Bullterrier und Rottweiler stürzten sich auf Arzt - Schwer verletzt

@alphatierchen und Wellblechdach

Die von Euch angeführten Beispiele sind keine passendes Beispiel, sondern widrelegen im Gegenteil Eure These und stellen klar, dass man eben nicht einfaxh so auf ein Grundstück darf und die besagten Halter in dem hier diskutierten Fall aus dem Schneider wären.

Die Halter des Bullis und des Rottis haben sowohl den Brieffkasten, wie auch die Klingel vor dem Zaun stehen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Es gibt für niemanden, nicht einmal für den Postboten einen Grund, das Grundstück zu betreten! Die Halter müssen keineswegs damit rechnen, dass Besucher das Grundstück betreten.

Etwas ganz anderes ist das Reiterhof-Beispiel. Hier muss ich damit rechnen, dass mich fremde Menschen besuchen!!! Erst recht, wenn ich noch Kunden auf dem Grundstück habe!

In beiden Urteilen wird im Gegenteil darauf hingewiesen, dass wenn es wie in dem hier diskutierten Fall wäre, den Haltern keine Schuld zugeben wäre.
 
  • 8. Juni 2024
  • #Anzeige
Hi procten ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 27 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Das immer wieder behauptete Einbrecherbeispiel halte ich eh für Quatsch. Jeder hat das Recht sein Eigentum zu verteidigen. Wenn der Einbrecher Pech hat und nachgewiesen ist, dass er mich bestiehlt, wird kein Richter der Welt einen Hauseigentümer verurteilen, der einen echten Einbrecher in Notwehr totschlägt. Notwehr ist nicht erst dann gegeben, wenn mein Leben bedroht ist, sondern bereits dann, wenn mich jemand beklaut und ich mein Eigentum verteidigen will. Natürlich kommt es immer auch auf die Situation an.
 
Das immer wieder behauptete Einbrecherbeispiel halte ich eh für Quatsch. Jeder hat das Recht sein Eigentum zu verteidigen. Wenn der Einbrecher Pech hat und nachgewiesen ist, dass er mich bestiehlt, wird kein Richter der Welt einen Hauseigentümer verurteilen, der einen echten Einbrecher in Notwehr totschlägt. Notwehr ist nicht erst dann gegeben, wenn mein Leben bedroht ist, sondern bereits dann, wenn mich jemand beklaut und ich mein Eigentum verteidigen will. Natürlich kommt es immer auch auf die Situation an.


das scheint mir sehr abenteuerlich, sogar hier in afrika bekommt man eine, meist symbolische, strafe wenn mann einen einbrecher abknallt. bei euch bleibts auch ein verbrechen unter mildernde umstände vielleicht und ohne vorsatz, aber bestraft wirds.
 
Das immer wieder behauptete Einbrecherbeispiel halte ich eh für Quatsch. Jeder hat das Recht sein Eigentum zu verteidigen. Wenn der Einbrecher Pech hat und nachgewiesen ist, dass er mich bestiehlt, wird kein Richter der Welt einen Hauseigentümer verurteilen, der einen echten Einbrecher in Notwehr totschlägt. Notwehr ist nicht erst dann gegeben, wenn mein Leben bedroht ist, sondern bereits dann, wenn mich jemand beklaut und ich mein Eigentum verteidigen will. Natürlich kommt es immer auch auf die Situation an.


das scheint mir sehr abenteuerlich, sogar hier in afrika bekommt man eine, meist symbolische, strafe wenn mann einen einbrecher abknallt. bei euch bleibts auch ein verbrechen unter mildernde umstände vielleicht und ohne vorsatz, aber bestraft wirds.

Stichwort: Verhältnismäßigkeit der Mittel ;)

Wenn es z.B. ein bewaffneter Raubüberfall wäre, wäre es evtl. ok sich bis zur Tötung des Täters zu wehren
Wenn ein Kind einen Kaugummi stiehlt, darf man es natürlich nicht umbringen ;)
-obwohl beides ein Vergehen am Eigentum ist :hallo:
 
In dem unten aufgeführten Fall erschießt ein Rentner einen Jugendlichen, der sich auf der Flucht befindet und wird trotzdem entschuldigt, weil er eben sein Eigentum versucht zu schützen bzw. zu verteidigen.

 
mat ich weiß nicht ob das wirklich so stimmt. es gibt einige Fälle wo das Opfer dennoch Recht bekommen hat. Wenn man aggressive Hunde hat, würde ich das tolle Tor einfach abschliessen, dann können keine Blinden, Kinder, Verwirrte und Analphabeten dennoch gebissen werden. und ich glaub das sieht der deutsche Staat auch so. Vorbei die Zeiten in denen ein Schild das vor dem Hund gewarnt hat gereicht hat, sollte langsam in den Köpfen angekommen sein...

Naja, wenn die Hunde dich auf dem Grundstück verscharren, wird Dir ein evtl. Rechtsanspruch wenig helfen. Ich finde vielmehr, es sollte wieder in die Köpfe rein, das so ein Schild seine Bedeutung hat. Auch dein Vergleich mit Kindern ua ist nicht ganz stimmig. Nur weil die Hunde sich diese Person geholt haben, heißt das nicht, das sie das immer tun. So ein Vorfall und wie er abläuft, ist immer ein Zusammenspiel verschiedener Faktoren. Wie gesagt, gute Besserung.

Na ja, aber nicht jedes Kind kann lesen und Kinder sind neugierig.
Sicher hängt es von mehreren Faktoren ab, wie so ein Zusammentreffen abläuft und vielleicht wäre einem Kind dort nichts passiert.
Vielleicht aber doch.
Wäre ein abgeschlossenes Tor, mit einem Klingelknopf dran, wohl die sicherere Alternative.

Wobei ich auch bei dir bin, dass man nicht alles berücksichtigen und zu 100 % sicher machen kann.
Ich unterstelle jetzt einfach, dass die Halter wussten, dass ihre Hunde das Grundstück bewachen und ggf. verteidigen.

Mmmmmhhh - hieß aber auch, sie hätten sie weg gesperrt!?

Mir wurde schon als Kind beigebracht, dass man fremde Grundstücke ohne Aufforderung des Besitzers nicht betritt. Als Elternteil habe ich sehr wohl eine gewisse Aufsichtspflicht. Ich lasse ja auch mein Kind nicht auf die Straße laufen.
 
Mir wurde schon als Kind beigebracht, dass man fremde Grundstücke ohne Aufforderung des Besitzers nicht betritt. Als Elternteil habe ich sehr wohl eine gewisse Aufsichtspflicht. Ich lasse ja auch mein Kind nicht auf die Straße laufen.

mich auch, wir haben daher immer aufgepasst das uns niemand sieht wenns zum nüsse klauen ging.

bis welchem alter darf dein kind nicht auf der strasse laufen? bis es fertig studiert hat? artzt, zumbeispiel...
 
Ich würde es aus Gründen des Anstandes für angemessen halten, wenn sich die Halter beim dem Arzt entschuldigen, weil der Mann immerhin durch ihre Hunde verletzt wurde, egal ob er daran selber Schuld hat oder nicht. Alles darüber hinaus finde ich aber unangebracht und die Forderungen des Bürgermeisters sind meiner Meinung nach absurd.

Wie gesagt, ist das Grundstück mit einem massiven Zaun befriedet, so dass für jeden erkennbar ist, dass diese Leute ihr Grundstück vor willkürlichem Betreten anderer Menschen schützen. Dass sie den Briefkasten und die Klingel außerhalb des Gründstückes angebracht haben, zeigt jedem Fremden, dass am Zaun eine Grenze ist und diese auch dann nicht zu überwinden ist, wenn man die Eigentümer nur besuchen will. Wer mit diesen Leuten Kontakt aufnehmen will, hat vor dem Zaun zu warten und kann hierfür die Klingel am Zaun betätigen. Der geforderte bzw. der gewünschte "Hausfrieden" beginnt hier unmissverständlich am Zaun und nicht erst an der Wohnungstür.

Warum diese Leute das so gewählt haben und so wünschen, wird für jeden zudem durch das Warnschild deutlich, dass am Zaun hängt, so dass jeder Fremde sofort versteht, dass ein unaufgefordertes Betreten des Grundstückes verboten ist und einen "Hausfriedensbruch" darstellt.

Der Arzt war zudem durch die besondere Beschaffenheit des Warnschildes darauf aufmerksam gemacht, dass ihn keine Dackel auf dem Grundstück erwarten, sondern ein Bullterrier. Auf dem Warnschild ist ein Bullterrier Kopf abgebildet.

Dass die Hunde zu Hause sind, hat der Arzt zudem gewusst, weil die Hunde drohend bellten. Dass Hunde wie Bullterrier eine Gefahr darstellen können, wenn sie das Haus bewachen und ein Fremder diese Grenze missachtet, versteht jeder Mensch.

Hinzukommt, dass der Arzt ohne jede Notwendigkeit das Grundstück betreten hat. Vor dem Zaun hätte er alles, was notwendig ist, um mit den Eigentümern Kontakt auf zu nehmen. Man klingelt und wenn keiner aufmacht, telefoniert man von mir aus, aber betritt nicht dass Grundstück.

Und was man eben auch nicht vergessen darf ist, dass die Hunnde zusätzlich eingesperrt waren.
 
puffi und du hast dich natürlich ausnahmslos daran gehalten was man dir als Kind verboten hatte und wenn du dann doch rein bist und der Hund dir die Beine bearbeitet hatte , du beim Arzt oder Krankenhaus warst..hast bestimmt noch eine drauf bekommen von den Eltern weil selber schuld und so
 
@ Wiwwelle: Ich finde, Du bringst die "Kinderproblematik" auf den Punkt! Da können die Eltern 1000mal gepredigt und gewarnt haben.....je nach Alter sind diese Ansagen entweder vergessen oder werden absichtlich ignoriert - sind halt Kinder.
Und da man ja immer wieder von Fehlern der Erwachsenen hört/liest, kann man bei Kindern schon gar nicht von "richtigem Verhalten" ausgehen bzw. dieses uneingeschränkt erwarten! Ich sehe das an meinem 5jährigen Sohn: Mit Hunden von Geburt an aufgewachsen, sehr vorsichtig und tierlieb - und trotzdem muss ich ihn ab und an an gewisse Regeln erinnern - z.B., dass er den Hunden keine Kommandos geben darf oder nicht "mitspielen", wenn die Hunde ihre Raufspiele spielen.

Aus meiner Sicht ist das Blöde, dass - egal, wie man sichert, sozialisiert, erzieht - IMMER zumindest ein kleines Restrisiko bleibt....und wenns blöd läuft....

Ich glaube leider nicht, dass immer alles zu verhindern ist - Menschen machen leider Fehler und Hunde bleiben Hunde.

Ich kenne viele Hundehalter, die sagen, ihr Hund würde NIEMALS und unter keinen Umständen einen Menschen beißen. Ich bin mir sicher, dass jeder Hund - in der entsprechenden Situation - zumindest abschnappen würde. Und das, obgleich keiner meiner Hunde jemals einen "Vorfall" verursacht hat.

LG
 
puffi und du hast dich natürlich ausnahmslos daran gehalten was man dir als Kind verboten hatte und wenn du dann doch rein bist und der Hund dir die Beine bearbeitet hatte , du beim Arzt oder Krankenhaus warst..hast bestimmt noch eine drauf bekommen von den Eltern weil selber schuld und so

Natürlich habe ich mich daran gehalten und meine Beine sind daher narbenfrei. :)
 
ich seh das wie procten.

die Hunde waren weggesperrt,...
da war ein Gartenzaun mit geschlossenem Gartentor ( nicht ver--sonder geschlossen)
da war ne klingel
da war ein Warnschild

der liebe herr Doktor läutet nicht----- öffnet das Gartentor, ( hört spätestens DA die Hunde bellen)

geht weiter,.... ( Hunde plärren jetzt schon hinter der verschlossenen tür )

dann - dann bleibt er noch seelenruhig stehen und beginnt zu telefonieren,...... :unsicher:

jetzt natürlich hören die Hunde die fremde stimme noch zusätzlich--zu dem fremden Geruch und versuchen alles ( mit erfolg) um die verschlossene tür aufzubekommen,........... die A-karte haben wieder mal Hunde und halter,.....
 
puffi und du hast dich natürlich ausnahmslos daran gehalten was man dir als Kind verboten hatte und wenn du dann doch rein bist und der Hund dir die Beine bearbeitet hatte , du beim Arzt oder Krankenhaus warst..hast bestimmt noch eine drauf bekommen von den Eltern weil selber schuld und so

Das Opfer war kein Kind. Es handelte sich hierbei um einen gebildeten Mann, der für sich selber, genauso wie jeder andere auch, die Privatsphäre geschützt sehen will, die er absteckt. Er würde es sicher genauso wenig wollen, wenn plötzlich ein Fremder in seinem Garten steht, während seine Frau oben ohne ein Sonnenbad nimmt, oder sein Kind gerade im Garten spielt.

Das Beispiel mit den Kindern ist Bildzeitungsniveau. Es war kein Kind und wenn es ein Kind gewesen wäre, ist noch lange nicht gesagt, dass es zu einem Unfall gekommen wäre.

Für alle, egal ob Erwachsene oder Kinder ist die Grenze durch den Zaun und die Klingel deutlich zu erkennen. Durch das Warnschild ist auch jedem Kind klar, dass da Hunde sind, vor denen man gewarnt wird. Auch Kinder wissen, dass sie etwas Unrechtes und sehr gefährliches tun, wenn sie eine solche Grenze überschreiten.

Natürlich halten sich Kinder nicht immer an solche Regeln und Verbote. Dass es so ist, wissen wie alle, weil wir selber mal Kinder waren. Welches Kind findet es aber reizvoll, ein Grundstück zu betreten, auf dem "gefährliche Hunde" was es warten? Wie oft ist so etwas schon vorgekommen?

Abgesehen davon, stellt auch ein abgeschlossenes Tor kein Hindernis für ein Kind dar, dass bewusst etwas Verbotenes machen will. Es klettert in dem Fall einfach über den Zaun, genauso, wie es hier die Riegel und/oder Bolzen lösen würde, um das Tor zu öffnen. Wo ist der Unterschied?

Die Maßnahmen, die man ergreifen muss, hängen auch maßgeblich davon ab, wie sich die Situation vor Ort darstellt. Gibt es viele Kinder in direkter Nachbarschaft? Spielen Kleinkinder des direkten Nachbarn häufig vor der Tür? Dann würde es logischer Weise einen Sinn ergeben besondere Maßnahmen zu ergreifen, die auch den Aspekt Kinder berücksichtigen und dann wäre es sicher auch Aufgabe der Halter entsprechend vorzusorgen. Über derartige Szenarien sprechen wir hier aber nicht. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Halter mit Kindern rechnen mussten. Und wie gesagt, handelte es sich hier um einen Erwachsenen, der gegen jede Regel und Vernunft verstößt.

Auch ansonsten ist unsere Welt nicht so gestaltet, dass alle Gefahren ausgeschlossen werden. Kinder können ungehindert auf die Straße rennen, in Flüße springen, von Bäumen fallen, die Treppe hinunter oder aus dem Fenster stürtzen, sich in Brand setzen, sich mit Werkzeugen oder Haushaltsgeräten selbst verletzen etc.

Wer oder welche Maßnahmen hindern Kinder daran, auf die Straße zu rennen und überfahren zu werden? Gibt es da auch Zäune und unüberwindbare Hürden, die sie am Weiterlaufen hindern? Wer hält seine Feuerzeuge, seine Küchenmesser etc. im Tresor verschlossen, damit Kinder nicht an sie ran kommen?

Wie gesagt, wenn es sich hier um einen provisorischen Zaun ohne Warnschild gehandelt hätte, bei dem Briefkasten und Klingel an der Wohnungstür befästigt gewesen wären, gehandelt hätte, wäre eine Kritik angebracht. Bei diesen Leuten ist aber klar zu erkennen, dass sie sich sowohl Gedanken als auch Mühe geben, Fremde vor ihren Hunden fern zu halten.

Man kann an allen Sicherheitssystemen im Nachhinein einen Schwachpunkt finden und den Haltern diese Schwächen vorhalten. Die Liste der Fehlverhalten, die der Arzt begangen hat, ist aber deutlich länger und auch schwerwiegender.

Zudem sollte man in dem Fall nicht nur fragen, warum die eine oder andere Maßnahme auf Seiten der Halter nicht getroffen wurde, sondern sich auch fragen, ob die getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um einen Erwachsenen Mann vom Grundstück fern zu halten.

Und da muss ich persönlich ganz klar sagen, dass sowohl der Zaun, die außen angebrachte Klingel und der Briefkasten, aber in dem Zusammenhang auch das Warnschild für jeden Menschen als Maßnahmen reichen sollten, um ihn daran zu hindern, das Grundstück zu betreten.

Der Zaun ist in dem Fall wie eine Wohnungstür. Man geht auch nicht einfach durch eine Wohnungstür, nur weil die sich eventuell aufdrücken lässt und stolziert bei fremden Leuten ins Wohnzimmer, nur weil keiner auf das Klingeln reagiert hat. Man geht auch nicht in irgendwelche Gebäude, an denen Warnschilder angebracht sind und eine Klingel außen vorhanden ist, die einem klar signalisiert, dass man reingelassen wird, nachdem man geklingelt hat.

Und wie bereits gesagt kommt hinzu, dass er Hundegebell gehört hat. Er wusste also, dass da Hunde sind. Zudem hatte er ein Telefon dabei und hätte anrufen können bzw. müssen, bevor er das Grundstück betritt.
 
ich seh das wie procten.

die Hunde waren weggesperrt,...
da war ein Gartenzaun mit geschlossenem Gartentor ( nicht ver--sonder geschlossen)
da war ne klingel
da war ein Warnschild

der liebe herr Doktor läutet nicht----- öffnet das Gartentor, ( hört spätestens DA die Hunde bellen)

geht weiter,.... ( Hunde plärren jetzt schon hinter der verschlossenen tür )

dann - dann bleibt er noch seelenruhig stehen und beginnt zu telefonieren,...... :unsicher:

jetzt natürlich hören die Hunde die fremde stimme noch zusätzlich--zu dem fremden Geruch und versuchen alles ( mit erfolg) um die verschlossene tür aufzubekommen,........... die A-karte haben wieder mal Hunde und halter,.....

Ich denke nicht, dass diese Leute vor Gericht verlieren würden. Was anders wäre es wohl, wenn sie den Arzt in irgend einer Weise zum Betreten eingeladen hätten. Das wäre auch bei einem verirrten Arzt vielleicht der Fall, wenn die Klingel an der Wohnungstür und nicht am Zaun angebracht wäre.
 
ich seh das wie procten.

die Hunde waren weggesperrt,...
da war ein Gartenzaun mit geschlossenem Gartentor ( nicht ver--sonder geschlossen)
da war ne klingel
da war ein Warnschild

der liebe herr Doktor läutet nicht----- öffnet das Gartentor, ( hört spätestens DA die Hunde bellen)

geht weiter,.... ( Hunde plärren jetzt schon hinter der verschlossenen tür )

dann - dann bleibt er noch seelenruhig stehen und beginnt zu telefonieren,...... :unsicher:

jetzt natürlich hören die Hunde die fremde stimme noch zusätzlich--zu dem fremden Geruch und versuchen alles ( mit erfolg) um die verschlossene tür aufzubekommen,........... die A-karte haben wieder mal Hunde und halter,.....

Ich denke nicht, dass diese Leute vor Gericht verlieren würden. Was anders wäre es wohl, wenn sie den Arzt in irgend einer Weise zum Betreten eingeladen hätten. Das wäre auch bei einem verirrten Arzt vielleicht der Fall, wenn die Klingel an der Wohnungstür und nicht am Zaun angebracht wäre.

:( ich hoffe es wirklich,... in Oberösterreich gibt es zumindest keine liste
 
ich seh das wie procten.

die Hunde waren weggesperrt,...
da war ein Gartenzaun mit geschlossenem Gartentor ( nicht ver--sonder geschlossen)
da war ne klingel
da war ein Warnschild

der liebe herr Doktor läutet nicht----- öffnet das Gartentor, ( hört spätestens DA die Hunde bellen)

geht weiter,.... ( Hunde plärren jetzt schon hinter der verschlossenen tür )

dann - dann bleibt er noch seelenruhig stehen und beginnt zu telefonieren,...... :unsicher:

jetzt natürlich hören die Hunde die fremde stimme noch zusätzlich--zu dem fremden Geruch und versuchen alles ( mit erfolg) um die verschlossene tür aufzubekommen,........... die A-karte haben wieder mal Hunde und halter,.....

Ich denke nicht, dass diese Leute vor Gericht verlieren würden. Was anders wäre es wohl, wenn sie den Arzt in irgend einer Weise zum Betreten eingeladen hätten. Das wäre auch bei einem verirrten Arzt vielleicht der Fall, wenn die Klingel an der Wohnungstür und nicht am Zaun angebracht wäre.

:( ich hoffe es wirklich,... in Oberösterreich gibt es zumindest keine liste

Natürlich wird auch ein Gericht die Gemeinde nicht daran hindern, eine Liste auf den Weg zu bringen.

Dass die Leute aber von einem Gericht Ärger zu erwarten haben, nur weil ein Arzt meint das Eigentum anderer Leute nicht respektieren zu müssen und damit die Sicherrungspflicht der Halter erweitert, glaube ich dagegen nicht.

Als Halter bin ich selbstverständlich für das Risiko verantwortlich, dass Fremde auf mein Grundstück gelangen, auf dem sich meine Hunde befinden. Diesem Risiko steuere ich aber mit geeigneten Maßnahmen entgegen, in dem ich mein Grundstück mit der Klingel am Zaun abgrenze.

Wenn ander aber trotz aller üblichen gesellschaftlichen Regeln nicht verstehen, dass mein Eigentum ausschliesslich nur von mir zu nutzen ist bzw. mein Eigentum zu respektieren ist und für jeden verständliche Warnungen ignoriert werden, bin nicht ich als Grundstückseigentümer derjenige, der für das Risiko verantwortlich ist.

Was wäre gewesen, wenn der Arzt die zweite Tür geöffnet hätte, die auch nicht abgeschlossen war? Wäre das was anderes, oder wäre das auch die Sxhuld der Halter? Wo ist die Grenze zu ziehen?

In dem Zusammenhang muss man auch mal darauf hinweisen, dass sogar die Polizei ein so abgegrenztes Grundstück nicht ohne Grund betreten dürfte und auch nicht betreten würde. Da müsste es schon einen Grund für geben.

Und indem Zusammenhang darf man auch mal über die Rechte sprechen, die Grundstücksbesitzer haben und daraus resultierend auch erwarten dürfen.
 
Procten, halte dich einfach aus meiner Unterhaltung mit puffi raus danke
 
Naja solange du keinen solchen Bullshit erzählst...gerne ;)
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Bullterrier und Rottweiler stürzten sich auf Arzt - Schwer verletzt“ in der Kategorie „Presse / Medien“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

ManuM.
Hallo habe dies hier eben in einem anderen Forum gefunden: In der Nacht vom Mittwoch den 8.4.2004 auf Donnerstag, wurde der Rottweiler-Bullterrier-Mix Happy aus seinem seinem Zwinger gestohlen. Wenn sie den Hund gesehen haben oder er ihnen zum Kauf angeboten wurde, bitte melden sie sich im...
Antworten
0
Aufrufe
774
ManuM.
ManuM.
K
Er ist ncoh nicht vermittelt. Ich frage ncoh rum... Er wäre schon längst hier wenn ich nciht: 1. die dominante Hündin hätte, die ihm das Leben zur Hölle macht. 2. den unkastrierten rüden hätte, der zur Zeit auf alles steigt was 4 Beine hat. Er hat zur Zeit seinen kick, wo er meint seine...
Antworten
7
Aufrufe
4K
Kira2000
K
Ninchen
Amreis Gassikumpel Jack soll ggf der große Bruder werden. Ich bin gespannt, ob es klappt :)
Antworten
1
Aufrufe
160
La Traviata
La Traviata
F
Ich hatte 2 Staff Bullies. Die erste war nicht verträglich, die zweite war verträglich. Alleine bleiben konnte die erst sehr schlecht, bei der zweiten war das kein Problem. Auch wenn unsere zweite verträglich war, konnte man sie nicht unbedacht zu anderen unbekannten Hunden lassen. Wenn die ihr...
Antworten
3
Aufrufe
244
Zora-Nadine
Z
Zurück
Oben Unten