Bullterrier und Rottweiler stürzten sich auf Arzt - Schwer verletzt

procten, willst du damit sagen, jeder sollte einen aggressiven Hund sein eigen nennen um Leib und Leben zu schützen? ich bin immer wieder froh in einer friedlicheren Welt zu leben als du.

Diese Hunde waren nicht gesichert, der Mann ist nicht über den Zaun geklettert oder wo hast du diese Information entnommen?

Der Mann hat unerlaubt ein umzäuntes Grundstück betreten, auf dem er damit rechnen durfte, dass er auf Hunde trifft, die ihm in einer gefährlichen Art und Weise begegnen werden. Dann stellt er fest, dass ihn keiner empfängt, außer einpaar drohend bellende Hunde, die von irgendwo her zu hören sind. Trotz der erkannten Gefahr entfernt er sich nicht, sondern bleibt auf dem Grundstück und packt sein Telefon aus und telefoniert dort ne Runde herum? Woher wusste er, wo sich die Hunde befinden? Und woher nahm er die Ruhe und Gelassenheit zu denken, dass er dort sicher ist? Dann tauchen die Hunde auf und obwohl er in Panik stürzt und es sich um zwei kräftige Hunde handelt, die ihr Territorium verteidigen, hat er lediglich eine Beinverletzung und daraus will man jetzt ne Horrorgeschichte machen? Geht's noch?
 
  • 7. Juni 2024
  • #Anzeige
Hi procten ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 21 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
ich möchte dann jetzt auch mal mit dem tollen Argument kommen: was wäre wenn es ein Kind gewesen wäre, das sich in der Adresse geirrt hat? ist noch relativ glimpflich ausgegangen...

In dem Fall kann ich mich dem Argument anschließen.

Tor abgeschlossen und eine Klingel dran.

O.K. die Sache mit dem Handy hat mich auch irritiert.
Er war sich wohl sehr sicher, dass die Hunde gut weggesperrt sind.
Irrtum!
 
mat ich weiß nicht ob das wirklich so stimmt. es gibt einige Fälle wo das Opfer dennoch Recht bekommen hat. Wenn man aggressive Hunde hat, würde ich das tolle Tor einfach abschliessen, dann können keine Blinden, Kinder, Verwirrte und Analphabeten dennoch gebissen werden. und ich glaub das sieht der deutsche Staat auch so. Vorbei die Zeiten in denen ein Schild das vor dem Hund gewarnt hat gereicht hat, sollte langsam in den Köpfen angekommen sein...

Naja, wenn die Hunde dich auf dem Grundstück verscharren, wird Dir ein evtl. Rechtsanspruch wenig helfen. Ich finde vielmehr, es sollte wieder in die Köpfe rein, das so ein Schild seine Bedeutung hat. Auch dein Vergleich mit Kindern ua ist nicht ganz stimmig. Nur weil die Hunde sich diese Person geholt haben, heißt das nicht, das sie das immer tun. So ein Vorfall und wie er abläuft, ist immer ein Zusammenspiel verschiedener Faktoren. Wie gesagt, gute Besserung.
 
mat ich weiß nicht ob das wirklich so stimmt. es gibt einige Fälle wo das Opfer dennoch Recht bekommen hat. Wenn man aggressive Hunde hat, würde ich das tolle Tor einfach abschliessen, dann können keine Blinden, Kinder, Verwirrte und Analphabeten dennoch gebissen werden. und ich glaub das sieht der deutsche Staat auch so. Vorbei die Zeiten in denen ein Schild das vor dem Hund gewarnt hat gereicht hat, sollte langsam in den Köpfen angekommen sein...

Naja, wenn die Hunde dich auf dem Grundstück verscharren, wird Dir ein evtl. Rechtsanspruch wenig helfen. Ich finde vielmehr, es sollte wieder in die Köpfe rein, das so ein Schild seine Bedeutung hat. Auch dein Vergleich mit Kindern ua ist nicht ganz stimmig. Nur weil die Hunde sich diese Person geholt haben, heißt das nicht, das sie das immer tun. So ein Vorfall und wie er abläuft, ist immer ein Zusammenspiel verschiedener Faktoren. Wie gesagt, gute Besserung.

Na ja, aber nicht jedes Kind kann lesen und Kinder sind neugierig.
Sicher hängt es von mehreren Faktoren ab, wie so ein Zusammentreffen abläuft und vielleicht wäre einem Kind dort nichts passiert.
Vielleicht aber doch.
Wäre ein abgeschlossenes Tor, mit einem Klingelknopf dran, wohl die sicherere Alternative.

Wobei ich auch bei dir bin, dass man nicht alles berücksichtigen und zu 100 % sicher machen kann.
Ich unterstelle jetzt einfach, dass die Halter wussten, dass ihre Hunde das Grundstück bewachen und ggf. verteidigen.

Mmmmmhhh - hieß aber auch, sie hätten sie weg gesperrt!?
 
Man darf hier in dem Fall aber nicht übersehen, dass der Mann unbefugt das Grundstück betreten hat und von Seiten des Grundstückinhabers keinerlei Einladung oder sogar Aufforderung ausging, dass Grundstück zu betreten.

Was anderes wäre es sicher, wenn die Adresse gestimmt hätte, denn dann hätte auch der Halter damit rechnen müssen, dass ein Fremder das Grundstück betreten könnte. Es ist doch hier aber völlig abwegig zu erwarten, dass der Grundstücksinhaber damit rechnen kann, dass jemand sein Grundstück ohne vorherige Absprache, Verabredung oder sonstige Weise, die einer Einladung nahe kommt, betreten wird.

Eingezäunte Grundstücke werden nicht einfach so von fremden Menschen betreten. Es handelt sich hierbei schließlich nicht um den Vorhof einer Werkstatt oder eines Bauernhofes, bei dem es durch aus auch sein kann, dass jemand auf den Hof kommt.

Wenn diese Leute ihre Hunde zu Zeiten, bei denen sie mit dem Postboden rechnen müssen, ihre Hunde wegsperren, kommen sie damit schon in einem vernünftigen Maße ihren Pflichten nach.

Hier ist auch noch ein Schild vorhanden, dass unmissverständlich auf eine Gefahr durch "Wachhunde" hinweist.
 
mal davon ab das der vorfall in österreich passiert ist und die ne andere gesetzeslage haben wie hier in deutschland.

hier in deutschland ist der bulli gelistet und da gibt es genaue regeln wie du dein grundstück zu sichern hast.
und da gehört es dazu das niemand aus dem grundstück raus und rein kann.
 
Die Hunde waren auf einem sicher eingezäunten Grundstück, so dass andere Menschen außerhalb des Grundstückes nicht gefährdet sind. Das Grundstück ist kein für dritte zugängliches Grundstück, so dass ein Fehlverhalten nötig ist, um dieses Konstrukt zu gefährden. Zudem ist ein deutliches Warnschild an der Grundstücksgrenze befestigt, dass darauf hinweist, dass eine Gefahr von Hunden ausgeht, wenn man diese Grenze überschreitet.

Man muss also unbefugt auf ein nicht für dritte zugängliches Grundstück kommen und die deutlichen Warnschilder ignorieren, damit es gefährlich werden kann.

Zudem waren die Hunde hinter einer weiteren Tür eingesperrt, die verhindern soll, dass wenn trotz allem jemand unbefugt und fahrlässig das Grundstück betritt, keine Gefahr von den Hunden ausgeht. Diese zweite Tür haben die Hunde nach längerer Zeit überwunden, nachdem sich die unbefugt auf den Grundstück befindende Person weiterhin und trotz warnendem Gebelle, auf dem Grundstück aufhielt.

Nun, aber wie bereits geschrieben kenn wir die genauen Anforderungen und Gesetze in Österreich nicht. Diese sind aber je nach individueller Sachlage aber auch nicht immer maßgeblich.

Je nach Richter wird man am Ende erfahren, dass die gefährlichen Hunde in einem Hochsicherheitstrakt hätten gehalten werden müssen, oder aber das ein Fremder ausreichend gewarnt ist, der unbefugt und ohne Aufforderung ein privates Grundstück betritt.

Je nach Richter wird man erfahren, dass Halter solcher Hunde immer damit rechnen müssen, dass dritte ihr Privatgrundstück betreten, oder aber, dass sie durch das Warnschild und den Zaun keineswegs damit rechnen mussten, besonders weil es sich eben um ein nicht zugängliches Grundstück handelt.

Die gängige Annahme, dass man als Halter immer dran ist, sogar wenn Einbrecher gebissen werden, ist trotz wiederholter Forenmeinung nicht wahr.
 
Huhu,

ich glaube, ich darf hier nicht mehr lesen......werde regelrecht paranoid...:sauer:

Einer meiner Hunde (der Bulldoggenmix) hat ja leider ein gravierendes Problem mit fremden Erwachsenen, die das Grundstück betreten....

Ich habe:
1) Deutlich sichtbare Klingel außen am Tor
2) 3 Riegel, einer außen, 2 innen, von den innenliegenden ist einer von außen schwer zu erreichen (für Kinder gar nicht).
3) Deutliches Schild, das in Schrift und Bild auf MEHRERE Hunde hinweist....

aber kein Schloss mehr am Tor, nachdem verschiedene Modelle im Winter ständig einfroren...

Jetzt sitze ich hier ernsthaft und überlege, ob ich doch wieder ein Schloss anbringen und mich hier einschließen soll....(wenn wir weg sind, sind die Hunde im Haus).
Ätzend.
Kurz gefasst: Wegen der Blödheit irgendwelcher Leute muss man mit Hunden ein Hochsicherheitsgefängnis einrichten!

Und zu dem Fall: Wenn man fremde Grundstücke unbefugt betritt, sich dort trotz wütender Hunde noch unnötig weiter aufhält und deren Warnungen (Gebell, Geknurre) beharrlich ignoriert, sollte man sich nicht wundern, wenn das schief läuft. Von Hunden wird grundsätzlich erwartet, dass sie erkennen, dass der Fremde nichts Böses im Schilde führt - vom erwachsenen Menschen wird aber offenbar oft nicht erwartet, dass er sein Gehirn einschaltet...und sich zurück zieht, wenn keine Besitzer in Sicht und Hunde irgendwo am Wüten.

Genauso nervt mich die Generalisierung, wenn Erwachsene gebissen werden, dass es auch ein Kind hätte sein können...das passt eben nicht immer, denn mein betroffener Hund begrüßt jedes fremde Kind freudig, während gewisse Erwachsene hier eben nicht ohne, dass ich daneben stehe, aufs Grundstück kommen können. Seine Aggression beschränkt sich auf fremde Erwachsene AUF unserem Grundstück OHNE, dass ich regelnd anwesend bin.

LG
 
mein Gott dann eben ein geistig Verwirrter, halt Menschen, die einfach mal eine Tür aufmachen, weil sie sich in eben der geirrt haben. ist das bei dir möglich? nein, da spaziert man nicht eben mal rein, wenn man sich in der Tür irrt, darum geht es doch. und ihr habt ja ein Schloss am Haus nehm ich und du sagst selbst, dass ihr die Hunde draussen eben nicht allein lasst. es wäre also niemals zu diesem fall gekommen bei euch, hier schon. und das mein ich eben, die Hunde so sicher wie möglich aufbewahren, wenn die aggressiv auf Menschen reagieren, auch den Hunden zuliebe, oder weil man kein Blutbad sehen mag, oder warum auch immer. woher weißt du, dass diese speziellen Hunde nur auf Erwachsene reagieren? und wenn ich einem Arzt zugestehe, dass er sich mal in der Tür irren kann, gilt das wohl für jeden...

Ist ja auch egal, ich bleibe aber dabei, dass Sicherheitsmaßnahmen wie deine gereicht hätten. kein Besitzer da, kein Hund da, kein Verletzter.
 
Ok,

kommt natürlich auf die Örtlichkeiten an....

Leider wäre selbst, wenn ich zuhause bin, bei mir ein Vorfall mit "Verrückten", die das umständliche Riegelsystem öffnen, dennoch möglich - denn mein Tor/die Straße ist von Terrasse, Sandkiste usw. nicht einsehbar und ich muss erst einen (längeren) Weg zur Straße runter laufen - da sind meine Hunde leider deutlich schneller vor Ort. Kommt eben immer darauf an, wie groß das Grundstück ist. Wer vorne klingelt, muss also auch erstmal ein wenig warten, bis ich erscheine. Daher meine Gedanken gerade...;) Und klar rufe ich ab/gehe nachsehen, aber das dauert eben ein wenig.

Da es bei mir NIE auch nur irgendeinen Vorfall mit meinen Hunden gab - und das auch so bleiben soll - überlege ich jetzt also ernsthaft, ob ich weiter sichern muss.

LG
 
So etwas darf nicht passieren, egal mit welchem Hund. Wenn man solche Tiere hat, muss man sie so sichern, dass sie nicht eigenständig aus der Tür kommen (abschließen?!) und jemanden verletzen können. Ob das Verhalten normal ist oder nicht, tut nichts zu Sache.

Das mit dem unbefugten Betreten ist auch Quatsch. Wie soll man denn an die Haustür kommen? Der Arzt hätte ja wohl am Tor geklingelt, wenn es eine Klingel gegeben hätte. Ob es ein Kind gewesen wäre oder nicht, spielt auch keine Rolle (was wäre wenn...). Ist ja schließlich kein Kind gewesen. Was wäre passiert, wenn es eine alte Frau gewesen wäre. Ist doch egal?

Davon abgesehen darf mein, dein, egal welcher Hund niemals Personen verletzen, auch nicht auf dem eigenen Grundstück. Da gibt es keine Diskussion. Wenn mein Doggy auf einen Einbrecher losgeht, hab ich ein Problem, auch wenn ich das Verhalten normal finde. Wenn ich weiß, mein Hund tut sowas, dann sorg ich dafür, dass die Tür abgesperrt ist, ist ja nicht so schwer.
 
Ich hätte meine Hunde auch weggeschlossen, aber nicht weil das so richtig ist, sondern weil die Leute immer verrückter werden und um meine Hunde vor dem Sicherheitswahn der Leute zu schützen. Ich würde übrigens gegen die geplanten Unsinnigkeiten des Bürgermeisters gerichtlich vorgehen.

Mit einem Zaun in der Form zeigt ein Hauseigentümer deutlich seinen Willen und zwar das es sich dabei um ein abgegrenztes Grünstück handelt, dass von Fremden nicht zu betreten ist. Der Zaun sichert und schützt das Grundstück davor, von Fremden willkürlich betreten zu werden. Das bedeutet, dass es ein Fehlverhalten ist bzw. Betreten des Grundstücks strafrechtlich belangt werden kann.

Ich bin nicht verpflichtet unüberwindbare Zäune und Tore aufzustellen, damit Fremde mein Eigentum respektieren. Auch ein kleiner Zaun oder eine Hecke signalisiert jedem Fremden, dass er nicht unaufgefordert mein Grundstück betreten darf. Und in dem Fall existiert sogar noch ein Warnschild, dass zudem jedem Fremden signalisiert, dass man nicht unaufgefordert das Grünstück betreten darf.

Wie gesagt, sind die Hunde auf dem Grundstück geblieben! Auflagen existierten anscheinend vorher nicht, wie die Hunde zu sichern sind bzw. Wie die Einfriedung auszusehen hat, so dass die Halter wohl auch gegen keine Auflagen verstoßen haben.

Dass die Forderung des Bürgermeisters weder Hand noch Fuß hat, zeigt die Tatsache, dass die Hunde bei den Besitzern bleiben dürfen und ich würde darauf Wetten, dass sie auch ansonsten keine Strafen zu befürchten haben und in einer gerichtlichen Auseinandersetzung nichts zu befürchten hätten.

Gegen die willkürliche und populistische Entscheidung der Gemeinde wird man sich allerdings schwer wehren können. Das bedeutet aber nicht, dass diese Entscheidungen rechtlich in Ordnung sind.
 
na ja mal abgesehen vom Plastebully - der Arzt selbst hat ausgesagt das er gestürzt ist und die Wunde am Kopf durch den Sturz entstanden ist

Dagegen jetzt wieder im letzten, von Podi verlinkten Bericht:

Der 54-jährige Mediziner hat zahlreiche Bisswunden an den Beinen, ist aber auf dem Weg der Besserung, so ein Arzt aus dem Klinikum Wels. Wäre er hingefallen, glaubt der Verletzte, wären ihm „die Hunde an die Gurgel“ gegangen.

:lol:
 
na ja mal abgesehen vom Plastebully - der Arzt selbst hat ausgesagt das er gestürzt ist und die Wunde am Kopf durch den Sturz entstanden ist

Dagegen jetzt wieder im letzten, von Podi verlinkten Bericht:

Der 54-jährige Mediziner hat zahlreiche Bisswunden an den Beinen, ist aber auf dem Weg der Besserung, so ein Arzt aus dem Klinikum Wels. Wäre er hingefallen, glaubt der Verletzte, wären ihm „die Hunde an die Gurgel“ gegangen.

:lol:

Ja, das ist wirklich gut. :lol: Mal so und mal so.

Aber vielleicht etabliert sich das genauso wie der Satz: "... wenn da ein Kind ....". Dann heißt es demnächst auch: "... wenn die Person gestürzt wäre ..." Oder aber: "... wenn da ein echter Bulli ...." :lol:
 
.................
Davon abgesehen darf mein, dein, egal welcher Hund niemals Personen verletzen, auch nicht auf dem eigenen Grundstück. Da gibt es keine Diskussion.

Einspruch, da bist du wohl etwas zu weit gegangen.
Meine Hunde dürfen sich z.B. gegen Kinder oder auch Erwachsene wehren, wenn sie ihnen weh tun.

Wenn mein Doggy auf einen Einbrecher losgeht, hab ich ein Problem, auch wenn ich das Verhalten normal finde. Wenn ich weiß, mein Hund tut sowas, dann sorg ich dafür, dass die Tür abgesperrt ist, ist ja nicht so schwer.

Und sie dürften auch Einbrecher notfalls verletzen und ich, oder der Hund, hätten kein Problem dadurch!

Diesen Fall und das dazugehörige Urteil sind mir noch einige Leute schuldig!
 
podi zum Beispiel: Ein Halter kann sich auch der Verantwortung dann nicht entziehen, indem er behauptet, es handle sich bei den Angreifern um Wachhunde, für die er wegen der so genannten Nutztier-Bestimmung nur beschränkt haften müsse.

Neben dem Tor eines Reiterhofs warnte ein großes Schild mit der Abbildung eines Rottweilers: "Vorsicht, bissiger Hund ". An der Tür zum Wohnhaus stand noch einmal "Warnung vor dem Hunde". Davon ließ sich ein Mann aber nicht abhalten, der seine Frau vom Reitunterricht abholen wollte. Nach mehrfachen, vergeblichem Klopfen öffnete er die Tür des Wohngebäudes und wurde von den dort befindlichen Rottweilern und einem Staffordshire Terrier, bei Publikumsverkehr normalerweise im Zwinger, zu diesem Zeitpunkt allerdings im Haus, arg zugerichtet.

"Purer Leichtsinn", sagten dazu die Richter und sahen den Hundehalter in der vollen Verantwortung: Sind Hunde bekanntermaßen aggressivund bissig, müssen sie besonders sorgfältig beaufsichtigt werden. Je gefährlicher die Hunde sind, desto größere Bedeutung erlangt ihre sichere Verwahrung. Das bedeutet: der Halter eines Kampfhundes haftet auch dann, wenn sich jemand dem Tier unbefugt nähert und es sich in einem eingezäunten Gelände befindet.

Der Hundehalter hat zu verhindern, dass Tiere ins Freie gelangen und Menschen verletzten können. Im vorliegenden Fall sei es also nicht ausreichend gewesen, dass die Tiere im Haus waren und Warnschilder auf die Hundehaltung hinwiesen.
(BGH Karlsruhe, Az. VI ZR 238/04)
 
Man findet zwar nicht alle Urteile im Netz, aber dieses Urteil will ich auch mal sehen.

Ich erinnere mich im Gegenteil an ein Urteil, bei dem ein Mann von zwei Hunden gebissen wurde, die sich auf dem Hinterhof eines gewerblichen Geländes befanden. Der Bereich war wir in dem Fall hier, lediglich umzäunt und mit einem Warnschild versehen. Der Kunde war ohne zu fragen, in den hinteren Bereich gegangen und ist durch das nicht verschlossene Tor zu den Hunden gekommen. Der Kunde verklagte den Besitzer/ Halter mit der Begründung, er hätte nicht erkennen können, dass der hintere Bereich nicht zu den Verkaufsräumen gehört und zudem wäre er der Sprache nicht mächtig und hätte das Warnschild nicht verstanden. Das Tor wäre zudem nicht abgeschlossen gewesen, wodurch der Kunde nicht daran gehindert wurde.

Das Gericht hat für den Halter/Grundstückbesitzer entschieden, weil das Warnschild ausreichen würde und der Halter nicht damit rechnen müsse, dass jemand unbefugt bzw. unerlaubt den hinteren Bereich betritt.

Tja, in dem Fall würde ich es sogar irgendwie verstehen, weil es sich immerhin um ein gewerbliches Gelände handelt, an dem der Bereich anliegt, in dem die Hunde saßen. Hier hätte man ja noch eher denken können, dass Kunden, die man immerhin auf sein Gelände einlädt, einen Fehler machen können, mit dem man rechnen kann.

In unserem Fall erschließt sich mir aber nicht, weshalb man damit rechnen muss, dass Fremde unerlaubt auf das Grundstück kommen, obwohl es eingezäunt und mit einem Warnschild versehen ist. Ein privates Grundstück beginnt ja nicht erst an der Wohnungstür.

Was ist übrigens mit dem Recht, sein Eigentum und sich selbst verteidigen zu dürfen? Wenn der Mann des Hauses geschäftlich unterwegs ist und die Frau allein zu Hause bleibt? Darf sie ihre Hunde dann nicht zu ihrem Schutz auf dem Gelände halten? Ich halte das, je nachdem, wie man wohnt und zwar wenn man zum Beispiel ein allein stehendes Haus hat, für ein Gerücht.

Und wie gesagt, haben die Hunde niemanden getötet, oder lebensgefährlich verletzt. Sie haben einen vermeintlichen Einbrecher ins Bein gebissen.
 
@ alphatierchen

Ich weiß, zu dem Thema gibt es Urteile in die eine und in die andere Richtung, wie ja auch das Beispiel von procten zeigt

Auf der Suche nach dem Urteil, wonach explizit einem Einbrecher ein Schmerzensgeld zugesprochen wurde bin ich auf etliche gestoßen.
Aber genau dieses habe ich nicht gefunden.
Interessant sind natürlich auch immer die Urteilsbegründungen, wo näher auf die Entscheidungsgründe eingegangen wird.
Kann man das ein oder andere Urteil dann doch besser verstehen, manche allerdings immer noch nicht.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Bullterrier und Rottweiler stürzten sich auf Arzt - Schwer verletzt“ in der Kategorie „Presse / Medien“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

ManuM.
Hallo habe dies hier eben in einem anderen Forum gefunden: In der Nacht vom Mittwoch den 8.4.2004 auf Donnerstag, wurde der Rottweiler-Bullterrier-Mix Happy aus seinem seinem Zwinger gestohlen. Wenn sie den Hund gesehen haben oder er ihnen zum Kauf angeboten wurde, bitte melden sie sich im...
Antworten
0
Aufrufe
774
ManuM.
ManuM.
K
Er ist ncoh nicht vermittelt. Ich frage ncoh rum... Er wäre schon längst hier wenn ich nciht: 1. die dominante Hündin hätte, die ihm das Leben zur Hölle macht. 2. den unkastrierten rüden hätte, der zur Zeit auf alles steigt was 4 Beine hat. Er hat zur Zeit seinen kick, wo er meint seine...
Antworten
7
Aufrufe
4K
Kira2000
K
Ninchen
Amreis Gassikumpel Jack soll ggf der große Bruder werden. Ich bin gespannt, ob es klappt :)
Antworten
1
Aufrufe
160
La Traviata
La Traviata
F
Ich hatte 2 Staff Bullies. Die erste war nicht verträglich, die zweite war verträglich. Alleine bleiben konnte die erst sehr schlecht, bei der zweiten war das kein Problem. Auch wenn unsere zweite verträglich war, konnte man sie nicht unbedacht zu anderen unbekannten Hunden lassen. Wenn die ihr...
Antworten
3
Aufrufe
244
Zora-Nadine
Z
Zurück
Oben Unten