Bullterrier und Rottweiler stürzten sich auf Arzt - Schwer verletzt

Ein Polizist handelt auf einer Gesetzesgrundlage in der sie geschult sind, da gibt es wohl kaum etwas zu diskutieren.

Im Prinzipt schon, aber wenn man den subjektiven Spielraum und die menschliche Natur hinzuzieht, können Handlungen dort ebenso vom Wunschdenken bzw, der Gesetztesgrundlage abweichen wie bei bestimmten OA-Knechten.
 
  • 13. Mai 2024
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Hi Jack Dumphy ... hast du hier schon mal geguckt?
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Bei einer Schulung vom DVG zum Thema Versicherungen etc., wurde dies auch zum Thema. Und es ist tatsächlich so, selbst wenn das eigene Grundstück gegen fremdbetreten gesichert ist und wenn zusätzliche Warnschilder (Vorsicht Hund usw.) angebracht sind, bin zunächst Ich als Hundehalter verantwortlich, wenn ein möglicher Einbrecher von meinem Hund gebissen wird.
Laut dem Referenten gibt es auch Urteile dazu, habe aber gerade keines parat...
 
Naja, ist ja kein Geheimnis das es bei "Schulungen" für Polizisten an manchem mangelt.
Dafür habe ich auch schon zuviel Blödsinn von DHF gehört. "Mit Kampfhunden darfst Du aber gar keinen SD machen..." :baetsch: ;) Usw.
Sind halt auch nur Beamte und manche machen einen guten Job...andere halt nicht. Gibt ja auch viele DHF die keine Ahnung von Hunden haben, es ist eben zuweilen nur deren Beruf und nicht deren Leidenschaft. Auf dem letzten Seminar war eine DHF mit (fertigem) Diensthund, die dort lernen wollte wie ihr Hund "aus" macht :p
 
Ja genau natürlich gibt es überall Idioten, ich bin froh das die Idiotendichte hier scheinbar eine andere ist.

Wer meint er sei nicht haftbar wenn sein Hund jemanden auf dem gesicherten Grundstück zerlegt, hat hoffentlich ein Sümmchen beiseite gelegt. Ist mir auch ziemlich wurscht :)

Crab: Es gibt sogar Richter und Rechtsanwälte die Mist erzählen, am besten wir hören auf niemand mehr der seinen Beruf gelernt hat. Oder schauen bei Wikipedia oder in der BILD nach
 
Ich glaube es kommt letztendlich stark drauf an, ob es einen tatsächlichen Einbrecher erwischt, der mit Gewalt und krimineller Absicht, in ein gut gesichertes Grundstück eindringt...oder um einen unvorsichtigen Menschen, der nur die Schilder nicht beachtet. ;)
 
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Laut dem Referenten gibt es auch Urteile dazu, habe aber gerade keines parat...

Weist du, wie oft ich das jetzt schon gelesen habe!

Aber schauen wir mal hier:



Und ein Einbrecher, der wahrscheinlich noch durch das Bellen eines Hundes gewarnt wurde, soll Schmerzensgeld bekommen, dafür, dass er eine Straftat beging und dabei verletzt wurde?

Für mich fällt das unter Berufsrisiko!
 
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Laut dem Referenten gibt es auch Urteile dazu, habe aber gerade keines parat...

Weist du, wie oft ich das jetzt schon gelesen habe!

Aber schauen wir mal hier:



Und ein Einbrecher, der wahrscheinlich noch durch das Bellen eines Hundes gewarnt wurde, soll Schmerzensgeld bekommen, dafür, dass er eine Straftat beging und dabei verletzt wurde?

Für mich fällt das unter Berufsrisiko!



kein gutes beispiel, hat mit dem hier diskutierten thema überhaupt nichts zu tun
 
Ich glaube es kommt letztendlich stark drauf an, ob es einen tatsächlichen Einbrecher erwischt, der mit Gewalt und krimineller Absicht, in ein gut gesichertes Grundstück eindringt...oder um einen unvorsichtigen Menschen, der nur die Schilder nicht beachtet. ;)

Denke ich auch, und deshalb schrieb ich ja auch explizit - gegen unbeabsichtigtes Betreten gesichertes! Grundstück!

@ wellblechdach

Ich halte das Urteil für durchaus geeignet.
Ein Kind, dass gewarnt wurde sich dem Hund zu nähern bekommt kein Schmerzensgeld und ein Erwachsener, der sich der Gefahr, die sein "Beruf" mit sich bringt durchaus bewusst ist und auch noch durch das Bellen des oder der Hunde gewarnt wird, ggf. auch noch durch ein Schild soll es dann bekommen?
 
Hunde haben ohne Beaufsichtigung nix draußen verloren. Hier kommen beide Hunde rein wenn ich nicht da bin.

ähhhhhh,... die Hunde waren NICHT draussen,.... sie waren hinter einer verschlossenen tür -die leider der wucht ( der aufgestachelten ) Hunde nicht standgehalten hat.
 
Ich glaube es kommt letztendlich stark drauf an, ob es einen tatsächlichen Einbrecher erwischt, der mit Gewalt und krimineller Absicht, in ein gut gesichertes Grundstück eindringt...oder um einen unvorsichtigen Menschen, der nur die Schilder nicht beachtet. ;)

Denke ich auch, und deshalb schrieb ich ja auch explizit - gegen unbeabsichtigtes Betreten gesichertes! Grundstück!

@ wellblechdach

Ich halte das Urteil für durchaus geeignet.
Ein Kind, dass gewarnt wurde sich dem Hund zu nähern bekommt kein Schmerzensgeld und ein Erwachsener, der sich der Gefahr, die sein "Beruf" mit sich bringt durchaus bewusst ist und auch noch durch das Bellen des oder der Hunde gewarnt wird, ggf. auch noch durch ein Schild soll es dann bekommen?



ist dir eigentlich mal in den kopf gekommen das es sich hier um einen arzt handelt der in ausführung seiner pflicht das gründstück betreten hat.
kannst du dir vorstellen das er vieleicht gedacht hatte das seinen patienten etwas passiert sei, er wird ja nicht umsonnst gerufen.
das er das grundstück verwechselt hatte ist nun mal dumm gelaufen,hat aber mit dem grund seiner anwesenheit nichts zu tun.


wenn amn dich manchmal so liest ,kann am nur hoffe das nicht mal du schwer krank im bett liegst und der arzt nicht deine behausung betritt, weil er hundegebell hört.
 
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ist dir eigentlich mal in den kopf gekommen das es sich hier um einen arzt handelt der in ausführung seiner pflicht das gründstück betreten hat.
kannst du dir vorstellen das er vieleicht gedacht hatte das seinen patienten etwas passiert sei, er wird ja nicht umsonnst gerufen.
das er das grundstück verwechselt hatte ist nun mal dumm gelaufen,hat aber mit dem grund seiner anwesenheit nichts zu tun.


wenn amn dich manchmal so liest ,kann am nur hoffe das nicht mal du schwer krank im bett liegst und der arzt nicht deine behausung betritt, weil er hundegebell hört.

Bevor du lospolterst und anfängst unter der Gürtellinie zu "diskutieren" solltest du dir noch mal vor Augen führen, dass die letzten Beiträge sich hier rauf bezogen!

Hunde haben ohne Beaufsichtigung nix draußen verloren. Hier kommen beide Hunde rein wenn ich nicht da bin.

Eben weil selbst wenn jemand mit böser Absicht in den Garten kommt (und das würden wirklich nur die, die auch was schlechtes vorhaben, die anderen kennen die Hunde und gehen da nicht ohne mich rein), selbst dann hab ich die Haftung für ggf. geschredderten Einbrecher. Und der wäre ziemlich geschreddert wenn der auf Bakkies trifft.

Idioten gibt es doch überall, ist echt blöd für Hundehalter, aber das weiß ich doch auch schon bevor ich mir einen Hund anschaffe. Auf Gerechtigkeit hoffen sollte man da nicht.

Den hier eigentlich diskutierten Fall werte ich auch anders, wie du aus meinen vorherigen Posts vielleicht erkennen kannst.
 
Bei einer Schulung vom DVG zum Thema Versicherungen etc., wurde dies auch zum Thema. Und es ist tatsächlich so, selbst wenn das eigene Grundstück gegen fremdbetreten gesichert ist und wenn zusätzliche Warnschilder (Vorsicht Hund usw.) angebracht sind, bin zunächst Ich als Hundehalter verantwortlich, wenn ein möglicher Einbrecher von meinem Hund gebissen wird.
Laut dem Referenten gibt es auch Urteile dazu, habe aber gerade keines parat...

Das ist eine ganz andere Nummer, als hier in dem Fall. Entscheident ist im Fall des Wachhundes, dass der Grundstückseigentümer damit rechnet, dass sein Haus oder das bewachte Grundstück von Einbrechern besucht wird. Daraus ergibt sich automatisch die Verpflichtung des Halters darüber nachzudenken, was der Hund mit dem Einbrecher veranstalten wird.

Ein Hundebesitzer hat aber erst einmal nicht damit zu rechnen, dass jemand bei ihm einbricht und insoweit fr den Einbrecher Schutzmaßnahmen gegen seinen "gefährlichen Hund" einzurichten.

Inwieweit soll der Hundehalter gegen eine Sorgfaltspflicht verstoßen haben, wenn er einen Einbruch gar nicht für möglich hält, aber vor dem Hund mit Schildern warnt. Mit dem natürlichen Verhalten eines Hundes hat ein Einbrecher wohl zu rechnen und wird ein Halter kaum verantwortlich sein.

Aber im Endeffekt wird jeder Fall einzeln zu prüfen sein und Details darüber entscheiden, wer welches Risiko eingegangen ist und womit wer zu rechnen hat und ob die Maßnahmen berechtigt waren oder man über das Ziel hinaus geschossen hat.
 
Ich glaube es kommt letztendlich stark drauf an, ob es einen tatsächlichen Einbrecher erwischt, der mit Gewalt und krimineller Absicht, in ein gut gesichertes Grundstück eindringt...oder um einen unvorsichtigen Menschen, der nur die Schilder nicht beachtet. ;)

Denke ich auch, und deshalb schrieb ich ja auch explizit - gegen unbeabsichtigtes Betreten gesichertes! Grundstück!

@ wellblechdach

Ich halte das Urteil für durchaus geeignet.
Ein Kind, dass gewarnt wurde sich dem Hund zu nähern bekommt kein Schmerzensgeld und ein Erwachsener, der sich der Gefahr, die sein "Beruf" mit sich bringt durchaus bewusst ist und auch noch durch das Bellen des oder der Hunde gewarnt wird, ggf. auch noch durch ein Schild soll es dann bekommen?



ist dir eigentlich mal in den kopf gekommen das es sich hier um einen arzt handelt der in ausführung seiner pflicht das gründstück betreten hat.
kannst du dir vorstellen das er vieleicht gedacht hatte das seinen patienten etwas passiert sei, er wird ja nicht umsonnst gerufen.
das er das grundstück verwechselt hatte ist nun mal dumm gelaufen,hat aber mit dem grund seiner anwesenheit nichts zu tun.


wenn amn dich manchmal so liest ,kann am nur hoffe das nicht mal du schwer krank im bett liegst und der arzt nicht deine behausung betritt, weil er hundegebell hört.

Er hat trotzdem das Eigentum anderer Leute zu respektieren und Warnhinweise zu beachten.

Das Grundstück ist für jeden erkennbar so abgegrenzt, dass es ab dem Zaun nicht von Fremden zu betreten ist. Dafür haben die Grundstücksbesitzer einen durchgehenden Zaun angebracht und an diesem einen Briefkasten und eine Klingel befestigt. Das zeigt den klaren Willen der Eigentümer, dass man dort stehen zu bleiben hat und wenn man sie besuchen will, am Zaun die Klingel zu betätigen hat. Macht keiner auf, kann man, genauso wenig wie an einer Haustür, einfach weiter gehen und schauen, wo sich denn nun die Eigentümer aufhalten oder weshalb sie denn nicht aufmachen. Das sollte eigentlich jedem klar sein, hoffe ich zumindest.

Der Arzt hat diese Grenze und das Eigentum der Halter nicht respektiert, was bereits strafrechtlich beurteilt werden kann. Nur weil er aufgrund seines Berufsstandes an Hybris leidet und meint sich über gesellschaftliche Regeln erheben zu dürfen, kann das nicht allgemein gültige Regeln außer Kraft setzen.

Und wie hier gerne übersehen wird, ist der Mann deutlich gewarnt worden. Deutlicher kann man kein "Opfer" vorher warnen! Ein Warnschild hat ihn auf Hunde aufmerksam gemacht und das Bellen der Hunde signalisierte ihm, dass diese Hunde sogar tatsächlich vor Ort sind.

Das jemand so dumm und dreist ist, auf dem Grundstück herum zu laufen, statt von außerhalb des Zaunes zu telefonieren, kann keiner vermuten. Wer ist so blöde und macht so etwas?

Was hätte es bei diesem Mann geholfen, wenn ein Vorhängeschloss am Zaun angebracht gewesen wäre. Wer einfach auf fremde Grunstücke spaziert, obwohl das offensichtlich nicht vom Eigentümer erwünscht ist, klettert auch ohne hemmungen über einen abgeschlossenen Zaun.
 
bin ich froh wohne ich hier, wenn welcome ihre zähne in jemand setzt wenn ich nicht zuhause bin, kommt es echt kein schwanz in den sinn mich anzuzeigen.

wenn wir zuhause sind, muss sie an der leine, oder ins haus oder an der kette, weil sie eine ziemliche eigendynamik an den tag legt. wenn wir zuhause sind würde ich mich verantwortlich fühlen wenn sie jemand beisst.
 
Bei uns wäre ein Riesen - Rambazamba am Zaun, wenn da jemand 'rein oder 'drüber wollte. Da würde nur ein Vollidiot den Versuch wagen.
Klar, ist eben nicht nur rudimentär gesichert, wie das so manche hier im Forum raten, wenn man "Herdis" hat. :lol:
 
Ja, bei uns auch.
Allerdings...vielleicht verlassen sich doch manche darauf das die Haustüre die DRINNEN tobenden Hunde aushält. ICH verlaß mich jedenfalls auf unsere Tür :p
 
Meine Wohnungstür ist wie von einem Psychopathen mit drei dicken Schlössern gesichert, und das nicht, weil ich Angst davor habe, dass jemand meine Kostbarkeiten klaut, sondern weil ich aufgrund der ganzen Meldungen Angst davor habe, dass jemand die Tür aufbrechen könnte, während ich nicht zu Hause bin. Dann flüchtet derjenige und lässt die Tür auf, oder wird gebissen etc. Das sind die paranoiden Gedanken, die ich als Halter habe. :heul:

Und wenn ich einen Garten hätte, würde ich die Hunde sicher wegschliessen, wenn ich nicht zu Hause bin. Auch hinter dicken Schlössern versteht sich. :heul:

Das heißt aber nicht, dass man es als normalen Standart hinstellt, wenn Halter mit unüberwindbaren Hinternissen ihr Grundstück sichern, damit nicht einmal das Mission Impossible Team auf das Grundstück kommen kann. :rolleyes:
 
... beim "HSH" ist es Standard oder sollte es zumindest sein.
 
Meine ehemalige Vermieterin war ja so krass und hat wenn ich nicht da war, manchmal die Tür aufgeschlossen und "nach den Hunden gesehen". Ungefragt und unerlaubt, natürlich. Wenn auch in "netter" Absicht...glaube ich. Als Crab einzog hatte ich dementsprechende Hallus, sobald ich aus dem Haus war... Aber ich konnte, als Schlüsselvergesserin, meine Haustür dort auch mit einer Kundenkarte öffnen. :albern:

(Einmal hat sie meine Hunde mit zu sich genommen und auch keinen Zettel hingelgt..ich komm nach Hause und der Chi und der Foxl sind weg... :unsicher: "Die sahen so traurig aus" )
 
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