Berechtigtes Interesse an Listenhund in RLP

Wenn das schief geht, zahlt der Hund die Zeche. Das kann einem doch nicht egal sein.

Ach, vielleicht fällt es doch nicht auf (klappt doch auch bei zig anderen), vielleicht kann man ja doch irgendwie schlauer sein als das Amt und vielleicht gibt einem ja auch jemand direkt die Anleitung öffentlich dafür, wie man das Amt schön hintergehen kann :tuedelue: :dagegen:

Es steht doch wirklich noch jeden Tag einer auf, der glaubt schlauer zu sein als das Amt oder neue Tricks zu erfinden, wie man das Amt umgehen kann und sich doch irgendwie einen Staff vom Züchter / privat zu holen, auch wenn das nicht erlaubt ist, auch wenn man - wider besseren Wissens - den OEB Mix kauft, der tatsächlich doch eher ein Staff ist, in der Hoffnung, es wird schon gut gehen.

Ich habe mich lange nicht mit dem Thema beschäftigt, aber gibt es den ominösen Herrn Kuhn eigentlich noch, der da überall seine Finger drin hatte, und der es einem richtig schwer gemacht hat, seinerzeit einen Staff zu übernehmen?
Mit dem war nicht wirklich gut Kirschen essen, soweit ich das in Erinnerung hatte.
 
  • 20. April 2024
  • #Anzeige
Hi AngelBlueEyes ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 32 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Jup, der ist noch da.
Und der wird ihm was husten vonwegen einen Hund von privat...
 
In RLP bekommst Du nur einen Pit oder Staff aus dem Tierschutz.
Andere Möglichkeit gibt's nicht!
Hast Du zum ersten mal einen Listenhund,verlangt die Behörde sogar das der Hund aus RLP ist. Du kriegst dann keinen aus einem anderen BL genehmigt.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Berechtigtes Interesse an Listenhund in RLP“ in der Kategorie „Pit Bull, Staff & andere Kampfschmuser“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

A
Es gibt ja überall Junghunde- Tierheim, Tierschutz, verschiedene Vereine. Du kannst ja in deinem ganzen Bundesland nach einem passenden Hund suchen. Ich würde mich auf keinen Fall auf die Aussage des Sachbearbeiters verlassen- so verlockend es auch ist. Wie hellraiser geschrieben hat kann er...
Antworten
3
Aufrufe
2K
SteffiundBoomer
SteffiundBoomer
R
Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. "Nicht erlaubnispflichtig ist die Haltung von Jungtieren bis zu sechs Monaten, da diese noch nicht gefährlich sind und einem Verhaltenstest sinnvoll nicht unterzogen werden können. Dennoch sind die Besitzer verpflichtet, die Tiere...
Antworten
22
Aufrufe
16K
Herzenshund2011
Herzenshund2011
juli&Nero
wunderbar... dann wäre das ja geklärt.. :hallo:
Antworten
18
Aufrufe
2K
Murphy3101
Murphy3101
Masha1990
Sehe da also auch eher einen AmStaff-Mix, aber keinen Staffbull. Trotzdem schöner Hund.
Antworten
24
Aufrufe
2K
kelly1
Midivi
Die Gesetze bieten genügend Ansätze und Möglichkeiten, um problematische Hund- und Haltergespanne zu verhindern. Von diesem Urteil bleibt unberührt, dass der Halter einen Sachkundenachweis leisten und 18 Jahre alt sein muss, und nicht vorbestraft sein darf. Genauso wie dieses Urteil den Hund im...
Antworten
14
Aufrufe
2K
procten
procten
Zurück
Oben Unten