berechtigtes interesse???!!

Masha1990

10 Jahre Mitglied
Hallo, ich hab ne kurze frage und zwar eine bekannte von mir hat sich einen staffordmischling aus dem tierheim geholt, die hündin ist 5 jahre, jetzt muss sie natürlich den hundi anmelden, und sie hat ein formular bekommen : formular für die beantragung an der haltung eines kampfhundes, und sie will jetzt wissen was sie bei berechtigtes interesse reinschreiben soll, bzw kann, das sie eine haltererlaubniss bekommt...
reinschreiben das sie diese rasse toll findet ist ja ein bisschen zu wenig?!
habt ihr der evt. ein paar tips? :)
danke schon mal im vorraus LG
 
  • 30. April 2024
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Hi Masha1990 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hilfreich wäre vllt, wenn man wüsste, um welches Bundesland es sich handelt. Vllt brauchst gar kein berechtigtes Interesse nachweisen, z.b. in BW.
 
oh tut mir leid, völlig vergessen, ja ist in baden württemberg, 25 km von stuttgart wohnt sie. Sie hat ja die formulare schon, da steht das ja drauf...LG
 
Würde sie sonst das Formular dazu bekommen?

In NRW besteht ein berechtigtes Interesse an der Haltung des Hundes, wenn er eben aus einem TH kommt.
Weiß nicht, wie das in BW formuliert ist.

Sag mal, wasn das fürn TH, das die neue Halterin nicht vernünftig aufklärt, welche Voraussetzungen bei der Haltung eines SoKas zu erfüllen sind oder bei den Formalien hilft?
 
Muß man nicht auch normalerweise zuerst den Papierkram erledigt haben, bevor ein TH den Hund rausgibt?
 
Hat die Hündin denn keinen WT?

Mit WT ist gibt es in Bawü kein berechtigtes interesse, da der hund somit ein normaler und ist!
Ich musste damals solch einen Fragebogen ausfüllen, da lennox erst 4 Monate war uns somit noch beide WT vor sich hatte.
 
die vorraussetzungen zur haltung darüber wurde sie aufgeklärt, und sie hat sich da auch im vorfeld gut informiert, sie weiss nur nicht wie sie das am besten schreiben soll, ohne das die behörde dann was dummes denken könnte oder sonst was denkt... bei manchen behörden kann man sich da ja echt nich sicher sein... ich hab sowas zum glück noch nie gehabt :) deswegen war ich noch nie in der situation.
 
die vorraussetzungen zur haltung darüber wurde sie aufgeklärt, und sie hat sich da auch im vorfeld gut informiert, sie weiss nur nicht wie sie das am besten schreiben soll, ohne das die behörde dann was dummes denken könnte oder sonst was denkt... bei manchen behörden kann man sich da ja echt nich sicher sein... ich hab sowas zum glück noch nie gehabt :) deswegen war ich noch nie in der situation.

Also wie schon geschrieben. Wenn der Hund nen WT, oder in BW auch Verhaltenstest/prüfung genannt hat, braucht er kein besonderes Interesse. Oftmals hat das OA absolut keine Ahnung und gibt einem Sachen zum Ausfüllen mit, die sie vom Inet von einem anderen Bundesland ausgedruckt haben. So war es bei uns z.b..
 
also es handelt sich um einen stafford-bull mix, das tierheim hat papiere für den hund ausgestellt mit stafford-bull. sie sagt er braucht keinen wesenstest machen, aber dann muss sie doch auch keinen antrag auf haltung für einen kampfhund abgeben oder???
 
also es handelt sich um einen stafford-bull mix, das tierheim hat papiere für den hund ausgestellt mit stafford-bull. sie sagt er braucht keinen wesenstest machen, aber dann muss sie doch auch keinen antrag auf haltung für einen kampfhund abgeben oder???

Staffbull ist doch Kat. 2 in BW. D.h. er braucht doch nur ein negativ Zeugnis, keine Haltergenehmigung. Oder irre ich mich...ich kenn mich mit Kat.2 leider nicht gut aus.
 
das hab ich eig auch immer gedacht, deswegen bin ich jetzt echt etwas verdutzt... also läuft der hund ja nur als mhh "normalerhund"? oh gott wie kompliziert sowas sein kann :lol:
 
das hab ich eig auch immer gedacht, deswegen bin ich jetzt echt etwas verdutzt... also läuft der hund ja nur als mhh "normalerhund"? oh gott wie kompliziert sowas sein kann :lol:

Nein "normal" auch nicht, da eventuell erhöhte Steuer und negativ Zeugnis. Aber wie schon gesagt, fragst da lieber mal jemanden, der es genau weiß.
 
Ja was ist es denn jetzt?
Ein AmStaff-Bullterrier - hat Auflagen
oder ein
Staffbull - der hat dann keine Auflagen und von daher braucht man auch nix auszufüllen.

Gibt es mal ein Foto?
 
Muß man nicht auch normalerweise zuerst den Papierkram erledigt haben, bevor ein TH den Hund rausgibt?

Meine Hündin aus dem hiesigen TH hatte ich ein paar Monate zur "Probe";) bei mir. In der Zeit habe ich die Haltergenehmigung beantragt.

Das wird hier bei Anlagehunden immer so gehandhabt., während man bei den Nichtlistis einen Probevertrag über 3 Tage bekommt.
 
also ich hab sie gefragt was direkt drin steht bei ihr : das kam als antwort:

mhh im impfbuch steht englischer stafford, aber da is anscheind das gleiche wie staffordshire bullterrier, hat mir jemand gesagt. oh man is des ein geficke
4.gif
aber die is gegenüber anderenhunden aggressiv, besteht sie trotzdem das negativzeugnis da?
 
Hm, für mich sieht das eher nach Amstaff aus!
Also Kat. 1!!!

P.s: in unserem Impfpass steht auch Staffbull drin, aber defintiv steckt in Anny kein Staffbull, also wurde sie auch nicht als Staffbull angemeldet. Wenn es dem Hund auf der "stirn steht" was er ist, dann macht man sich doch nur Ärger. Also bitte richtig anmelden, egal was im Impfpass steht.
 
normalerweise gibt das Th konkrete Infos zur Anmeldung des Hundes wenn man direkt fragt.
"Berechtigtes Interesse" besteht sowieso, da der Hund aus einem Th stammt (d.h. die Stadt spart Geld wenn sie vermittelt wird)...in Bezug auf die Rasse werden die anderen sicher noch was sagen...ich seh da einen Staff, keinen Staffbull...oder???
 
Das ist im Leben kein Staffbull, das ist ein AmStaff(-Mix).....
 
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