Berechtigtes Interesse in BaWü

juli&Nero

10 Jahre Mitglied
Hi Foris, ich habe da eine Frage :hallo:
ich habe ja vor mir einen Staff aus dem Tierschutz zu holen.
Normalerweise gilt dies als "berechtigtes Interesse".
Nun frage ich mich ob eine Gemeinde trotz dem die Haltung untersagen darf zB. wenn der Hund aus einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland kommt.

LG Juli
 
  • 30. April 2024
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Hi,

hat der Hund denn noch keinen Wesenstest? Denn mit Test ist nix mehr mit berechtigtem Interesse und Genehmigung der Gemeinde weil die Kampfhundeeigenschaft widerlegt ist.:hallo:

Um welchen Hund aus welchem TH handelt es sich denn?
 
Ich habe meinen aus Bayern geholt. Als berechtigtes Interesse hat es schon ausgereicht einem TS-Hund ein zuhause geben zu wollen. Er hatte den WT zwar schon gemacht, juckt aber nicht weil dieser in BW so oder so wiederholt werden muss ;)
 
Hi Foris, ich habe da eine Frage :hallo:
ich habe ja vor mir einen Staff aus dem Tierschutz zu holen.
Normalerweise gilt dies als "berechtigtes Interesse".
Nun frage ich mich ob eine Gemeinde trotz dem die Haltung untersagen darf zB. wenn der Hund aus einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland kommt.

LG Juli

"Berechtigtes Interesse" müsstest Du nur für einen Liste 1 Hund ohne Wesenstest nachweisen in BaWue - und das bekommst Du als Privatperson nicht genehmigt.
Mit bestandenem Wesenstest sind Liste 1 Hunde in BaWue sogut wie auflagenfrei, können problemlos gehalten werden, ohne spezielle Genehmigungsverfahren. (Höhere Steuer ist Gemeindesache und hat damit natürlich nichts zu tun)

Dummerweise ist der Zuzug aus einem anderen Bundesland nach BaWue gesetzlich nicht geregelt. Da kann Dir von problemlosen Anerkennen des bayrischen WTs bis zu riesen Ärger je nach Beamten alles passieren... Kernproblem ist, Du musst den Hund ja erstmal halten, um einen Wesenstest ablegen zu können, dummerweise darfst Du das mangels berechtigtem Interesse ja nicht.
Üblicherweise läuft das so, daß Du eine vorübergehende Haltererlaubnis bekommst - eventuell mit Mauklkorbauflage - bis Du den BW Test abgelegt hast. Das alles liegt aber im Ermessen der Behörden und ist nirgendwo rechtlich festgeschrieben.

Also einfach mal bei Deiner Gemeinde erkundigen. wie die das handhaben.

Gruß Fabi,
 
ich habe ja vor mir einen Staff aus dem Tierschutz zu holen.
Normalerweise gilt dies als "berechtigtes Interesse".

nein, nicht in BW, diese Regelung gilt für NRW... Fabi hat es schon gut erklärt, wie es in BW gehandhabt wird.

Klär das mal mit der vermittlenden Organisation ab, die haben oft den "besseren" Kontakt
 
okay ich werde mich auf jeden Fall erkundigen.
Ich hatte immer gedacht das ein Listenhund aus dem Tierheim ein berechtigtes Interesse wäre.
Den Wesenstest werde ich auf jeden Fall machen, nur bedarf es eben einer Vorbereitung und deshalb hat der Hund nicht sofort den Wesenstest.
Aber ich kann mal im Tierheim fragen, ob man bei der Übergabe den Wesenstest durch einen Sachverständiger durchführen kann und dadurch sich den Stress erspart.
Was mich noch interessiert was dann hier in BaWü als "berechtigtes Interesse" gilt.

LG Juli
 
okay ich werde mich auf jeden Fall erkundigen.
Ich hatte immer gedacht das ein Listenhund aus dem Tierheim ein berechtigtes Interesse wäre.

In manchen Bundesländern ja, in BaWü nein.

Was mich noch interessiert was dann hier in BaWü als "berechtigtes Interesse" gilt.

Ein berechtigtes Interesse in BeWü müsste erklären, warum Du ausgerechnet einen Hund dieser Rasse haben musst und keine andere Rasse dafür in Frage kommt. Und das kann man in 99,999 % der Fälle vergessen.
 
Berechtiges Interesse ist: warum du einen gefährlichen Hund (als solches gelten die gelisteten Rassen) halten musst... dafür gibt es so gut wie keine Begründung, die anerkannt wird.
 
wäre denn der Wesenstest in BaWü anerkannt, wenn er in einem anderen Bundesland gemacht wurde, aber man selbst schon als Halter sich eintragen lässt und den WT mit dem Hund gemeinsam bewältigt?

So wie ich das verstehe kann man sich dann ja ohne Probleme einen Staff als Welpen anschaffen, wenn man mit ihm (6 monate alt) den WT besteht, oder?
Ich verstehe echt nicht wieso BaWü als berechtigtes Interesse nicht anerkennt den Hund aus dem Tierheim zu holen, obwohl da eh so viele Hunde sitzen.

LG Juli
 
Berechtiges Interesse ist: warum du einen gefährlichen Hund (als solches gelten die gelisteten Rassen) halten musst... dafür gibt es so gut wie keine Begründung, die anerkannt wird.

Ich kenne einen, der "berechtigtes Interesse" hätte nachweisen können: Mein Ex-Dozent, der den Fachlehrgang "Umgang mit gefährlichen Hunden" hielt. Der hätte das berechtigte Interesse für die Anschaffung eines SoKa "zu Anschauungs- und Lehrzwecken" genehmigt bekommen.

Aber sowas ist wohl eine mehr als exotische Ausnahme.
 
So wie ich das verstehe kann man sich dann ja ohne Probleme einen Staff als Welpen anschaffen, wenn man mit ihm (6 monate alt) den WT besteht, oder?

Ja.

Wenn der Hund den Wesenstest allerdings nicht besteht, hat man ein Problem.
 
Ich verstehe echt nicht wieso BaWü als berechtigtes Interesse nicht anerkennt den Hund aus dem Tierheim zu holen, obwohl da eh so viele Hunde sitzen.

weil es denen egal ist, wieviele Hunde in den Tierheimen sitzen... sowie zig anderen Leuten auch, die bei der Anschaffung von Tieren nicht nachdenken!
 
wie schon gesagt, es kommt auf die gemeinde an, wir haben aber die neue verwaltungsvorschrift, von daher müssen sie mittlerweile tests aus anderen BL anerkennen.Wo wohnst du ? bis auf einmal habe ich noch nie probleme in BaWü gehabt.

das berechtigte interesse bezog sich eigentlich auf den altbestand und eigentlich müssen sie eine vorläufige genehmigung erteilen ( aussage innenministerium ), da es aber nicht expliziet vermerkt ist, wehren sich manche gemeinden. dann mache ich den test mit dem hund in einer anderen gemeinde über das tierheim... :hallo:
 
Eine Besonderheit in BaWü gg. NRW z.B. ist m.W. dass ein Wesenstest nicht wiederholt werden darf. Fällt ein Hund einmal durch, ist er damit faktisch unvermittelbar - also innerhalb von BaWü. Da is dann nix nur mit Maulkorbauflage oder so, der sitzt in der Regel lebenslang ein. Daher ist es natürlich "risikoärmer" einen Hund zu nehmen, der schon im TH seinen Wesenstest absolviert hat, als einen Welpen zu holen, der ja noch durchfallen könnte - und einem dann abgenommen wird ohne Chance ihn zurück zu bekommen. Wobei es ja kein Hexenwerk sein sollte, einen Hund so zu sozialisieren, dass er den Test besteht, aber so vom Prinzip her.
Oder hat sich da zwischenzeitlich was geändert?
 
jupp... erstmal wird kein junghund den test nicht bestehen... er ist nicht schlimm. jeder hund, der einigermaßen erzogen ist und sozialisiert ist, besteht diese tests.

ein test darf wiederholt werden, wenn sich durch training das verhalten des hundes ändert, sei es bei einem anderen besitzer oder durch den besitzer selber. dies wissen leider viele nicht. aktuell sind einige fälle, in denen wiederholt wird.. natürlich mit druck des anwaltes. auch gibt es ganz klare vorgaben, wie der test abzulaufen hat, leider wissen das auch nicht alle.. im zweifelsfalle einen zeugen mitnehmen, denn in einigen gemeinden ist der test ja immer noch unter aller sau..:sauer:

- ein hund braucht sich nicht bedrohen lassen
- ein hund darf sehr wohl bellen, wenn er von einem anderen hund angemacht wird
- ich darf, muss sogar auf meinen hund einwirken können, wenn ich den test mache, auch wenn manche gemeinden es verneinen..
- und bei unverhältnismässigkeit darf ich auch den test abbrechen..:unsicher:
 
besteht dann irgendwie eine Möglichkeit einen Staff aus dem Tierschutz in Bayern rein formal holen zu dürfen. Der Staffmix hat noch keinen WT aber der WT würde gemacht werden.
Die Frage ist ob es sich lohnt den Wesenstest in Bayern zu machen, wenn er eh nicht in BaWü anerkannt wird.
Könnte man es nicht so machen, dass man sich den Hund auf Probe vom Tierheim holt und in der Zwischenzeit den WT macht?
Wäre das eine Möglichkeit? :)
 
besteht dann irgendwie eine Möglichkeit einen Staff aus dem Tierschutz in Bayern rein formal holen zu dürfen. Der Staffmix hat noch keinen WT aber der WT würde gemacht werden.
Die Frage ist ob es sich lohnt den Wesenstest in Bayern zu machen, wenn er eh nicht in BaWü anerkannt wird.
Könnte man es nicht so machen, dass man sich den Hund auf Probe vom Tierheim holt und in der Zwischenzeit den WT macht?
Wäre das eine Möglichkeit? :)


schick mir deine telefon nr. per pn, dann klären wir es per telefon, ich kann für dich gerne am amt anfragen und möglichkeiten aufzeigen.. möchte ich nicht in einem forum machen.;) möglichkeiten habe ich genug.

lg
rosi
 
Hi :)
vielen Dank für das Angebot.
Ich habe das mit der Gemeinde nun geklärt.
Die Frau war sehr freundlich und meinte nur "solange" der Hund einen Maulkorb trägt und die Gemeinde die erhöhte Steuer bekommt ist es für sie kein Problem.
Ich könnte den Hund zur Anmeldung auch mitnehmen.
Also danke nochmal für die liebe Unterstützung :)

Lg Juli
 
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