puffi und du hast dich natürlich ausnahmslos daran gehalten was man dir als Kind verboten hatte und wenn du dann doch rein bist und der Hund dir die Beine bearbeitet hatte , du beim Arzt oder Krankenhaus warst..hast bestimmt noch eine drauf bekommen von den Eltern weil selber schuld und so
Das Opfer war kein Kind. Es handelte sich hierbei um einen gebildeten Mann, der für sich selber, genauso wie jeder andere auch, die Privatsphäre geschützt sehen will, die er absteckt. Er würde es sicher genauso wenig wollen, wenn plötzlich ein Fremder in seinem Garten steht, während seine Frau oben ohne ein Sonnenbad nimmt, oder sein Kind gerade im Garten spielt.
Das Beispiel mit den Kindern ist Bildzeitungsniveau. Es war kein Kind und wenn es ein Kind gewesen wäre, ist noch lange nicht gesagt, dass es zu einem Unfall gekommen wäre.
Für alle, egal ob Erwachsene oder Kinder ist die Grenze durch den Zaun und die Klingel deutlich zu erkennen. Durch das Warnschild ist auch jedem Kind klar, dass da Hunde sind, vor denen man gewarnt wird. Auch Kinder wissen, dass sie etwas Unrechtes und sehr gefährliches tun, wenn sie eine solche Grenze überschreiten.
Natürlich halten sich Kinder nicht immer an solche Regeln und Verbote. Dass es so ist, wissen wie alle, weil wir selber mal Kinder waren. Welches Kind findet es aber reizvoll, ein Grundstück zu betreten, auf dem "gefährliche Hunde" was es warten? Wie oft ist so etwas schon vorgekommen?
Abgesehen davon, stellt auch ein abgeschlossenes Tor kein Hindernis für ein Kind dar, dass bewusst etwas Verbotenes machen will. Es klettert in dem Fall einfach über den Zaun, genauso, wie es hier die Riegel und/oder Bolzen lösen würde, um das Tor zu öffnen. Wo ist der Unterschied?
Die Maßnahmen, die man ergreifen muss, hängen auch maßgeblich davon ab, wie sich die Situation vor Ort darstellt. Gibt es viele Kinder in direkter Nachbarschaft? Spielen Kleinkinder des direkten Nachbarn häufig vor der Tür? Dann würde es logischer Weise einen Sinn ergeben besondere Maßnahmen zu ergreifen, die auch den Aspekt Kinder berücksichtigen und dann wäre es sicher auch Aufgabe der Halter entsprechend vorzusorgen. Über derartige Szenarien sprechen wir hier aber nicht. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Halter mit Kindern rechnen mussten. Und wie gesagt, handelte es sich hier um einen Erwachsenen, der gegen jede Regel und Vernunft verstößt.
Auch ansonsten ist unsere Welt nicht so gestaltet, dass alle Gefahren ausgeschlossen werden. Kinder können ungehindert auf die Straße rennen, in Flüße springen, von Bäumen fallen, die Treppe hinunter oder aus dem Fenster stürtzen, sich in Brand setzen, sich mit Werkzeugen oder Haushaltsgeräten selbst verletzen etc.
Wer oder welche Maßnahmen hindern Kinder daran, auf die Straße zu rennen und überfahren zu werden? Gibt es da auch Zäune und unüberwindbare Hürden, die sie am Weiterlaufen hindern? Wer hält seine Feuerzeuge, seine Küchenmesser etc. im Tresor verschlossen, damit Kinder nicht an sie ran kommen?
Wie gesagt, wenn es sich hier um einen provisorischen Zaun ohne Warnschild gehandelt hätte, bei dem Briefkasten und Klingel an der Wohnungstür befästigt gewesen wären, gehandelt hätte, wäre eine Kritik angebracht. Bei diesen Leuten ist aber klar zu erkennen, dass sie sich sowohl Gedanken als auch Mühe geben, Fremde vor ihren Hunden fern zu halten.
Man kann an allen Sicherheitssystemen im Nachhinein einen Schwachpunkt finden und den Haltern diese Schwächen vorhalten. Die Liste der Fehlverhalten, die der Arzt begangen hat, ist aber deutlich länger und auch schwerwiegender.
Zudem sollte man in dem Fall nicht nur fragen, warum die eine oder andere Maßnahme auf Seiten der Halter nicht getroffen wurde, sondern sich auch fragen, ob die getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um einen Erwachsenen Mann vom Grundstück fern zu halten.
Und da muss ich persönlich ganz klar sagen, dass sowohl der Zaun, die außen angebrachte Klingel und der Briefkasten, aber in dem Zusammenhang auch das Warnschild für jeden Menschen als Maßnahmen reichen sollten, um ihn daran zu hindern, das Grundstück zu betreten.
Der Zaun ist in dem Fall wie eine Wohnungstür. Man geht auch nicht einfach durch eine Wohnungstür, nur weil die sich eventuell aufdrücken lässt und stolziert bei fremden Leuten ins Wohnzimmer, nur weil keiner auf das Klingeln reagiert hat. Man geht auch nicht in irgendwelche Gebäude, an denen Warnschilder angebracht sind und eine Klingel außen vorhanden ist, die einem klar signalisiert, dass man reingelassen wird, nachdem man geklingelt hat.
Und wie bereits gesagt kommt hinzu, dass er Hundegebell gehört hat. Er wusste also, dass da Hunde sind. Zudem hatte er ein Telefon dabei und hätte anrufen können bzw. müssen, bevor er das Grundstück betritt.