@Nox-verloren
Unabhängig davon, was in der Vergangenheit passiert ist und wofür Du eine Tracht Prügel verdient hast, hast Du jetzt meinen Respekt dafür, dass Du Dich hier sehr ehrlich und offen zu Deinem Mist bekennst.
Ich würde an Deiner Stelle die Hoffnung nicht aufgeben und denke, dass Du gute Chancen hast, wenn Du nicht locker lässt und alles gibst, um den Hund wieder zu bekommen.
Mir sind auch Leute bekannt, die einen Lupenreinen AmStaff wieder bekommen haben, obwohl ihnen dieser weggenommen wurde, der Hund nicht gemeldet war und die Halter zuerst behaupteten, dass es sich um einen Boxer-Mix handelt. Das ist ihnen übrigens ohne Rechtsanwalt gelungen.
Einen anderen Mann mit AmStaff-Labbi-Mix haben sie den Hund auch wieder gegeben.
Bei dem ersten Fall haben die Halter einfach behauptet, nicht gewusst zu haben, dass es kein Boxer-Mix ist. Die (nette) zuständige Beamte hat ihnen das anscheinend durchgehen lassen. Sie mussten lediglich die Auflagen nachholen.
Beim zweiten Beispiel konnte der AT nicht nachweisen, dass es sich bei dem Hund um einen Labbi-AmStaff Mix handelt. Hier war allerdings auch ein RA zur Hilfe.
Ich würde Dir raten, Dich intensiv mit Herrn Weidemann zusammen zu schließen und mit ihm zu besprechen, was für eine Taktik ihr fahren könnt, um den Hund wieder zu bekommen. Hierfür wird es nicht reichen, dass ihr lediglich eine E-Mail schreibt.
Ich persönlich würde zum einen gegen ein Gutachten vorgehen, in dem mein Hund als Listi eingestuft wird und zum andern versuchen glaubhaft zu machen, dass ich nicht wusste, was ich da gehalten bzw. gekauft habe. Und ich würde zeigen, dass ich gewillt bin, die Auflagen zu erfüllen, indem ich schleunigst einen Sachkundenachweis absolvieren würde, ein Führungszeugnis beantragen würde etc. und Hartnäckigkeit zeigen würde.
Notfalls musst Du vor Gericht gehen, weil Du ansonsten eventuell der Willkür der Ämter ausgeliefert bist. Allerdings halte ich die Chancen vor Gericht für nicht so schlecht, dass ein Richter ein AT-Gutachten als Nachweis für einen erwiesenen Listenhund nicht anerkennt. Erst Recht dann nicht, wenn Du selber mit Gutachten dienen kannst, die zu Deinen Gunsten aussagen.
Zum anderen wird es genügend Richter geben, die der Logik der Ämter nicht folgen, dass Du aus Prinzip Deinen Hund nicht wiederbekommst, wenn Du ihn zuvor ohne böse Absicht gehalten hast.
Viele scheitern deshalb, weil sie eben nicht bis zum Äußersten gehen und alle Wege versuchen zu gehen, um den Hund wieder zu bekommen.