Bayern: nochmalige Erweiterung der Rasseliste

Shikoku

20 Jahre Mitglied
Hallo,

eine Gutachter erzählte mir, dass nächstes Jahr die Rasseliste (Kat. 2) nochmal erweitert werden soll. Hiervon sollen folgende Rassen betroffen sein:

Malinois
Dobermann
versch. Herdenschutzhundrassen (Kaukase, Kangal etc.)

Weitere Rassen sind mir derzeit noch nicht bekannt, der genaue Zeitpunkt auch nicht, nur: nächstes Jahr.

Mal sehen, ob Bayern das tatsächlich durchzieht oder ob das wieder fallengelassen wird (hörte sich allerdings nicht so an).

:sauer:
 
  • 15. Juni 2024
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Hi Shikoku ... hast du hier schon mal geguckt?
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warum schafft es dieses Bundesland einfach nicht mich mal positiv zu überraschen???!"!!!
bonk.gif


obwohl ich mir das mit den Dobermännern nur schwer vorstellen kann!!!

Da fällt mir ein es wird mal wieder zeit die leutchens von unserem OA zu belästigen!!!:eg: :D

Greetz San
 
Original geschrieben von AmStaff_girl

obwohl ich mir das mit den Dobermännern nur schwer vorstellen kann!!!


Hi Sandra,

ne, mir war eigentlich schon klar, dass es nicht lange dauert, bis die Dobermänner dran sind... mich wundern eher die Mali's.


:unsicher:
 
das mit den dobis wundert mich insofern das ein herr mit gewissem einfluß in der politik sehr viel mit dobermännern zu tun hat!!:unsicher:

wir werden sehn was mein lieblings oaler mir zu der sache sagen kann!!!:eg: :D

greetz san
 
Original geschrieben von AmStaff_girl
warum schafft es dieses Bundesland einfach nicht mich mal positiv zu überraschen
Also ich fand es sehr positiv, als die Ridgebacks von der Liste runterkamen!
 
hmm...war ne reife leistung......einer runter, und dafür nen anderen haufen drauf!!!!:unsicher:

nene...schön langsam konmmt mir hier die galle hoch!!!:motz:

greetz san
 
ich war vor einer woche bei einem wt eines bekannten.ich kam mit dem gutachter ins gespräch und ich fragte, ob es nun den dobermännern als nächstes in bayern an den kragen geht. der gutachter sagte, dass im moment keine weitere rasse im gespräch sei.
das sind meine infos.
 
Hallo,

tja, wir werden sehen, was sich tut.
Momentan sind es nur mündliche Aussagen, keine handfesten Dinge. Möglicherweise wollte er aber auch noch nicht drüber sprechen, weil es noch nicht feststeht oder so.

Wir werden wohl nächstes Jahr abwarten müssen, um zu sehen, wie ernst die Sache ist.
 
ja...aber ich habs schön langsam satt immer abzuwarten und dann gott gegeben hinzunehmen was die hohlköppe sich jetzt wieder ham einfallen lassen!!!

So langsam reichts.......
sdb43926.gif


greetz san
 
Es hat drei Jahre gedauert, bis die Gerüchte, dass die Ridgebacks runterkommen und die Rottweiler drauf, sich bewahrheitet haben.
Wahrscheinlich dauert das jetzt wieder so lange!

Warum eigentlich klagt in Bayern keiner der Betroffenen? Bzw. warum kommt da keiner zu seinem Recht?
 
weil der BayVGH das inzwischen durchentschieden hat und die Instanzgerichte sich dran halten.
 
Das Urteil des BayVGH ist aber mit einer ganz bestimmten Antwort auf eine ganz bestimmte Frage konfrontiert gewesen!
Andere Fragen müssten auch andere Antworten nach sich ziehen!
Ausserdem hat noch niemand, z.B. die Liste 1 mit der angenommenen unwiderrufbaren Gefährlichkeit der 4 Hunderassen angezweifelt. Das gibt es nur hier, dass Gesetze aufgrund von Vermutungen erstellt werden und ist auch das erste Mal seit mehreren Hundert Jahren, dass das so gehandhabt wird! Alleine die Formulierung ist doch schon sowas von angreifbar.
Stellt Euch mal vor: 'Es wird unwiderrufbar vermutet, dass alle Männer über 45 Jahre Vergewaltiger sind. Diese werden jetzt zwangssterilisiert und dürfen nach 18 Uhr nicht mehr in die Öffentlichkeit!'. Was würde man sich über solch eine Vermutung aufregen!
 
Original geschrieben von manurtb
Es hat drei Jahre gedauert, bis die Gerüchte, dass die Ridgebacks runterkommen und die Rottweiler drauf, sich bewahrheitet haben.
Wahrscheinlich dauert das jetzt wieder so lange!

Warum eigentlich klagt in Bayern keiner der Betroffenen? Bzw. warum kommt da keiner zu seinem Recht?


A) ich bin nicht betroffen und hab daher keine Rechtsgrundlage

B) würde mir das nötige Kleingeld fehlen (bräuchte Sponsoren)

C) gibt's so gut wie keine Liste 1 Hunde mehr in Bayern (offiziell zumindest)
 
Also, ich glaub nicht, dass die Dobis in Bayern auf die Liste kommen.

Immerhin hat der DV seinen Hauptsitz in München und dort wohl auch ein bissel Einfluss...

Wenn doch... vielleicht kriegen die vom DV dann endlich mal ihren Ar*** hoch - haben sie ja nicht geschafft, als der Dobi in NRW, Brandenburg und NS auf der Liste stand.

Da haben sie genau Nix gemacht - die Devise vom DV an seine Mitglieder hieß: "Haltet Euch brav an alles und fallt bloß nicht auf!" :(

Gruß
tessa
 
Ich frage mich mal wieder, wie lange wir uns diese Schwachsinnigkeiten von den von uns gewählten und von unseren Steuern ja auch nicht so schlecht lebenden Politikern noch gefallen lassen!
Allein schon die Änderung, besonders das Herunternehmen von Rassen, so gut ich es an sich finde, zeugt doch schon von der Unzulänglichkeit und Unbeweisbarkeit, der Listen.
Wenn es der nicht ist, dann halt ein anderer.........
Wir müssen den ganzen Schwachsinn mitmachen!
Man sollte wirklich mal überlegen, ob wir nicht mit Unterschriftensammlungen oder sowas diese sich für ach so klug haltenden Herren und ihre Ratgeber unter Druck setzen könnten!
Liebe Grüße:hallo:
 
Original geschrieben von Shikoku

C) gibt's so gut wie keine Liste 1 Hunde mehr in Bayern (offiziell zumindest)
da fehlt mir gerade etwas der zusammenhang. wer hatte denn was von kat. 1? dobis wären doch kat.2, wenn überhaupt?!

edit: ups, hatte nen beitrag übersehen...:cool:
 
Original geschrieben von manurtb
Das Urteil des BayVGH ist aber mit einer ganz bestimmten Antwort auf eine ganz bestimmte Frage konfrontiert gewesen

Das haben Urteile nun mal so an sich, da sie Einzelfallentscheidungen sind. Allerdings hat der BayVGH auch inzident die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der VO geprüft. Und die ist nach bayerischer Sicht der Dinge nicht zu beanstanden.

Andere Fragen müssten auch andere Antworten nach sich ziehen! [/B]
Wieso? Wenn die formelle und materille Rechtmäßigkeit inzident geprüft wird, kommt es auf die konkrete Ausgangsfrage nicht an.

Ausserdem hat noch niemand, z.B. die Liste 1 mit der angenommenen unwiderrufbaren Gefährlichkeit der 4 Hunderassen angezweifelt. Das gibt es nur hier, dass Gesetze aufgrund von Vermutungen erstellt werden und ist auch das erste Mal seit mehreren Hundert Jahren, dass das so gehandhabt wird! Alleine die Formulierung ist doch schon sowas von angreifbar.[/B]

Nein, das stimmt so nicht. Das Arbeiten mit Vermutungen (widerleglichen und unwiderleglichen), ist in Deutschland tausendfach angewandte Gestzespraxis. Die Rechtsgrundlage der Verordnung (Art. 37 I 2 HS.2 LStVG) dies ausdrücklich zu.

Ausserdem, wem es nach klagen gelüstet und das Kostenrisiko nicht scheut, der kann es ja mit einer Popularklage gegen die VO nach Art. 98 Satz 4 BV versuchen. Antragsberechtigt ist jeder (55 I 1 BayVfGHG), man muss nicht in Bayern wohnen oder einen Listenhund haben. Allerdings wird es wohl an der Verwirkung scheitern...könnte aber mit ner neu aufgenommenen Rasse wieder gehen...
 
Original geschrieben von Nike

da fehlt mir gerade etwas der zusammenhang. wer hatte denn was von kat. 1? dobis wären doch kat.2, wenn überhaupt?!

Ja klar, Dobis würden - wenn - nur Kat. 2 werden.
Ich war in meinem Denken schon weiter ... bei den 1er-Hunden.

Jeder wird seinen Kat 2 Hund behalten dürfen, wenn dieser keine Gefahr darstellt und der Halter fähig ist, seinen Hund zu führen.



Ausserdem, wem es nach klagen gelüstet und das Kostenrisiko nicht scheut, der kann es ja mit einer Popularklage gegen die VO nach Art. 98 Satz 4 BV versuchen. Antragsberechtigt ist jeder (55 I 1 BayVfGHG), man muss nicht in Bayern wohnen oder einen Listenhund haben. Allerdings wird es wohl an der Verwirkung scheitern...könnte aber mit ner neu aufgenommenen Rasse wieder gehen...

Kenn mich nicht aus damit. Aber ich hab immer gehört, dass nur Betroffene kagen können und das man nicht aufgrund Solidarität klagen kann und in anderen Bundesländern haben meines Wissens auch immer nur die Halter der Hunde (bzw. auch Orga's) geklagt.

Das Thema Popularklage ist neu .... aber die greift jetzt wohl nicht mehr für die Kat1 Hunde, oder ????
 
Hi Shikoku!

Ne, so neu ist des Thema net, der BayVerfGH hat 1995 über eine entsprechende Klage entschieden (BayVBl. 95, 76ff.).

Deine Sicht ist schon richtig, in so gut wie allen anderen Fällen muss man klagebefugt sein, die Popularklage in Bayern ist da die große liberale Ausnahme (man glaubt es kaum :crazy:)

Aber ganz abgesehen von der Zulässigkeit der Klage würde ich keinen Euro auf deren Begründetheit verwetten. Aber das kann man natürlich auch anders sehen.

Vielleicht tut sich ja was durch die BVerfG Entscheidung...
 
Man sagt nicht umsonst, in Bayern gehen die Uhren anders herum. Selbst wenn es in den anderen 15 Bundesländern keine Listen mehr gibt, muß das in Bayern noch lange nicht so sein.
Bayern sieht sich in der Sonderrolle und hält strikt an die Auffassung:"Wir sind seit der Einführung gut damit gefahren".
Die Schicksale, die sich daraus für die HH teils ergaben, blieben den Politikern verborgen, oder sie rannten mit Scheuklappen rum.
Das der Ridgeback von der Liste runter kam, war ein kleiner Schachzug nach dem Motto, wir können, wenn wir es für angemessen halten. Die Begründung dazu hieß ja: gesteigerte Agressivität nicht nachgewiesen und hier in Bayern zudem eh selten vorhanden.
Jetzt frage ich mich aber, da die Liste 1 Hunde offiziell nicht mehr vorhanden sind, deren gesteigerte Agressivität nicht nachgewiesen werden kann (siehe Beißstatistiken der Städte), warum diese Hunde hier in Bayern immer noch gelistet sind.

Mit jeder Rasse, die sie mehr auf eine Liste bringen, bringen sie zwangsläufig auch mehr HH und Tierfreunde gegen sich auf. Und das kann sich auch ein Bayern nicht leisten, zumal es ein Großteil derer sind, die auch den Weg zur Wahlurne gehen und wenn sie es bis dato nicht getan haben, ab dem Zeitpunkt tun sie es bestimmt !
 
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