Nachfragen werden die schon. In NRW arbeiten Steueramt und Ordnungsamt mittlerweile eng zusammen und tauschen auch Daten aus.
Für die Steuer musst Du die Rasse der Hunde angeben auch Farbe, Größen, Name, Geburtsdatum, Name und Anschrift des Vorbesitzers wollten sie von uns auch wissen. Wenn Deine Hunde größer als 40 cm und/oder schwerer als 20 kg sind, dann musst Du sie zusätzlich zur Steuer auch am Ordnungsamt anmelden. Der Hund eines Bekannten wiegt nur 17 kg, aber ist 55 cm groß, daher ist er ebenso anmeldepflichtig wie die Bulldogge meiner Freundin, die zwar unter 40 cm hoch, aber 23 kg schwer ist.
Das ist wie die Steueranmeldung eine Bringschuld und unaufgefordert vom Hundehalter zu leisten.
Da die Ämter wie gesagt korrespondieren, wirst Du - solltest Du die Hunde nur bei der Steuer anmelden - ziemlich bald nach der Hundesteueranmeldung einen Schrieb vom Ordnungsamt bekommen mit der Nachforderung der noch fehlenden Unterlagen (Chipnachweis, Haftpflichtversicherungsnachweis, Sachkundenachweis).
Als Sachkunde wird bei "Nicht-Listenhunden" auch eine 3jährige Haltung großer Hunde anerkannt, diese ist z.B. durch Hundesteuerbescheide nachzuweisen.
Innerhalb von NRW tauschen sich die Ordnungsbehörden untereinander aus, also wenn Du von A nach B verziehst, fordert das Ordnungsamt B von Ordnungsamt A die Akte Deiner Hunde an. Inwiefern das auch außerhalb der Landesgrenzen passiert, weiß ich nicht.
Je nachdem wo Du hinziehst, NRWs Städte machen gerne Hundekontrollen, da werden die Nachbarn befragt, wo den was für Hunde wohnen und die Ordnungsämter laufen Streife, kontrollieren Hundemarken und Anmeldungen...
Gruß
tessa