Gesetzlich vorgeschriebene Leinenlänge?

...in Auslaufgebieten für gefährliche Hunde keine Leinenpflicht besteht, mir ist jedoch im größeren Umkreis KEINE einzige solche Auslaufmöglichkeit für gefährliche Hunde bekannt...
[/quote]

ich weiss zwar das es bei uns ne hundewiese gibt,
bin mir nicht ganz sicher ob und wenn welche auflagen dort gelten.
im forum hat's schon links dazu.

1 & 2
sogar mit bildern und anschliessend noch der link

sollte ich da vorbeikommen, werd ich mir merken was auf dem schild steht.
**nachtrag**
ein telefonat mit dem ordnungsamt brachte klarheit.
dort darf der hund ohne leine gefuehrt werden, solange man die kontrolle ueber sein tier behaelt (gehorsam).
auch entbindet die erlaubnis, den hund ohne leine zu fuehren, nicht von der haftung.
sollte etwas/jemand durch mein tier zu schaden kommen, hafte ich dafuer und ordnungsrechtliche konsequenzen seien nicht ausgeschlossen.
^^ so wurde ich aufgeklaert.
also alles wie immer .)
 
  • 1. Mai 2024
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Hi sh0e ... hast du hier schon mal geguckt?
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Shoe, langsam... Das gilt aber doch nicht für LISTENHUNDE ohne Leinenbefreiung?
Sicher, eine Hundewiese ist zum Auslauf von Hunden gedacht, jedoch längst nicht jede Hundewiese für jeden Hund. Wir haben hier vor der Tür sogar eine ausgewiesene Hundewiese, auf der nur kleine Hunde laufen dürfen - selbst 20/40er dürfen dort nicht ohne Leine laufen.

Die Passage im Gesetz bezieht sich ja explizit auf "gefährliche Hunde". Sind diese Leinenbefreit dürfen sie nach meinen Infos überall dort ohne Leine laufen, wo es auch 20/40 Hunde dürfen (so sagte mir unser OA, sie werden dann behandelt wie "große Hunde" - abgesehen vom verbot 2 Gleichzeitig zu führen udn höhere Bußgelder bei verstößen kriegen sie auch).

Aber OHNE diese Befreiung - also vor widerlegter Gefährlichkeit - dürfen sie nur in Auslaufgebieten laufen, in denen EXPLIZIT dieses erlaubt ist, d.h. die explizit zum Freilauf gefährlicher Hunde (ohne WT) gedacht sind. Maulkorbpflicht besteht dann trotzdem und diese Gebiete müssten nach meinem verständnis auch eingezäunt sein (wie Privatgrundstücke auch). Und solche Auslaufgebiete sind mir eben nicht bekannt.

Wie es sich mit der maximalen Leinenlänge verhält nach dem der Wt bestanden wurde, weiß ich übrigens nicht. Allerdings ist es tatsächlich so, dass ich noch nie gehört habe, dass diese maximale Leinenlänge auch für 20/40er gilt. Ein Labrador darf also eigentlich laut LHundG an einer beliebig langen Leine laufen. Das mal unabhängig von sinstigen Versäumnissen der Halterin.
Wobei ich nicht sicher weiß, ob da jede Stadt nochmal selbst Reglementierungen erlassen darf. Manche Städte haben ja auch generellen Leinenzwang auf ganzem Stadtgebiet für alle Hunde oder alle großen Hunde (und damit natürlich auch für Listies mit Leinenbefreiung). das müsste dann aber irgendwo zu entnehmen sein.
 
Shoe, langsam... Das gilt aber doch nicht für LISTENHUNDE ohne Leinenbefreiung?

mein fehler.
eine Maulkorb/Leinenbefreiung hatte ich irgendwie vorrausgesetzt.
ich bin davon ausgegangen das es in ganz deutschland keine moeglichkeit gibt,
listenhunde ohne befreiung in irgendeiner forum frei laufen zu lassen.

Aber OHNE diese Befreiung - also vor widerlegter Gefährlichkeit - dürfen sie nur in Auslaufgebieten laufen, in denen EXPLIZIT dieses erlaubt ist, d.h. die explizit zum Freilauf gefährlicher Hunde (ohne WT) gedacht sind. Maulkorbpflicht besteht dann trotzdem und diese Gebiete müssten nach meinem verständnis auch eingezäunt sein (wie Privatgrundstücke auch). Und solche Auslaufgebiete sind mir eben nicht bekannt.

habe da mal nachgefragt. dem ordnungsamt hier war nicht bekannt das es
auslaufgebiete fuer gefaehrliche hunde gibt. daher ist der platz halt auch keiner.
nur listenhunde mit nachgewiesener ungefaehrlichkeit duerfen da halt entsprechend laufen.
 
Also, ich kann nur für Düsseldorf sprechen. Hier gibt es keine Möglichkeit, einen Listenhund ohne Leinenbefreiung irgendwo laufen zu lassen.

Meine Frage war nur, ob ich Sam, der die Maulkorb- und Leinenbefreiung hat, jetzt in einem Park, wo Leinenpflicht besteht, an der 10 Meter-Schleppleine laufen lassen darf, oder ich mich strafbar mache. Es heißt ja, nach der Befreiiung wird er behandelt wie ein "normaler" Hund.:verwirrt:

Liebe Grüße

Biggi
 
Park, wo Leinenpflicht besteht, an der 10 Meter-Schleppleine laufen lassen darf, oder ich mich strafbar mache. Es heißt ja, nach der Befreiiung wird er behandelt wie ein "normaler" Hund.:verwirrt:

Das wüsste ich auch gern. Das konnte ich noch nirgendwo in Erfahrung bringen...
Ohne Befreiung ist es ganz sicher nicht erlaubt, mit Befreiung :verwirrt:

Und so ganz wie ein normaler Hund wird auch ein Listi mit WT nicht behandelt - ich darf nicht mit meinen beiden Staff-Bull-Mixen (beide Maulkorb- und Leinenbefreit!) zusammen rausgehen. Da wurde ich auch ausdrücklich vom OA drauf hingewiesen, als die Genehmigung für Hund 2 erlassen wurde. Allerdings steht auch das ausdrücklich in den VV, zu der Leinenlänge nach WT steht da nichts...

Nun lasse ich meine nie an der Schleppleine laufen, würde ich es tun und damit ärger bekommen, würde ich nicht zahlen, sondern klagen.
 
hallo,
habe mich eben hier neu angemeldet und erstmal eine andere frage;würde mich sehr über eine halbwegs positive antwort freuen.

ganz kurz;wie ist die aktuelle lage zb einen amstaff in nrw anzumelden?!?

die einen sagen,wenn mans offiziell machen würde wird der hund eingezogen,
die anderen raten dazu ihn als boxer mix anzugeben.

nachdem was ich aus gesetzesauszügen gelesen habe,muß ein öffentliches intresse bestehen usw,das würde ja heissen die chance ist gleich null ihn genehmigt zu bekommen!?
andererseits sagte mir ein befreundeter tierarzt das mittlerweile alles nich mehr SOOO schwierig sei wie noch vor 6-7 jahren,und mann sich eigentlich keine sorgen machen bräuchte (vorausgesetzt das natürlich gewiße bedingungen erfüllt sind,zb man ist keine matschbirne und fähig solch ein tier zu halten ect.;) das ein hund wirklich eingezogen würde,es sei denn er wäre wirklich aggressiv und es offensichtlich ist das der halter nicht geeignet wäre einen solchen hund zu besitzen.
der tierarzt ist nebenbei ca.20 jahre praktiziernder arzt und sagte das ihm kein fall in seiner beruflichen laufbahn bekannt wäre in der ein hund der ersten kat.einfach so eingezogen wurde,es müssten halt gewisse auflagen erfüllt werden und dann gäbe es auch keine schwierigkeiten?!?
danke vorab
 
Zu den gewissen Auflagen, die erfüllt werden müssen, zählt u.a. aber eben auch der Nachweis des öffentlichen Interesses, sonst wird die Haltung des Hundes nicht genehmigt, sprich es gibt Schwierigkeiten.

Meine Bitte an dich: Schau dich mal in den Tierheimen Deutschlands (auch in NRW) um, da sitzen massenweise Hunde, die völlig real eingezogen wurden (am besten nimmst du deinen Tierarzt mit, auf dass er sich das auch einmal anschaut), z.B. weil ihre Besitzer sie falsch (z.B. als Boxermix) angemeldet haben. Bei diesem Ausflug könntest du dann nach einem für dich passenden Amstaff Ausschau halten - denn bei der Übernahme eines Hundes aus dem Tierschutz liegt ein öffentliches Interesse vor. Die Haltung des Hundes wird (sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt werden) genehmigt und kein Tier gerät in die Gefahr, eingezogen und im Tierheim untergebracht zu werden.
 
Einen Anlagehund als Boxermix auszugeben, ist eine ganz schlechte Idee. Was glaubst Du, wie viele das schon versucht haben und damit "auf die Schnauze" gefallen sind?! Da reicht ein "aufmerksamer und eifriger" Nachbar aus, welcher Dich beim Ordnungsamt anzeigt - und schon bist Du den Hund los ... (im schlechtesten Fall).

Gehe lieber den legalen Weg. Der ist durchaus machbar und möglich - und es warten so viele Anlagehunde auf ein neues zuhause, das die "Auswahl" (leider) recht groß ist.
 
hallo,
nochmals Danke für die antwort!
ich bin mir der problematik und schwierigkeit bei dem legalen weg durchaus sehr bewußt,und möchte natürlich um gottes willen nichts unternehmen was einen wauzi in gefahr bringen könnte in einem tierheim zu landen!!!

ich vertaue auf die ratschläge und erfahrungen einerseits meinem,wie gesagt,langjährig in nrw,ruhrgebiet,praktizierendem tierarzt,und auch diverser mitglieder eines bekannten amstaff-vereins.;)

nochmals,ich werde bestimmt nichts unüberlegt versuchen damit ein tier im tierheim endet.!!!!!
wohlaber sehe ich schon auch die realistische möglichkeit in der heutigen zeit in nrw sich zb einen amstaff legal zu halten.
mfg
 
wohlaber sehe ich schon auch die realistische möglichkeit in der heutigen zeit in nrw sich zb einen amstaff legal zu halten.

Wenn das öffentliche Interesse da ist (was bei einem Hund aus dem Tierschutz der Fall ist), spricht doch auch nichts gegen die legale Haltung eines AmStaffs... In deinem Post scheint mir durchzuklingen, dass es kein Hund aus dem Tierschutz sein soll. Falls dem so ist: Warum nicht? Falls ich mich irre: Sorry!

Ich kann mir aber beim allerbesten Willen nicht vorstellen, dass ein im Ruhrgebiet praktizierender Tierarzt keinen Fall eines eingezogenen Listenhundes kennt. Vielleicht nicht aus seiner eigenen Praxis (womöglich ist er ja auch für Großtiere zuständig), aber dass die Tierheime voll mit solchen Hunden sind (und ein nicht geringer Teil der dort sitzenden Hunde aus Beschlagnahmungen stammt), das ist doch bekannt. Das kann man ja auch ganz einfach bei den hiesigen Tierheimen erfragen - ich habe mir das nicht ausgedacht, dass dem so ist. Frag bitte einfach mal in den Tierheimen nach und kläre dann auch bitte, bitte besagten Tierarzt darüber auf: Nicht, dass sich Leute aufgrund seiner Infos Listenhunde anschaffen, ohne ein öffentliches Interesse nachweisen zu können...
 
hi,
nun,
zu dem tierarzt;er selbst mußte damals, als diese gesetze kamen, hunde einschläfern,weil sie zT aus,wie er sagt"harten linien"kamen,die halter nicht geeignet waren für diese hunde und es" besser" war diese tiere, (in den speziellen einzelnen fällen), die wahrscheinlich bis zum ende ihrer tage im tierheim hätten leben sollen, einzuschläfern.

aber,er sagte auch das ihm kein fall bekannt wäre,das ein welpe aufgrunde seiner rasse,einfach so,eingezogen wird,es sei denn es würde sich im nachhinein rausstellen das der hund ein "drecksack" ist.dafür wären schon zuviele andere welpen hier "durchgekommen".ABER natürlich unter gewißen auflagen.

was den tierschutz angeht so hätte ich kein problem damit deinem ratschlag zu folgen!!!
diesen punkt habe ich bestimmt nicht ausser acht gelassen,verfolgen tue ich aber in erster linie einen welpen zu halten.
 
maggus, die Hunde werden nicht einfach so wegen ihrer Rasse eingezogen, das stimm. Sie werden eingezogen, weil sich rausstellt, dass die Halter die Auflagen nicht erfüllen (zu denen in NRW ausnahmslos auch der Nachweis des öffentlichen Interesses zählt!). Die Tierheime sind bis oben hin voll mit Hunden, deren Halter sich für besonders klug hielten und gegen die Auflagen verstoßen haben. Bitte, lass das! Was immer du da vorhast!


was den tierschutz angeht so hätte ich kein problem damit deinem ratschlag zu folgen!!!
diesen punkt habe ich bestimmt nicht ausser acht gelassen,verfolgen tue ich aber in erster linie einen welpen zu halten.

Vermutlich habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt... Wenn du einen Listenhund in NRW halten willst, musst du öffentliches Interesse nachweisen und somit meinem Ratschlag folgen. Ein von dir privat übernommener Hund dieser Rassen bekommt wegen dir über kurz oder lang arge Schwierigkeiten. Ich kann mich nur noch einmal wiederholen: Bitte lass das! Mach dich bei entsprechenden Orgas schlau oder schau hier in der Tiervermittlung nach - auch da findest du Welpen, die ein Zuhause suchen!
 
Leute, bitte beim Thema bleiben!

Zum Thema der Haltungsvoraussetzungen für Listenhunde in NRW gibt es jede Menge Threads.
 
danke für deine mit sicherheit gut gemeinten ratschläge.!!!!!
ich lasse mir alles,wohlüberlegt,durch den kopf gehen......und dann eine entscheidung fällen.
nochmals danke für die ratschläge usw.
mfg
markus
 
so,stand der dinge zur offiziellen anmeldungen eines staff/staff mix im ruhrgebiet ist;unserer ist offiziell angemeldet und auch genehmigt worden.
was uns natürlich sehr sehr freut und auch eine große beruhigung mit sich bringt.
natürlich gibt es diverse auflagen wie hundeschule,vorlage des führungszeugnisses,chip,versicherungsnachweis ect.
all dies konnten wir belegen/nachweisen und somit läuft unser hosenscheisser nicht gefahr eingezogen zu werden.
aussage vom amtstierarzt/ordnungsamt:"niemand ist hier drauf aus den leuten die tiere wegzunehmen".
klar ist aber auch das wenn die antragsteller ganz offensichtlich einen fragwürdigen eindruck machen das es nix wird mit der genehmigung.was ja auch richtig ist.
abschliessend kann ich sagen das das ganze trärä was um die anmeldung eines pitis,staffs oder dgl.gemacht wird zumindest hier nicht der realität entspricht und nicht soooo dramatisch ist wie es teils geschildert wird.
thats it.
alles ist ok solange man ehrlich ist sich an die regeln und auflagen hält.
 
abschliessend kann ich sagen das das ganze trärä was um die anmeldung eines pitis,staffs oder dgl.gemacht wird zumindest hier nicht der realität entspricht und nicht soooo dramatisch ist wie es teils geschildert wird.
thats it.
alles ist ok solange man ehrlich ist sich an die regeln und auflagen hält.
NRW ist ein recht freundliches Bundesland, wenn es um SoKas geht. Viele scheuen halt den "Aufwand" (Genehmigungen einholen, Führungszeugnis beantragen etc) und sind dann kommt es halt auch drauf an (wie du auch schon bemerkt hast:( "wie man in den Wals schreit so halt es heraus" ;).
Freut mich auf jeden Fall, dass bei euch alles glatt gelaufen ist :D
 
Hallo,
da ein ähnliches Thema (Leinenlänge) uns auch traf ( Nachbar regte sich auf, da er der Meinung war unsere Leine mit der wir Una im Hausflur führten sei zu lang) hier die Aussage des OA-Beamten: Wir können ja nicht jeden Hundebesitzer dazu verpflichten sich eine neue Leine zu kaufen, also erwarten wir, dass bei Begegnungen der Hund "kurz" geführt wird. Es ist nicht nötig eine 1,5 Meter Leine zu haben, doch ist darauf zu achten, dass innerhalb bebauter Gebiete und bei Begegnungen mit Passanten die Leine kurz genommen wird. OA-Beamter Nähe Düsseldorf.

Ein Versuch meines Nachbarn uns eine Anzeige (er war schon zweimal beim OA) reinzuwürgen wurde mit genau dieser Begründung abgeschmettert.
 
so,stand der dinge zur offiziellen anmeldungen eines staff/staff mix im ruhrgebiet ist;unserer ist offiziell angemeldet und auch genehmigt worden.
was uns natürlich sehr sehr freut und auch eine große beruhigung mit sich bringt.
natürlich gibt es diverse auflagen wie hundeschule,vorlage des führungszeugnisses,chip,versicherungsnachweis ect.
all dies konnten wir belegen/nachweisen und somit läuft unser hosenscheisser nicht gefahr eingezogen zu werden.
aussage vom amtstierarzt/ordnungsamt:"niemand ist hier drauf aus den leuten die tiere wegzunehmen".
klar ist aber auch das wenn die antragsteller ganz offensichtlich einen fragwürdigen eindruck machen das es nix wird mit der genehmigung.was ja auch richtig ist.
abschliessend kann ich sagen das das ganze trärä was um die anmeldung eines pitis,staffs oder dgl.gemacht wird zumindest hier nicht der realität entspricht und nicht soooo dramatisch ist wie es teils geschildert wird.
thats it.
alles ist ok solange man ehrlich ist sich an die regeln und auflagen hält.

Woher ist der Hund denn nun?
 
abschliessend kann ich sagen das das ganze trärä was um die anmeldung eines pitis,staffs oder dgl.gemacht wird zumindest hier nicht der realität entspricht und nicht soooo dramatisch ist wie es teils geschildert wird.
thats it.
alles ist ok solange man ehrlich ist sich an die regeln und auflagen hält.

Also falls du jetzt einen Listenhundwelpen von privat übernommen und dich nicht doch an ein TH gewendet hast, lass dir mal folgendes gesagt sein:

Ich finde es grob fahrlässig udn absolut unverantwortlich so eine Aussage zu machen, alleine aufgrund der Tatsache, dass du unglaubliches Glück hattest!
An deiner Stelle würde ich mich freuen und mich mit solchen Aussagen zurückhalten, denn in vielen anderen Städten NRWs wäre das völlig anders ausgegangen! Und wenn das jetzt jemand liest und sich auf so ein risiko einlässt wie du und das geht dann schief, dann hast du mitzuverantworten, dass ein Hund im TH landet (weil du hier propagierst wie easy das ja alles ist :rolleyes:) Echt, denk doch mal nach bitte...

Fakt ist: Dein OA hätte es dir eigentlich nicht genehmigen dürfen (keine berechtigtes Interesse, wenn der Hund nicht aus dem Tierschutz kommt oder dort gelandet wäre ohne deine Übernahme!). Sie haben damit gegen das Gesetz verstoßen. An deiner Stelle würde ich kleine Brötchen backen und nicht damit hausieren gehen... *kopfschüttel*
 
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