Ich glaube es kommt letztendlich stark drauf an, ob es einen tatsächlichen Einbrecher erwischt, der mit Gewalt und krimineller Absicht, in ein gut gesichertes Grundstück eindringt...oder um einen unvorsichtigen Menschen, der nur die Schilder nicht beachtet.
Denke ich auch, und deshalb schrieb ich ja auch explizit - gegen unbeabsichtigtes Betreten gesichertes! Grundstück!
@ wellblechdach
Ich halte das Urteil für durchaus geeignet.
Ein
Kind, dass gewarnt wurde sich dem Hund zu nähern bekommt kein Schmerzensgeld und ein
Erwachsener, der sich der Gefahr, die sein "Beruf" mit sich bringt durchaus bewusst ist und auch noch durch das Bellen des oder der Hunde gewarnt wird, ggf. auch noch durch ein Schild soll es dann bekommen?
ist dir eigentlich mal in den kopf gekommen das es sich hier um einen arzt handelt der in ausführung seiner pflicht das gründstück betreten hat.
kannst du dir vorstellen das er vieleicht gedacht hatte das seinen patienten etwas passiert sei, er wird ja nicht umsonnst gerufen.
das er das grundstück verwechselt hatte ist nun mal dumm gelaufen,hat aber mit dem grund seiner anwesenheit nichts zu tun.
wenn amn dich manchmal so liest ,kann am nur hoffe das nicht mal du schwer krank im bett liegst und der arzt nicht deine behausung betritt, weil er hundegebell hört.
Er hat trotzdem das Eigentum anderer Leute zu respektieren und Warnhinweise zu beachten.
Das Grundstück ist für jeden erkennbar so abgegrenzt, dass es ab dem Zaun nicht von Fremden zu betreten ist. Dafür haben die Grundstücksbesitzer einen durchgehenden Zaun angebracht und an diesem einen Briefkasten und eine Klingel befestigt. Das zeigt den klaren Willen der Eigentümer, dass man dort stehen zu bleiben hat und wenn man sie besuchen will, am Zaun die Klingel zu betätigen hat. Macht keiner auf, kann man, genauso wenig wie an einer Haustür, einfach weiter gehen und schauen, wo sich denn nun die Eigentümer aufhalten oder weshalb sie denn nicht aufmachen. Das sollte eigentlich jedem klar sein, hoffe ich zumindest.
Der Arzt hat diese Grenze und das Eigentum der Halter nicht respektiert, was bereits strafrechtlich beurteilt werden kann. Nur weil er aufgrund seines Berufsstandes an Hybris leidet und meint sich über gesellschaftliche Regeln erheben zu dürfen, kann das nicht allgemein gültige Regeln außer Kraft setzen.
Und wie hier gerne übersehen wird, ist der Mann deutlich gewarnt worden. Deutlicher kann man kein "Opfer" vorher warnen! Ein Warnschild hat ihn auf Hunde aufmerksam gemacht und das Bellen der Hunde signalisierte ihm, dass diese Hunde sogar tatsächlich vor Ort sind.
Das jemand so dumm und dreist ist, auf dem Grundstück herum zu laufen, statt von außerhalb des Zaunes zu telefonieren, kann keiner vermuten. Wer ist so blöde und macht so etwas?
Was hätte es bei diesem Mann geholfen, wenn ein Vorhängeschloss am Zaun angebracht gewesen wäre. Wer einfach auf fremde Grunstücke spaziert, obwohl das offensichtlich nicht vom Eigentümer erwünscht ist, klettert auch ohne hemmungen über einen abgeschlossenen Zaun.