Vorkontrolle: Tipps und Infos gesucht

Also ich glaub Hund unangemeldet mit zur VK bringen, wäre sehr unklug. Ist noch kein Hund vorhanden, ist das sicher ein guter Stresstest, aber ich hab ja schon einen Dickschädel und eine Miau aus dem TH hab ich auch. Also fanatischer Putzer eher nicht, an den Haaren an den Klamotten erkennt man den Tierhalter :)

Ich bin gespannt, die PS möchte später dann mit dem Hund bei uns mal vorbeischauen, ist vielleicht die beste wahl. Sie kennt "ihren" Hund am besten. Erstmal freu ich mich über den "Erstkontakt" mit meiner Hündin, sie ist da doch sehr zickig und erst wenn der zukünftige Prinz das übersteht, mache ich mir über meine Baustelle Sorgen.

Danke für eure Antworten, ich bin jetzt etwas beruhigter und hoffe auch auf so nette VKs und NKs...
 
  • 1. Juni 2024
  • #Anzeige
Hi Pyrrha80 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Mach dich nicht verrückt das wird klappen auch mit deiner Maus :hallo::hallo:
 
Als eine Interessentin dann ganz panisch mit Wischmopp und Eimer heraneilte, um die Pfotenabdrücke im gefliesten Flur wegzuwischen, hatte sich die Sache recht schnell erledigt.

Das wurde hoffentlich im Gesamtkontext gesehen und war nicht der einzige Ausschlussgrund? Ich kann mir vorstellen, dass so mancher Interessent glaubt, der Tierschutz erwarte ein sauberes Zuhause und man durch Wegwischen des Pfotenabdrucks nochmal beweisen kann, dass der Hund nicht im Dreck leben wird ...
 
Und was passiert, wenn der Hund bei der NK plötzlich im Zwinger lebt? Solange selbiger die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt?
 
Könntet ihr bitte aufhören, hier Horror-Szenen zu posten... mir schlottern eh schon die Knie... :D

Also, ich denke, wenn der TS vorher klar gesagt hat, dass der Hund nicht in Zwingerhaltung vermittelt wird, dürfen sie den Hund mitnehmen.

Obwohl ich genug Zwingerhunde kenne, die sicher besser leben und ausgelastet werden wie mancher Wohnungshund :( . Ist aber trotzdem nich meine Art der Tierhaltung... :love:

Ich denke, ich habe eine Ahnung bekommen, worum es bei den Kontrollen geht, das war mir wichtig.
 
Das ist eben die Frage, ob sie den Hund dann mitnehmen dürfen. :kp:

Ich glaub's ja eher nicht.
 
Genau,so ist es...mit Anmeldung ist zwar höflicher,aber hier gehts um Tierschutz.
Was nützt es,wenn Hundi bei Anmeldung auf dem Sofa hockt und wenn ich wieder weg bin,kommt er in den Zwinger .
MOTTO:"Vertrauen ist gut,Kontrolle ist besser"
Na ja,ich schrieb schon in 99 Prozent war doch alles okay und das ist doch prima.
Schön, dass 1% einen Generalverdacht auf tierschutzwidrige Haltung rechtfertigen :rolleyes:

Hier hat's die TS-Tante auch dreimal unangemeldet versucht - dann war ich halt nicht da. Blöder Zufall ;)
Und wenn die Haltung ja ach so schlecht ist, dann sollte doch ein fachkundiger Nachkontrolleur das auch am Zustand des Hundes erkennen, der dann nur zu Vorführungszwecken 5 Minuten ins Haus darf :unsicher:

Aber dass Tierschützer an die eigene Erfüllung von TS-Richtlinien eher geringere Ansprüche stellen als an andere Leute, ist ja nun auch keine neue Erkenntnis.
 
Das ist eben die Frage, ob sie den Hund dann mitnehmen dürfen. :kp:

Ich glaub's ja eher nicht.

Gute Frage. Ich glaub's auch eher nicht. Jedenfalls nicht, wenn der Schutzvertrag einen Eigentumsübergang auf den Halter vorsieht. Wenn der TSV lt. Vertrag Eigentümer bleibt, hätte er insofern das Recht, den Hund zurück zu holen, wenn dies im Schutzvertrag vorgesehen ist. Dann kommt es wohl letzten Endes darauf an, ob der Vertrag bzw. dieser Passus vor Gericht Bestand hat. Da hat es ja wohl schon solche und solche Urteile gegeben. Es gab vor einiger Zeit hier einen Thread, wo ein TSV einen Hund aus ähnlichen Gründen tatsächlich zurück holte und vor Gericht damit durch kam.
Andererseits gibt es Gerichte, die sagen, Tier gegen Geld = Kaufvertrag, und fertig.
 
Also wir behalten unser Eigentumsrecht an den Hunden.
Würde ich bei einer Nachkontrolle einen Hund im Zwinger vorfinden, würde ich mir den krallen und mitnehmen, ob das rechtlich so ok ist, glaub ich auch eher nicht.
Da muss man sicherlich den Weg mit dem Anwalt gehen :gruebel:
 
Und was passiert, wenn der Hund bei der NK plötzlich im Zwinger lebt? Solange selbiger die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt?


Kommt wohl dann drauf an, was im Vertrag steht und wer kontrolliert.
Zwingerhaltung wird nicht komplett abgelehnt, von meiner Seite zumindest, dieser sollte allerdings neben den gesetzichen meinen Anforderungen entsprechen also heisst ich würde ihn sehen wollen, wenn ich nicht die NK gemacht habe, ich sag mal so wie jeder entscheiden kann wo man sich einen Hund holt, kann auch jeder vermittler entscheiden, wo die ihm anvertrauten Hunde landen.
 
Der Eigentumsvorbehalt in Schutzverträgen ist meines Wissens nicht rechtswirksam.


Sprich: In dem Moment, wo die Adoptanten Geld für den Hund in Form einer Schutzgebühr bezahlen, gilt Kaufrecht und das Eigentum geht auf die neuen Besitzer über.
 
Ich denke schon, daß das rechtlich o.k. ist, wie Nadine es machen würde, denn die Schutzgebühr wird dort erst nach der NK fällig und den Vertrag haben wir auch erst bei der NK endgültig abgeschlossen. Vorher hatten wir per Minivertrag die schriftliche Vereinbarung, daß Chipie uns zur Probe vermittelt wurde und bis zur endgültigen Übergabe Eigentum des TH bleibt.
Fand ich absolut o.k. so!
Und auch meine Tierärztin hat ausdrücklich das TH Zweibrücken als rühmliche Ausnahme unter den Tierheimen gelobt und gemeint, sie kennt kein anderes TH, das so gute Arbeit leistet.
 
Rechtlich ist das alles einwenig... hmmm...
Andererseits unterschreiben es die Leute, was im Vertrag steht, glaube es kommt dann echt drauf an wer Kläger und wer Richter...

Ich habe meine Ausbilderin mal gefragt - interessehalber- es kam nur einmal in 35 Jahren vor, dass die Haltung nicht so war wie "vereinbart" und der Hund dann einvernehmlich zurück mit ins TH kam ist aber schon ewig her.


Ich seh das bei ehrenamtlichen die Katzen NKs machen, die da auch anders hinschauen als wir. Mir ists egal ob das Tier nen rosefarbenes bettchen hat oder ne hässlige decke, das Tier soll sich wohl fühlen und nich mein Auge...

Jacky liegt prinzipiell im Zimmer, in dem ich mich grade nicht aufhalte und unterm Bett oder unterm Sofa, das würde ein TSV bestimmt auch blöd finden. Hundefutter ist nich zu sehen, da barf. Leckerlies gibts nich....:lol: Wahrscheinlich die Hölle für manche...
 
Jacky liegt prinzipiell im Zimmer, in dem ich mich grade nicht aufhalte und unterm Bett oder unterm Sofa, das würde ein TSV bestimmt auch blöd finden. Hundefutter ist nich zu sehen, da barf. Leckerlies gibts nich....:lol: Wahrscheinlich die Hölle für manche...

Ok...dann krieg ich auch keinen Hund... Barf, keine leckerlies, da die mir ja die Klamotten versauen. Wer läuft schon mit frischen Pansen in der Jacke rum, glaubt mir das stinkt ...aber die Nachbarshunde haben mich geliebt in der Zeit :D .

Geschlafen wird da wo Frauchen ist, auch mal eingequetscht unter dem Tisch.

Ach egal... wir gehen es locker an, wem meine Tierhaltung nicht gefällt, muss mir ja keinen Hund geben :unsicher:
 
da waren wir ja schon....im Thema und eigentlich warst du doch beruhigt....
ich kuck nicht nach Futter und Leckerlis wenn der Zustand des Hundes nicht auffällig ist...

zum mitnehmen: die Hündin die geschlagen wurde, habe ich mitgenommen, ohne Diskussion, obwohl der Mann mich bedroht und beschimpft hat...zunächst...
nachgekommen ist nix....
wie das rechtlich aussieht, interessiert das Th, mich als Kontrolleurin hat in erster Linie der Hund interessiert...
da bei der NK von uns der Vertrag gemacht wird, waren wir eh rechtlich auf der richtigen Seite...

wie gesagt, zwei Fälle die ich persönlich erlebt habe....
in der ganzen Zeit...
meistens gibt es bei der NK noch Tipps oder Kritik, die die Halter verbessern können...
die meisten sind dankbar dafür...
 
wie das rechtlich aussieht, interessiert das Th, mich als Kontrolleurin hat in erster Linie der Hund interessiert...
da bei der NK von uns der Vertrag gemacht wird, waren wir eh rechtlich auf der richtigen Seite...

Also rechtlich ist die Mitnahme gegen den Willen der Leute nicht korrekt, auch wenn der endgültige Vertrag erst nach der NK geschlossen wird. Das ist verbotene Eigenmacht.
Wenn die Leute den Hund nicht freiwillig zurückgeben, müsste das Tierheim auf Herausgabe klagen.
 
ich habe den Leuten den Hund nicht aus den Armen gerissen und bin weggelaufen.
Ich habe gesagt "den nehme ich wieder mit, weil sie den schlagen" und die Diskussion ausgehalten, (auf meiner Seite war es aushalten) und dann den Hund ohne Gegenwehr mitgenommen.
Außerdem hatte ich (eher zufällig) eine Zeugin dabei...(eine neue MA die angelernt wurde)...und die gehört hat, wie er erzählt wie er den Hund schlägt...
 
Der Hund bleibt rein rechtlich Eigentum des Th bis zur Unterschrift im Übernahmevertrag, ausserdem sieht der Pflegevertrag vor, dass bei Verstößen gegen den Vertrag der Hund wieder mitgenommen wird, ...
da ist mangelnde TAVersorgung und Misshandlung ausdrücklich erwähnt...
ich hätte es drauf ankommen lassen..
Übrigens behält sich das Th auch danach noch die Rücknahme vor in o. g. Fällen..
 
Ich denke schon, daß das rechtlich o.k. ist, wie Nadine es machen würde, denn die Schutzgebühr wird dort erst nach der NK fällig und den Vertrag haben wir auch erst bei der NK endgültig abgeschlossen. Vorher hatten wir per Minivertrag die schriftliche Vereinbarung, daß Chipie uns zur Probe vermittelt wurde und bis zur endgültigen Übergabe Eigentum des TH bleibt.
Fand ich absolut o.k. so!
Und auch meine Tierärztin hat ausdrücklich das TH Zweibrücken als rühmliche Ausnahme unter den Tierheimen gelobt und gemeint, sie kennt kein anderes TH, das so gute Arbeit leistet.

Machen wir so nicht mehr.
Ich bin sicher, dass es so einfach gewesen wäre, einen Hund wieder mitzunehmen, aber: Würde in so einer Zeit was passieren, z.B. der Hund beißt die Leute, wären wir die, die herangezogen werden.
Aus versicherungstechnischen Gründen haben wir uns irgendwann dagegen entschieden und machen gleich einen Vertrag.
 
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