Auflagen nicht erfüllt -> Hund weggenommen

Nein, war er nicht... Keine Ahnung wann die mich abgemeldet haben, sry...
 
  • 29. April 2024
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Hi Nox-verloren ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wenn ihr mit der selben Energie, mit der ihr hier Leute angeht, die gepatzt haben und erwischt wurden gegen die dämlichen Hundeverordnungen an gehen würdet wären sie schon längst gekippt und man brauchte sich über so einen S.c.h.e.i.ß. hier nicht mehr zu unterhalten!
:zufrieden:
Genauso sehe ich das auch.:zufrieden:
Wie willst Du "NOX"als Hundekäufer bei einem Welpen die Rasse erkennen und das auch noch bei einem Welpen das können viele Experten nicht mal und jemand vom VET od.OA kann das sowieso nicht.:wut:
 
Nun ja ich denke, der Hund hatte es sicher gut wie sich das so liest aber ich glaube wirklich nicht, dass jemand nach Leipzig fährt, am Bahnhof einen "Ca de Bou-Weimaraner-mix" kauft und dann ganz plötzlich erst ein Jahr später entdeckt, dass es doch was ganz anderes sein könnte. Für einen kräftigen Mixwelpen muss ich ganz sicher nicht nach Leipzig fahren. Ich denke schon, dass gezielt ein Staff gesucht und gekauft wurde, dafür spricht schon diese sehr seltene und phantasievolle Rassemixbezeichnung. Wie viele Ca de Bou gibt es denn hier so? ;)

Letztlich ist das ja auch egal, der Halter hat ja anscheinend nun die größte Bestrafung die er haben kann und da tun die Worte hier nicht mehr viel zur Sache. Da man hier den Eindruck gewinnt, der Halter leidet und hat begriffen, was er angerichtet hat und das Wohl des Hundes liegt ihm am Herzen hoffe ich, der Hund darf in sein Umfeld zurück sofern es ihm dort tatsächlich gut ging.

Es gibt wirklich schlimmere Halter als die, die einfach nur dumm sind (sorry Nox :rolleyes:) (aber die dennoch ihren Hund lieben) und das sind die, die immernoch Hunde abrichten und kämpfen lassen. Dagegen sollte ermittelt und vorgegangen werden, auch von seiten der hier stets und jeden verurteilenden Forenuser.
 
Schade eigentlich, das wäre echt hilfreich gewesen. Du warst auf Amtswegen "obdachlos" gemeldet? Gibt es zu Nox irgendeinen Kaufvertrag?
 
Zitat von Pete:
aber es gibt auch jene, die eine welpe kaufen. einen echten mischling und die wirklich glauben, mein hund ist ein labbimix. wenn diese dann irgendwann mitbekommen was los ist, das da ein staff vorbeigewschaut hat, dann müssen sie handeln. oder jene, die aus einem bundesland nach nrw ziehen und es schlicht vergessen, den hund zu melden. hier ist in der einzelfallprüfung zu erörtern, was anliegt. hier liegen die karten sehr gut.

was das öffentliche interesse betrifft, so gibt es nur eines, die übernahme eines tierheimhundes
. ein anderes gibt es nicht. es ist aber dabei gleich, welcher hund, da alle gleichwertig sind. hier wäre dann zu unterscheiden, wie der eigene hund ins tierheim gekommen ist. wurde er beschlagnahmt, dann muss ich mich zur wiedererlangung mit dem oa auseinandersetzen oder, was nicht selten vorkommt, wurde er nach belehrung durch das oa, freiwillig herausgegeben. dann liegt die vermittlung in der hand der einrichtung, also des tierheimes.

Du hast aber schon gelesen was Du da geschrieben hast? Wenn ich nach der Wegnahme meines Pitbulls zum Amt gehe und sage, ich habe ihn als Labbimix gekauft wird man mir das sicher glauben und ihn mir wiedergeben weil ich armes Mädel über den Tisch gezogen wurde. ?
Ne, weil im nächsten Satz von Dir dann das öffentliche Interesse angesprochen wird, und das ist auch dann nicht da, wenn sich mein Labbimix zum Pitbull entwickelt hat. Und wenn der nicht aus dem Tierschutz kommt, habe ich laut Gesetz Pech gehabt.
Wenn Behörden den Hund rausgeben ohne öff. Interesse handeln sie gegen das Gesetz, meist mangels Geld oder Möglichkeiten zur dauerhaften Unterbringung von Sicherstellungen.

Und wenn jeder seinen ihm weggenommen Hund nach Ablauf des Verfahrens aus dem TH wieder übernehmen könnte weil dann auf einmal öff. Interesse da wäre, meinst Du nicht dann würden das alle Halter tun die den Rest der Auflagen erfüllen können. Meinst Du nicht, dann würde Hr. Weidemann das in jedem Fall der ihm vorgetragen wird durchsetzen? Es geht einfach nicht so wie Du das hier darstellst, auch wenn Du das nicht so recht einsehen magst.
 
Nein, nach §4 Abs.2 kann auch ein besonderes privates Interesse geltend gemacht werden. Dass das kaum nachweisbar ist geschweige denn anerkannt wird merkt man ja, aber grundsätzlich ist es möglich.
 
Besonderes privates Interesse gibt es bei jungen, neu angeschafften Hunden nicht. Ist der Hund ein ausgebildeter Blindenhund trifft das Gesetz eh nicht auf diesen zu, andernfalls muss der Hund eine besondere Funktion erfüllen um mit besonderem privaten Interesse gehalten werden zu können. Wachhund---kann auch ein Rottweiler sein, dafür bedarf es keinen §3-Hund...etc.
Man kann davon ausgehen dass diese Regelung für den Übergang geschaffen wurde als das LHundG in Kraft trat. Einen Welpen wird man damit nie angemeldet bekommen.
 
Nein es wäre hilfreich gewesen, einen Vertrag von einem Tierschutzverein zu haben.
 
Hab ich das falsch verstanden oder wäre es schon noch möglich, die Eltern vom Hundelchen zu begucken?
Wenn's halt wirklich die Eltern sind (DAS kann man ja schließlich prüfen, kostet halt was :/ ), ginge es ja nur um eine Steuersache. Da wird doch kein Hund für eingesackt - auch nicht in NRW, oder?
 
Ja, es wäre durchaus hilfreich gewesen, aber ist ja nunmal nicht vorhanden! Ich versteh Euch nicht...kauft Ihr alle Sachen ohne Kassenbon/Verträge?

@gina: Deshalb schrieb ich ja selbst schon, dass man damit in den meisten Fällen nicht durchkommt. Ich wollte nur klarstellen, dass es grundsätzlich möglich wäre. Btw. Ich kenne jemanden die würde einen Staff vom Züchter in NRW übers private Interesse angemeldet bekommen, nur mal so.

Gute Frage, gäbe es die Möglichkeit sich die Elterntiere anzusehen?
 
@Nox-verloren

Unabhängig davon, was in der Vergangenheit passiert ist und wofür Du eine Tracht Prügel verdient hast, hast Du jetzt meinen Respekt dafür, dass Du Dich hier sehr ehrlich und offen zu Deinem Mist bekennst.

Ich würde an Deiner Stelle die Hoffnung nicht aufgeben und denke, dass Du gute Chancen hast, wenn Du nicht locker lässt und alles gibst, um den Hund wieder zu bekommen.

Mir sind auch Leute bekannt, die einen Lupenreinen AmStaff wieder bekommen haben, obwohl ihnen dieser weggenommen wurde, der Hund nicht gemeldet war und die Halter zuerst behaupteten, dass es sich um einen Boxer-Mix handelt. Das ist ihnen übrigens ohne Rechtsanwalt gelungen.

Einen anderen Mann mit AmStaff-Labbi-Mix haben sie den Hund auch wieder gegeben.

Bei dem ersten Fall haben die Halter einfach behauptet, nicht gewusst zu haben, dass es kein Boxer-Mix ist. Die (nette) zuständige Beamte hat ihnen das anscheinend durchgehen lassen. Sie mussten lediglich die Auflagen nachholen.

Beim zweiten Beispiel konnte der AT nicht nachweisen, dass es sich bei dem Hund um einen Labbi-AmStaff Mix handelt. Hier war allerdings auch ein RA zur Hilfe.

Ich würde Dir raten, Dich intensiv mit Herrn Weidemann zusammen zu schließen und mit ihm zu besprechen, was für eine Taktik ihr fahren könnt, um den Hund wieder zu bekommen. Hierfür wird es nicht reichen, dass ihr lediglich eine E-Mail schreibt.

Ich persönlich würde zum einen gegen ein Gutachten vorgehen, in dem mein Hund als Listi eingestuft wird und zum andern versuchen glaubhaft zu machen, dass ich nicht wusste, was ich da gehalten bzw. gekauft habe. Und ich würde zeigen, dass ich gewillt bin, die Auflagen zu erfüllen, indem ich schleunigst einen Sachkundenachweis absolvieren würde, ein Führungszeugnis beantragen würde etc. und Hartnäckigkeit zeigen würde.

Notfalls musst Du vor Gericht gehen, weil Du ansonsten eventuell der Willkür der Ämter ausgeliefert bist. Allerdings halte ich die Chancen vor Gericht für nicht so schlecht, dass ein Richter ein AT-Gutachten als Nachweis für einen erwiesenen Listenhund nicht anerkennt. Erst Recht dann nicht, wenn Du selber mit Gutachten dienen kannst, die zu Deinen Gunsten aussagen.

Zum anderen wird es genügend Richter geben, die der Logik der Ämter nicht folgen, dass Du aus Prinzip Deinen Hund nicht wiederbekommst, wenn Du ihn zuvor ohne böse Absicht gehalten hast.

Viele scheitern deshalb, weil sie eben nicht bis zum Äußersten gehen und alle Wege versuchen zu gehen, um den Hund wieder zu bekommen.
 
Da schliesse ich mich Procten an, Du müsstest einem guten und hundegesetz-erfahrenen RA einen konkreten Auftrag erteilen oder zumindest vorab klären, ob er Deinen Fall übernehmen würde.

Zwei vielleicht indiskrete Fragen, wo ich Verständnis dafür aufbringen würde, wenn Du sie in einem Forum nicht beantworten willst:
- wie sieht es mit Deinem Führungszeugnis aus?
- kannst du Dir einen Rechtsanwalt leisten?
 
gina, nur zu dem was wirklich passieren kann. ich habe vor einigen jahren meinen ersten pit als labradormix vermittelt bekommen, vom kölner tierschutz. ich habe ihn als solchen guten gewissens angemeldet. es zeigt sich recht schnell, dass das kein labbimix ist und auch das oa merkte dies.

ich habe den hund legal bis zu seinem tode behalten. zu dem rest lasse ich ich mich jetzt hier nicht weiter aus. die gestze sind nachlesbar, die durchführungsverordnungen auch. wenn du konkrete fragen hast gerne.

pete
 
Jup, hat mein Bruder übernommen... Scheint aber nichts gebracht zu haben...

Warum macht das dein Bruder und nicht du?
Warum per Kontaktformular?
Da nimmt man mal den Hörer in die Hand und ruft an :unsicher:

Wenn der Weidemann schon sagt: Vergessen, dann kannst du das auch vergessen....
 
Nicht zwangsläufig ... ich hatte per Kontaktformular auch schon eine präzise Fragestellung an Herrn Weidemann gerichtet und eine nicht korrekte Auskunft zurückbekommen.

Er mag gut sein ... aber er ist nicht Gott ;).

Und selbst wenn er keine Aussichten auf Erfolg sieht, kann das bei einem engagierten Anwalt, der sich bspw. in der Duisburger OA-Szene auskennt, schon wieder ganz anders aussehen!

Gibt es eigentlich schon einen "Anwälte, mit denen wir gute Erfahrungen gemacht haben"- Sammelthread :gruebel:?
 
Mein Bruder hat Kontakt über das Kontaktformular von Hund-und-Halter.de aufgenommen und die Antwort war, dass maximal eine Übereignung an einen Dritten erreicht werden kann.


Welche Frage habt ihr denn gestellt ?

Wenn ich das richtig gesehen habe und keine falsche Liste habe, dann steht der Ca de Bou - oder auch Perro Presa Mallorquin genannt - doch in NRW garnicht auf der Liste ?

Kann aber auch sein das ich ne veraltete habe :verwirrt:
Genauso sehe ich das auch.:zufrieden:
Wie willst Du "NOX"als Hundekäufer bei einem Welpen die Rasse erkennen und das auch noch bei einem Welpen das können viele Experten nicht mal und jemand vom VET od.OA kann das sowieso nicht.:wut:

Eben...
Welpeninteressenten sind seltenst auch Rassegutachter :D
 
Warum mein Bruder das gemacht hat: Er wollte mir helfen, dies geschah ohne mein Wissen. Er steht genau wie meine restliche Familie hinter mir und versucht mir auf jedem Weg zu helfen. Es war ein Versuch jmd um Info zu fragen, da mein Bruder sich kaum auskennt und auf Rat dort mal nachgefragt hat.
Den Sachverhalt hat er per Kontaktformular dargelegt, da er ja etwas komplexer ist und nicht eben in drei Sätzenerzählt wird und eine schriftliche Anfrage aus seiner Sicht für eine korrekte Antwort besser geeignet ist, da man 1. über die Fragen nachdenken kann undman 2. nichtt irgendwo einfach mal anruft und "nur mal eben fragt". Da sollte dann eine Terminabsprache stattfinden und es sollte halt schnell gehen, damit ein ekorrekte Vorgehensweise erfolgen kann... Denn er will nur eins: Das Nox wieder aus dem TH kommt zu mir zurück kommt.

Also, das Führungszeugnis ist beantragt, gesprochen mit der Amtstierärztin habe ich wegen dem Sachkundenachweis auch schon. FZ sollte ok sein, RA wurde auch kontaktiert.
 
@ Nox

wie alt ist der Hund eigentlich jetzt ?
Oder steht das schon irgendwo und ich habs überlesen ?
 
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