Hallo zusammen!
Gestern erzählte mir eine Bekannte bei uns im Park, dass sie vom Ordnungsamt aufgeschrieben wurde, weil sie mir Ihrem Rüden an der Schleppleine unterwegs war. Der Mann vom OA meinte, dass so eine Leine verboten sei und sie jetzt so behandelt wird, als wenn der Hund frei liefe. Sie wird jetzt einen Anhörungsbogen bekommen und soll dazu Stellung nehmen.
Ist das wirklich so? Da ich mit Sam auch oft bei uns im Park mit der Schleppleine das Abrufen übe, will ich jetzt sichergehen, dass das auch erlaubt ist (bevor ich auch noch aufgeschrieben werde )
Ich habe vor einigen Wochen bei Hund Katze Maus mitbekommen, wie diese Tiernanny zu einem Hundehalter meinte, der seinen Hund absolut nicht von der Leine lassen konnte, da dieser weder verträglich war noch gehört hat, dass es keine gesetzlich vorgeschriebene Leinenlänge gebe.
Was stimmt nun?
Liebe Grüße
Biggi
Gestern erzählte mir eine Bekannte bei uns im Park, dass sie vom Ordnungsamt aufgeschrieben wurde, weil sie mir Ihrem Rüden an der Schleppleine unterwegs war. Der Mann vom OA meinte, dass so eine Leine verboten sei und sie jetzt so behandelt wird, als wenn der Hund frei liefe. Sie wird jetzt einen Anhörungsbogen bekommen und soll dazu Stellung nehmen.
Ist das wirklich so? Da ich mit Sam auch oft bei uns im Park mit der Schleppleine das Abrufen übe, will ich jetzt sichergehen, dass das auch erlaubt ist (bevor ich auch noch aufgeschrieben werde )
Ich habe vor einigen Wochen bei Hund Katze Maus mitbekommen, wie diese Tiernanny zu einem Hundehalter meinte, der seinen Hund absolut nicht von der Leine lassen konnte, da dieser weder verträglich war noch gehört hat, dass es keine gesetzlich vorgeschriebene Leinenlänge gebe.
Was stimmt nun?
Liebe Grüße
Biggi