Auflagen nicht erfüllt -> Hund weggenommen

  • 28. April 2024
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Hi havelchen ... hast du hier schon mal geguckt?
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Mir kam bei der Geschichte eben eine Frage in den Sinn, wenn nicht einmal "normale" Tierärzte Rassegutachten machen dürfen, also scheinbar für eine annähernd richtige einschätzung einer Rasse nicht geeignet sind, warum wird dann einem "Otto-Normalbürger" (unter dem Motto Unwissenheit schützt vor Strafe nicht) vorgeworfen dass er einen solchen Rassemix erkennen muss?
Soll heißen, wenn jemand einen Hund kauft als Rassenmix XY (kein Listenhundmix), dieser wird dann eingezogen, weil es sich den MA des OA nach um einen Listenhund(-mix) handelt, der Hund kommt ins Tierheim nach einem Rassegutachten, warum wird das dann so gewertet, als hätte der Normalbürger das erkennen müssen, wenn wie schon erwähnt nicht einmal "NormaloTÄ" scheinbar nicht über das notwendige Wissen verfügen...

Das ist doch irgendwie widersprüchlich oder?

Passt nicht direkt zu diesem Thread, weil es hierbei ja scheinbar in erster Linie um die Nichanmeldung drehte und erst als 2. Konsequenz um das illegae Halten eines Listis...
 
wenn nicht einmal "normale" Tierärzte Rassegutachten machen dürfen

ich frag mich ob ein tierarzt der beamtet wird, durch seinen beamtentitel dann automatisch rassegutachter ist :)

Vermutlich nicht, aber er wird dann vermutlich immer im Sinne der Kommune entscheiden und eine Amtsrasse bestimmen ;)
 
gina, nur zu dem was wirklich passieren kann. ich habe vor einigen jahren meinen ersten pit als labradormix vermittelt bekommen, vom kölner tierschutz. ich habe ihn als solchen guten gewissens angemeldet. es zeigt sich recht schnell, dass das kein labbimix ist und auch das oa merkte dies.

ich habe den hund legal bis zu seinem tode behalten. zu dem rest lasse ich ich mich jetzt hier nicht weiter aus. die gestze sind nachlesbar, die durchführungsverordnungen auch. wenn du konkrete fragen hast gerne.

pete

Das sagt doch alles....Du hast den Hund nicht vom Leipziger Bahnhof als Labrador, da ist der kleine feine Unterschied. Und Fragen habe ich an Dich sicher nicht weil ich mit diesem Gesetz nebst Durchführungsverordnung ganz gut vertraut bin. Wollte Dich nur aufmerksam machen, dass Du hier falsch liegst aber da Du anscheinend der katergorie "Besserwisser" angehörst beende ich jetzt für meine Teil die Diskussion. Ich habe im Gegensatz zu Dir nämlich mit "Fundstellen" dienen können und meine Aussage ist gesetzlich belegbar. Das ist jetzt in diesem Fall bei Deiner Aussage nicht der Fall aber nun gut. Ich könnte jetzt großspurig loslassen: das muss doch selbst bei Dir jetzt mal angekommen sein aber da dies nicht meine sondern Deine Art ist: Lassen wird das. Ein schönes Wochenende :hallo:
 
Mir kam bei der Geschichte eben eine Frage in den Sinn, wenn nicht einmal "normale" Tierärzte Rassegutachten machen dürfen, also scheinbar für eine annähernd richtige einschätzung einer Rasse nicht geeignet sind, warum wird dann einem "Otto-Normalbürger" (unter dem Motto Unwissenheit schützt vor Strafe nicht) vorgeworfen dass er einen solchen Rassemix erkennen muss?
Soll heißen, wenn jemand einen Hund kauft als Rassenmix XY (kein Listenhundmix), dieser wird dann eingezogen, weil es sich den MA des OA nach um einen Listenhund(-mix) handelt, der Hund kommt ins Tierheim nach einem Rassegutachten, warum wird das dann so gewertet, als hätte der Normalbürger das erkennen müssen, wenn wie schon erwähnt nicht einmal "NormaloTÄ" scheinbar nicht über das notwendige Wissen verfügen...

Das ist doch irgendwie widersprüchlich oder?

Passt nicht direkt zu diesem Thread, weil es hierbei ja scheinbar in erster Linie um die Nichanmeldung drehte und erst als 2. Konsequenz um das illegae Halten eines Listis...

Eben weil Unwissenheit vor Strafe nicht schützt. Wenn ich ein Fahrzeug fahre was ich nicht fahren darf mangels richtigem Führerschein und dann sage, ich wusste nicht, dass ich das nicht darf weil man mir z.B. das Motorrad als Roller verkauft hat, glaubst Du dann darf ich deshalb weiterfahren?

Nox Du hast eine PN! :hallo:
 
Pete, aber du hast deinen Pitti vom TS mit den nötigen Papieren wie Übergabevertrag oder was es da gibt (kenne mich da nicht aus) und nicht irgendwo am Bahnhof gekauft.
Deshalb denke ich hat dir das OA den Hund genehmigt. Aber Nox hatte ja auch nicht mal gemeldet das er einen Hund besitzt egal welche Art von Rasse. Da ist schon ein Unterschied zwischen deiner Erfahrung und dem jetzigen Fall hier.

Ich würde auch nicht über ein Kontaktformular mich an Hr. Weidemann wenden, sondern telefonisch. Würde ich an deiner Stelle so schnell wie möglich noch einmal persönlich machen und nicht dein Bruder (auch wenn der es nur gut gemeint hatte:()
 
ab
Mir kam bei der Geschichte eben eine Frage in den Sinn, wenn nicht einmal "normale" Tierärzte Rassegutachten machen dürfen, also scheinbar für eine annähernd richtige einschätzung einer Rasse nicht geeignet sind, warum wird dann einem "Otto-Normalbürger" (unter dem Motto Unwissenheit schützt vor Strafe nicht) vorgeworfen dass er einen solchen Rassemix erkennen muss?
Soll heißen, wenn jemand einen Hund kauft als Rassenmix XY (kein Listenhundmix), dieser wird dann eingezogen, weil es sich den MA des OA nach um einen Listenhund(-mix) handelt, der Hund kommt ins Tierheim nach einem Rassegutachten, warum wird das dann so gewertet, als hätte der Normalbürger das erkennen müssen, wenn wie schon erwähnt nicht einmal "NormaloTÄ" scheinbar nicht über das notwendige Wissen verfügen...

Das ist doch irgendwie widersprüchlich oder?

Passt nicht direkt zu diesem Thread, weil es hierbei ja scheinbar in erster Linie um die Nichanmeldung drehte und erst als 2. Konsequenz um das illegae Halten eines Listis...

Eben weil Unwissenheit vor Strafe nicht schützt. Wenn ich ein Fahrzeug fahre was ich nicht fahren darf mangels richtigem Führerschein und dann sage, ich wusste nicht, dass ich das nicht darf weil man mir z.B. das Motorrad als Roller verkauft hat, glaubst Du dann darf ich deshalb weiterfahren?

Nox Du hast eine PN! :hallo:

Bei aller Liebe ... aber der Vergleich hinkt arg :hallo:

Bei Fahrzeugen hast Du Papiere dabei, die zweifelsfrei wiedergeben, was es ist, so dass auch ein(e) Nichtfachfrau/Nichtfachmann informiert ist und keinem Irrtum unterliegen kann.
In deinem Führerschein steht, was Du fahren darfst.
Das Fahrzeug mag beschlagnahmt werden, aber es verbleibt in Deinem Eigentum.
 
Eben weil Unwissenheit vor Strafe nicht schützt. Wenn ich ein Fahrzeug fahre was ich nicht fahren darf mangels richtigem Führerschein und dann sage, ich wusste nicht, dass ich das nicht darf weil man mir z.B. das Motorrad als Roller verkauft hat, glaubst Du dann darf ich deshalb weiterfahren?

Das ist die falsche Fragestellung, um eine wirkliche Analogie zu bekommen.
Die korrekte Fragestellung wäre:
Glaubst Du dann, dass ich dann nach Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnis genau dieses eine Fahrzeug fahren darf?
Meine Antwort wäre: Ja, KLAR!
 
Stimmt wohl, der Vergleich hinkt wenn man ihn so betrachtet. Dennoch schützt auch in diesem schlechten Beispiel Unwissenheit vor Strafe nicht und in diesem Moment darf ich nicht weiterfahren.
 
mal ein anderes, wenn auch nicht 100% Beispiel, mal angenommen ich kaufe bei Ebay eine Designerhandtasche, freu mich so ein tolles Schnäppchen gemacht zu haben und nun werd ich irgendwann von der Polizei besuccht und die sagen mir, das ist ne Fälschung, dann bekomm ich doch auch keine strafe oder? Ich meine mich zu entsinnen, dass ih in meiner Ausbildung mal das Thema hatte *grübel* das man wenn man "gutgläubig" etwas gekauft hat (z.B. Hehlerware), das man selbst dann nicht bestraft wird, gut die Ware würde mir dann auch weggenommen (oder?), aber es ist ja nicht so drastisch wie mit den Listis, dass ich dann keine Möglichkeit mehr hätte mir diese Hehlerware wieder zu kaufen (vom eigentlichen eigentümer) ...

Ich finde das ist irgendwie ein unklarer Punkt in der gesetzgebung, schließlich sind Tiere lt. gesetz auch nur Sachen... dann müssten doch die gleichen Regularien für alle gelten... Wobei ich die Gesetzgebung zum Teil nicht schlecht finde, also in Sachen Listis, wenn man bedenkt wie Listis in Niedersachsen zum Teil verschachert werden und an wen...
 
Pete, aber du hast deinen Pitti vom TS mit den nötigen Papieren wie Übergabevertrag oder was es da gibt (kenne mich da nicht aus) und nicht irgendwo am Bahnhof gekauft.
Deshalb denke ich hat dir das OA den Hund genehmigt. Aber Nox hatte ja auch nicht mal gemeldet das er einen Hund besitzt egal welche Art von Rasse. Da ist schon ein Unterschied zwischen deiner Erfahrung und dem jetzigen Fall hier.

Ich würde auch nicht über ein Kontaktformular mich an Hr. Weidemann wenden, sondern telefonisch. Würde ich an deiner Stelle so schnell wie möglich noch einmal persönlich machen und nicht dein Bruder (auch wenn der es nur gut gemeint hatte:()


kinners, es sind einzelfälle. wogegen ich mich wehre sind solche aussagen wie...einen beschlagnahmten hund bekommt man nie wieder oder ähnliches. solche regelungen gibt es hier in nrw nicht.

hier sind viele regelungen unsinn aber sie sind nicht völlig bekloppt. am ende findet fast immer eine einzelfallentscheidung statt welche auch die interessen des tierschutzes berücksichtigt.

das in den meisten fällen die voraussetzungen für eine herausgabe nicht vorliegen weiß ich besser als die meisten hier, das schrieb ich aber schon. aber generelle regeln diesbezüglich gibt es nicht.

zu dem fall hier werde ich mich, wie ebenfalls erwähnt, nicht äußern.

pete
 
Zitat Pete
kinners, es sind einzelfälle. wogegen ich mich wehre sind solche aussagen wie...einen beschlagnahmten hund bekommt man nie wieder oder ähnliches. solche regelungen gibt es hier in nrw nicht.

hier sind viele regelungen unsinn aber sie sind nicht völlig bekloppt. am ende findet fast immer eine einzelfallentscheidung statt welche auch die interessen des tierschutzes berücksichtigt.

das in den meisten fällen die voraussetzungen für eine herausgabe nicht vorliegen weiß ich besser als die meisten hier, das schrieb ich aber schon. aber generelle regeln diesbezüglich gibt es nicht.

Dem stimme ich voll zu und füge hinzu, dass sich dies nicht nur auf Hundevoerordnungs-Themen bezieht, sondern auch auf alle anderen Streitfälle, um die sich gestritten wird.

Keiner weis, wie die Sache ausgehen wird, aber felsenfest zu behaupten, dass man einen Hund unter solchen Umständen nicht wieder bekommen kann, ist falsch.

Der Spruch, dass Unwissenheit vor Strafe nicht schützt, gilt bei Weitem nicht in allen Situationen. Vor allen Dingen dann nicht, wenn von einem nicht erwartet werden konnte, dass man das Wissen besitzt.

Wenn ich ein motorisiertes Fahrzeug fahre, habe ich mich in jedem Fall vorher zu informieren, ob ich die Bedingungen erfülle, um es fahren zu dürfen. Da gibt es objektiv gesehen keine Ausrede für und der logische Menschenverstand verpflichtet einen dazu. Aber sogar hier würde man von einer Strafe verschont bleiben, wenn man nachweislich zu dumm war, um sich vorher zu informieren, oder es nachweslich nicht wissen konnte. Stellt Euch vor, ein Mensch mit einem nachweislich sehr geringen IQ, der einer Schwachsinnigkeit nahe kommt, würde ein Motorrad als Mofa verkauft bekommen, oder ein Ausländer, der frisch aus einem fremden Land eingereist ist, in dem das Fahren eines Motorrades ohne Führerschein erlaubt ist, würde ein Motorrad ohne Führerschein fahren. Auch da würden die Strafen sicher milder ausfallen.

In dem hier beschriebenen Fall ist es so, dass man als neuer Halter eines Hundes nicht automatisch über speziellen Regeln der Hundeverordnung bezüglich Listenhunden bescheid wissen muss. Man muss genauso wenig erkennen, dass es sich beim Welpen um einen Listenhund halten könnte, zumal einem (nachweislich) etwas anderes vor dem Kauf erklärt wurde. Nachweisen kann man das eventuell bereits dadurch, dass man Zeugen hat, die diesen Umstand bezeugen. Ein Richter muss dies nur als glaubhaft einschätzen.

Zum anderen ist es sehr schwer, zweifelsfrei nachzuweisen, dass es sich bei dem Hund um einen Listen-Mix handelt. Wenn man selber ein oder zwei Gutachten vorlegen kann, die besagen, dass man dies eben nicht zweifelsfrei sagen kann, wird ein Amt Probleme haben, das Gegenteil nachzuweisen. Wenn ich als Halter Gutachten vorlegen kann, die dem Gutachten des Amtes widersprechen, ist das Amt in Zugzwang, weil man dann die Glaubwürdigkeit und Aussagekraft des AT-Gutachtens erschüttert hat. Es wird nur wenig Richter geben, die ohne Nachweis und nur aufgrund von Vermutungen/ Verdächtigungen dem Amt Recht geben.

Was ganz klar gegen einen spricht ist, dass man den Hund überhaupt nicht angemeldet hat. Dies wirkt alles andere als ob man jemand ist, der nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat. Da würde ich mir entweder ne gute Erklärung für einfallen lassen oder Reue zeigen und dies nachholen.

Genauso, wie ich meinen guten Willen zeigen würde und die restlichen Auflagen erfüllen würde, für den Fall, dass der Hund als Listi-Mix eingestuft wird.

Aber wie gesagt, würde ich mich auf dieses Spiel erst garnicht einlassen, sondern versuchen das Gutachten anzuzweifeln, in dem ich ein Unabhängiges Gutachten verlangen würde.

Ob man mit dem allem Erfolg haben wird, ist unklar, aber es ist eine reale Chance.
 
Keiner weis, wie die Sache ausgehen wird, aber felsenfest zu behaupten, dass man einen Hund unter solchen Umständen nicht wieder bekommen kann, ist falsch.


.... und ersticken vermutlich oftmals evtl. Prozesse im Keim.
Ein Fragesteller der sich Hilfe erhofft und solche Aussagen zigfach liest, wird vermutlich eher den Schwanz einziehen und es garnicht erst versuchen um seinen Hund zu kämpfen.

Man muss genauso wenig erkennen, dass es sich beim Welpen um einen Listenhund halten könnte, zumal einem (nachweislich) etwas anderes vor dem Kauf erklärt wurde.

Ich fand gestern ein Urteil dazu. Leider hab ich die Seite schon geschlossen und müsste neu suchen. Da hätte auch jemand seinen Hund im Grunde wiederbekommen, wenn er ihn als - ich glaube Boxermix wars - gekauft hätte. Da aber die Verkaufsanzeige speziell mit AmStaff-Welpen gelautet hatte, sah es das Gericht als erwiesen an das der Käufer ja um die Rasse wusste und der Hund somit illegal angeschafft wurde.

Deswegen ist der richtige Gang immer zum Anwalt und da mit offenen Karten spielen und auch lieber mal ne Beratungsgebühr zahlen.
Ein Forum ist zwar immer gut und schön, aber auch die Leute sind in der Mehrzahl eben Laien und keine Anwälte, Rasserichter oder ähnliches.:)
 
Zu einem Hund kommt manch einer wie an einer neue Handtasche auf dem Trödelmarkt, da kann kein Mensch Fachwissen erwarten. :(

Der Großteil der Bürger "weiß" doch das unsere Hunde gefährlich und bissig sind, und das sie mit MK und Leine geführt werden müssen, sofern sie sich nicht wundern überhaupt solch einen Hund zu sehen, der doch eigentlich verboten ist.

Wir haben doch in den letzten Jahren soviel Aufklärungsarbeit leisten müssen, denn z. b. weiß "Ottonormal" nicht, das ein Hund auch vom MK und Leine befreit werden kann.

Wie oft wurde ich beschimpft und angemacht obwohl ich nicht verbotenes getan habe. Das sind dann die Menschen die eh die Haßkappe aufhaben und moppern und pöbeln wo sie können, eventuell noch um sich vor anderen zu profilieren.

Dann gibt es noch die, die ihr Leben leben und genießen, sich um ein Haustier niemals Gedanken gemacht haben und mussten, sehen einen Welpen oder Junghund der abgegeben werden soll und schwups ...

Jemand im Ort hat sich einen Hund angeschafft - Basset - hat er schon früher gehabt. Meldet ihn zur Hundesteuer an und wundert sich darüber das er einen Sachkundenachweis ablegen muss.
 
Edith

(hatte nicht gesehen, dass ihr schon 1 Seite weiter seid inzwischen)
 
Aber zum Thema "anzweifeln oder nicht" schreib ich (extra für dich) trotzdem mal was: Ich persönlich halte die Geschichte: "Hund im Internet gesehen, per Zug hingefahren, ihn gekauft" für deutlich überzeugender und realistischer als die vom "Welpen, den ich im Pappkarton gefunden habe".

Also das mit dem Zug und Bahnhof ist wohl garnicht so selten :D

Der Kläger war Eigentümer der Hündin „Buffy“ sowie ihrer Abkömmlinge „Betty“, „Nick“ und „Buck“. Die Elterntiere von „Buffy“ sowie der Vater der Abkömmlinge sind nicht bekannt. Laut Angabe des Klägers will er das Muttertier Ende Au­gust/Anfang September 2005 nachts auf einem Bahnhof in H. erworben haben.

Quelle:


Scheint übrigens die Fortsetzung zu sein von diesem Urteil



Zeigt aber wohl ( wenn ich mich nicht täusche) das dort nach einer Beschlagnahmung wegen illegaler Einfuhr, die Hunde auch wieder an den Besitzer rausgegeben wurden.
Allgemein aber auch ne ziemlich verquere Geschichte :rolleyes:
 
Der meldet sich nur leider nicht mehr zurück... Aber nun ist es auch egal, die Sache hat ein glückliches Ende gefunden! Aber vielen Dank an alle die mir helfen wollen! ;o)
 
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