§ 2 Abs. 2 Einfuhr- und Verbringungsverbot (HundVerbrEinfG) lautet:
Irgendwie macht mir das grade ein wenig Magenschmerzen.
Hunde weiterer Rassen: Also alles außer Pit, Staff, Staffbull und Bulli; nehmen wir jetzt mal den Dogo Argentino (in Hamburg Liste 2)
nach Vorschrift des Landes: geltendes Hundegesetz des Bundeslandes (nehmen wir mal Hamburg)
in dem der Hund ständig gehalten werden soll: nehmen wir auch mal Hamburg
eine Gefährlichkeit vermutet wird: In Hamburg Liste 2. Wortlaut aus den Hamburger Hundeverordnung:
dürfen aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden: würde bedeuten, ich dürfte mir keinen Dogo Argentino aus dem Ausland ("eingeführt") oder einem anderen Bundesland ("verbracht") ohne Wesenstest holen, da erst mit dem Wesenstest die "vermutete Gefährlichkeit" wiederlegt wird?
Und da Bundesrecht über Landesrecht steht (gelobt sei der Politikunterricht in der Berufsschule!), müsste ich mich doch daran halten und würde mich strafbar machen wenn ich einen Dogo ohne Wesenstest aus dem Ausland hole?
Alle Quelle:2Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden.
Irgendwie macht mir das grade ein wenig Magenschmerzen.
Hunde weiterer Rassen: Also alles außer Pit, Staff, Staffbull und Bulli; nehmen wir jetzt mal den Dogo Argentino (in Hamburg Liste 2)
nach Vorschrift des Landes: geltendes Hundegesetz des Bundeslandes (nehmen wir mal Hamburg)
in dem der Hund ständig gehalten werden soll: nehmen wir auch mal Hamburg
eine Gefährlichkeit vermutet wird: In Hamburg Liste 2. Wortlaut aus den Hamburger Hundeverordnung:
Quelle und kompletter Text:Bei den folgenden Rassen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Gefährlichkeit vermutet, solange der zuständigen Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist:
dürfen aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden: würde bedeuten, ich dürfte mir keinen Dogo Argentino aus dem Ausland ("eingeführt") oder einem anderen Bundesland ("verbracht") ohne Wesenstest holen, da erst mit dem Wesenstest die "vermutete Gefährlichkeit" wiederlegt wird?
Und da Bundesrecht über Landesrecht steht (gelobt sei der Politikunterricht in der Berufsschule!), müsste ich mich doch daran halten und würde mich strafbar machen wenn ich einen Dogo ohne Wesenstest aus dem Ausland hole?