat das Herrchen von Gipsy und Zeus nie dabei. Plötzlich überspringen die beiden Hunde die 1,50 Meter hohe Mauer des Schulhofs und stürzen sich auf die Kinder. Während sich seine Spielkameraden retten können, fällt Volkan den Hunden zum Opfer: Sie verbeißen sich in dem Kind, auch das Herrchen kann sie nicht dazu bringen, von dem Jungen abzulassen. Nach 20 Minuten ist Volkan verblutet.
Die Nation ist schockiert, alle Medien berichten tagelang in größter Ausführlichkeit vom Schicksal des kleinen Volkan. Im Eiltempo werden in den folgenden Wochen und Monaten im ganzen Land Kampfhundverordnungen erlassen. Leinenzwang, Maulkorbpflicht, Meldepflicht für bestimmte Rassen und Voraussetzungen zum Halten von Hunden bestimmter Rassen werden darin festgehalten. Die Regeln fallen von Land zu Land sehr verschieden aus. Ein Versuch, bei der Innenministerkonferenz einige Monate später eine bundeseinheitliche Regelung zu finden, scheitert.
Drei Jahre später ist von einem harten Durchgreifen nichts mehr zu spüren, kritisiert jetzt die Deutsche Kinderhilfe Direkt. Die Politik habe ihre Versprechen nicht wahrgemacht, schimpft Vorstandsvorsitzender Georg Ehrmann in einer Bilanz. Die Gefährdung der Kinder sei mittlerweile eher noch größer geworden.
Die Verordnungen nach dem Tod Volkans hatten die Bereitschaft der Politik gezeigt, tätig zu werden; oft freilich waren sie auch Schnellschüsse, der Vorwurf des blinden Aktionismus kam prompt. Entsprechend hielt nicht jede Verordnung den Klagen betroffener Hundebesitzer stand. Für gewöhnlich basieren die Verordnungen auf Rassenlisten, die die als Killerbestien verdächtigten Hunde klassifizierten. Vor allem diese Listen stoßen auf Empörung bei vielen Hundebesitzern. Denn der Halter eines solchen Tieres hat auch im Einzelfall keine Möglichkeit, den Nachweis für die Gutmütigkeit seines Hundes zu erbringen.
"Gefährdung von Kindern größer geworden"
Tatsächlich zeigten die Verordnungen Erfolg. So sank die Zahl der gemeldeten Hundebisse in Berlin von 1816 im Jahr 1999 auf 1140 im vergangenen Jahr. Manche der als besonders gefährlich geltenden Hunde wie Tosa Inu und Mastiff tauchen in der Statistik gar nicht mehr auf.
Inzwischen sind jedoch einige der Verordnungen schon wieder Vergangenheit. Weil ihnen die gesetzliche Grundlage fehlt, wurden sie von Verwaltungsgerichten gekippt. Im Juli 2002 erklärte das Bundesverwaltungsgericht die niedersächsische Kampfhundeverordnung für nichtig. Eine Rassenliste könne nicht einfach von einem Ministerium erlassen werden, sondern bedürfe des Segens des Gesetzgebers. Ähnlich erging es Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Ende des Jahres fiel nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts auch die Verordnung der Hauptstadt. Das Brandenburger Innenministerium möchte einem möglichen Urteil zuvor kommen und bereitet deswegen ein Gesetz vor, das die Verordnung vom August 2000 in einigen Bereichen entschärft. Nur in drei Bundesländern - Sachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen - wurden tatsächlich schon Gesetze erlassen.
Jetzt schlägt die Deutsche Kinderhilfe Alarm. Die Gefährdung von Kindern durch aggressive Hunde sei im Vergleich zum Jahr 2000 "sogar eher größer geworden". Sorge macht der Organisation vor allem, dass die Überprüfung von Leinenzwang und Maulkorbpflicht zunehmend lascher gehandhabt würden.
Die Folgerung für Vorstandschef Ehrmann ist klar: "Scheinbar braucht es erst einen weiteren tragischen Zwischenfall, damit Politiker endlich reagieren." Ein häufig wiederkehrender Satz, wenn Politikern und Behörden vermeintliche oder tatsächliche Untätigkeit vorgeworfen wird. Freilich täuscht er darüber hinweg, dass viele Zwischenfälle auch durch schärfere Verordnungen oder Gesetze nicht verhindert werden können. So hatte auch für die Hunde von Ibrahim K. nach einer Anordnung des Bezirksamts Harburg Maulkorb- und Leinenzwang bestanden.
Mangelnde soziale Kontrolle
Gleiches gilt für einen Vorfall keine drei Wochen nach dem Tod Volkans. Während viele Länder noch an ihren Eilverordnungen schmiedeten, wurde in Berlin-Schöneberg die neunjährige Francesca vor ihrer Schule von einem Staffordshire-Pitbull angefallen. 14 Wunden - zum Teil fünf Zentimeter tief - fügte ihr der ansonsten friedliche "Tyson" zu. Der Hund war in der Nähe aus einer Wohnung entwischt. Das Mädchen musste schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht werden.
Francescas Vater, Oliver J., ärgert sich über den seiner Ansicht nach viel zu toleranten Umgang mit Kampfhundbesitzer. "In unserer Nachbarschaft sieht man schon wieder Kampfhunde ohne Maulkorb", klagt J. "Ich verstehe nicht, wie es möglich ist, dass die Rechte von Hundehaltern höher bewertet werden als die Rechte von Kinderhaltern, sprich Eltern." Er befürwortet einen Leinenzwang für alle Hunde ab einer bestimmten Größe.
Rüdiger Holecek von der Gewerkschaft der Polizei sieht dagegen keinen Mangel an Gesetzen. "Wir können diese Gesetze sowieso nicht durchsetzen." Der Polizist wirbt für Verständnis für seine Kollegen. Die könnten nicht mit einem Rassebestimmungsbuch Streife laufen. Woran es fehle, sei vielmehr soziale Kontrolle. Wenn ein Herrchen, das seinem Kampfhund keinen Maulkorb anlegt, ständig von empörten Passanten angesprochen werde, werde es ihm schon irgendwann zu dumm werden.
Eigentlich müsse man die Hundehaltung viel grundsätzlicher in Frage stellen, findet Holecek - nicht nur wegen der Gefahr, die von Kampfhunden ausgeht. Der Gewerkschafter stört sich auch an "tonnenweise Hundescheiße" in der Stadt. "Können wir uns Hunde in einer so eng aufeinander lebenden Gesellschaft noch leisten?" Aber natürlich würde sich kein Politiker trauen, diese Diskussion anzustoßen, klagt Holecek. Denn auch die Mitglieder der "mächtigen Hundehalterlobby", ahnt er, sind Wähler.
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Diesen Artikel habe ich gerade aus hundejo.de kopiert.
Wenn es nicht so ein ernstes Thema wäre, könnte ich direkt drüber lachen....
Ich kann darüber nur den Kopf schütteln.....sonst geht es dem Typ noch gut?
26.6.03
Als der sechsjährige Volkan vor drei Jahren von Kampfhunden totgebissen wurde, forderten Politiker und Medien lauthals ein Verbot der "Killermaschinen". Inzwischen ist das Thema out, die meisten Kampfhundeverordnungen sind Makulatur. Doch Kinderschützer warnen: Die Gefahr ist heute noch größer als im Jahr 2000.
26. Juni 2000: In einem Schulhof in Hamburg-Wilhelmsburg spielt der sechsjährige Volkan mit seinen Freunden Fußball. Nebenan geht der mehrfach vorbestrafte Ibrahim K. mit der Staffordshire-Hündin Gipsy und dem Pitbull Zeus spazieren - zwei zu Kampfmaschinen abgerichteten Tieren. Leine oder Maulkorb hat das Herrchen von Gipsy und Zeus nie dabei. Plötzlich überspringen die beiden Hunde die 1,50 Meter hohe Mauer des Schulhofs und stürzen sich auf die Kinder. Während sich seine Spielkameraden retten können, fällt Volkan den Hunden zum Opfer: Sie verbeißen sich in dem Kind, auch das Herrchen kann sie nicht dazu bringen, von dem Jungen abzulassen. Nach 20 Minuten ist Volkan verblutet.
Die Nation ist schockiert, alle Medien berichten tagelang in größter Ausführlichkeit vom Schicksal des kleinen Volkan. Im Eiltempo werden in den folgenden Wochen und Monaten im ganzen Land Kampfhundverordnungen erlassen. Leinenzwang, Maulkorbpflicht, Meldepflicht für bestimmte Rassen und Voraussetzungen zum Halten von Hunden bestimmter Rassen werden darin festgehalten. Die Regeln fallen von Land zu Land sehr verschieden aus. Ein Versuch, bei der Innenministerkonferenz einige Monate später eine bundeseinheitliche Regelung zu finden, scheitert.
Drei Jahre später ist von einem harten Durchgreifen nichts mehr zu spüren, kritisiert jetzt die Deutsche Kinderhilfe Direkt. Die Politik habe ihre Versprechen nicht wahrgemacht, schimpft Vorstandsvorsitzender Georg Ehrmann in einer Bilanz. Die Gefährdung der Kinder sei mittlerweile eher noch größer geworden.
Die Verordnungen nach dem Tod Volkans hatten die Bereitschaft der Politik gezeigt, tätig zu werden; oft freilich waren sie auch Schnellschüsse, der Vorwurf des blinden Aktionismus kam prompt. Entsprechend hielt nicht jede Verordnung den Klagen betroffener Hundebesitzer stand. Für gewöhnlich basieren die Verordnungen auf Rassenlisten, die die als Killerbestien verdächtigten Hunde klassifizierten. Vor allem diese Listen stoßen auf Empörung bei vielen Hundebesitzern. Denn der Halter eines solchen Tieres hat auch im Einzelfall keine Möglichkeit, den Nachweis für die Gutmütigkeit seines Hundes zu erbringen.
"Gefährdung von Kindern größer geworden"
Tatsächlich zeigten die Verordnungen Erfolg. So sank die Zahl der gemeldeten Hundebisse in Berlin von 1816 im Jahr 1999 auf 1140 im vergangenen Jahr. Manche der als besonders gefährlich geltenden Hunde wie Tosa Inu und Mastiff tauchen in der Statistik gar nicht mehr auf.
Inzwischen sind jedoch einige der Verordnungen schon wieder Vergangenheit. Weil ihnen die gesetzliche Grundlage fehlt, wurden sie von Verwaltungsgerichten gekippt. Im Juli 2002 erklärte das Bundesverwaltungsgericht die niedersächsische Kampfhundeverordnung für nichtig. Eine Rassenliste könne nicht einfach von einem Ministerium erlassen werden, sondern bedürfe des Segens des Gesetzgebers. Ähnlich erging es Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Ende des Jahres fiel nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts auch die Verordnung der Hauptstadt. Das Brandenburger Innenministerium möchte einem möglichen Urteil zuvor kommen und bereitet deswegen ein Gesetz vor, das die Verordnung vom August 2000 in einigen Bereichen entschärft. Nur in drei Bundesländern - Sachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen - wurden tatsächlich schon Gesetze erlassen.
Jetzt schlägt die Deutsche Kinderhilfe Alarm. Die Gefährdung von Kindern durch aggressive Hunde sei im Vergleich zum Jahr 2000 "sogar eher größer geworden". Sorge macht der Organisation vor allem, dass die Überprüfung von Leinenzwang und Maulkorbpflicht zunehmend lascher gehandhabt würden.
Die Folgerung für Vorstandschef Ehrmann ist klar: "Scheinbar braucht es erst einen weiteren tragischen Zwischenfall, damit Politiker endlich reagieren." Ein häufig wiederkehrender Satz, wenn Politikern und Behörden vermeintliche oder tatsächliche Untätigkeit vorgeworfen wird. Freilich täuscht er darüber hinweg, dass viele Zwischenfälle auch durch schärfere Verordnungen oder Gesetze nicht verhindert werden können. So hatte auch für die Hunde von Ibrahim K. nach einer Anordnung des Bezirksamts Harburg Maulkorb- und Leinenzwang bestanden.
Mangelnde soziale Kontrolle
Gleiches gilt für einen Vorfall keine drei Wochen nach dem Tod Volkans. Während viele Länder noch an ihren Eilverordnungen schmiedeten, wurde in Berlin-Schöneberg die neunjährige Francesca vor ihrer Schule von einem Staffordshire-Pitbull angefallen. 14 Wunden - zum Teil fünf Zentimeter tief - fügte ihr der ansonsten friedliche "Tyson" zu. Der Hund war in der Nähe aus einer Wohnung entwischt. Das Mädchen musste schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht werden.
Francescas Vater, Oliver J., ärgert sich über den seiner Ansicht nach viel zu toleranten Umgang mit Kampfhundbesitzer. "In unserer Nachbarschaft sieht man schon wieder Kampfhunde ohne Maulkorb", klagt J. "Ich verstehe nicht, wie es möglich ist, dass die Rechte von Hundehaltern höher bewertet werden als die Rechte von Kinderhaltern, sprich Eltern." Er befürwortet einen Leinenzwang für alle Hunde ab einer bestimmten Größe.
Rüdiger Holecek von der Gewerkschaft der Polizei sieht dagegen keinen Mangel an Gesetzen. "Wir können diese Gesetze sowieso nicht durchsetzen." Der Polizist wirbt für Verständnis für seine Kollegen. Die könnten nicht mit einem Rassebestimmungsbuch Streife laufen. Woran es fehle, sei vielmehr soziale Kontrolle. Wenn ein Herrchen, das seinem Kampfhund keinen Maulkorb anlegt, ständig von empörten Passanten angesprochen werde, werde es ihm schon irgendwann zu dumm werden.
Eigentlich müsse man die Hundehaltung viel grundsätzlicher in Frage stellen, findet Holecek - nicht nur wegen der Gefahr, die von Kampfhunden ausgeht. Der Gewerkschafter stört sich auch an "tonnenweise Hundescheiße" in der Stadt. "Können wir uns Hunde in einer so eng aufeinander lebenden Gesellschaft noch leisten?" Aber natürlich würde sich kein Politiker trauen, diese Diskussion anzustoßen, klagt Holecek. Denn auch die Mitglieder der "mächtigen Hundehalterlobby", ahnt er, sind Wähler.
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