Wolfgang
KSG-Haarspalter™
12.08.2004 04:57
Zahme Steuern für Kampfhunde
Pit Bull wie Pudel: Gemeinden im Kreis Waldshut verlangen kaum hohe Sonderabgaben für Kampfhunde
Kreis Waldshut
Bild:
Laut Gerichtsurteil können Gemeinden jährlich bis zu 750 Euro pro Tier als Sondersteuer von Kampfhundehaltern fordern. Im Landkreis Waldshut bitten lediglich Klettgau und Lottstetten mit Höchststeuersätzen zur Kasse. Bild: Archiv
Kreis Waldshut (juh) Bei Kampfhunden sehen nicht alle Kreisgemeinden Rot. Während in Klettgau und Lottstetten Kampfhundehalter deftige Sondersteuern entrichten müssen, bleiben sie in Waldshut-Tiengen ungeschoren. Schon die Zahl von Kampfhunden im Landkreis bleibt unklar, weil manche Kommunen eine Rassebestimmung gar nicht verlangen.
Kampfhunde sind potenziell gefährlich, befand jetzt das Verwaltungsgericht Mannheim und erklärt somit die erhöhte Steuer für Bullterrier, Pitbull und Co, die einige Gemeinden schon seit längerem erheben, für legal. Während in vielen Gemeinden der Region die Halter von gefährlichen Hunderassen schon seit Jahren kräftig zur Kasse gebeten werden, hat unter anderem die Stadt Waldshut-Tiengen bisher auf die Sondersteuer verzichtet. Es gebe schlicht Probleme bei der Überwachung, erklärt Clemens Isele, städtischer Sachbearbeiter für Steuerwesen. "Die Einführung einer Kampfhundesteuer würde einen zu großen Verwaltungsaufwand bedeuten. Wer soll entscheiden, was ein Kampfhund ist und was nicht? Die Entscheidung war eine politische und gibt keine Anhaltspunkte zur Umsetzung."
Das heißt für die etwa 700 Hundehalter in Waldshut: Sie entrichten jährlich 60 Euro pro Hundenase an die Stadtkasse, egal ob das Tier potenziell gefährlich ist oder nicht. "Die Stadt kann sich nicht jeden Hund einzeln vorführen lassen, wir nehmen bei der Anmeldung die Rasse gar nicht auf", so das Bekenntnis von Isele.
Der einzige in Lottstetten gemeldete Kampfhundehalter wird deshalb wohl nicht gleich den Wohnsitz verlegen, doch sich sicherlich über die 600 Euro ärgern, die er in seiner Gemeinde jährlich für seinen Kampfhund zahlt. "Wir wollen keine Kampfhunde mehr, deshalb die sechsmal höhere Steuer", sagt Rechnungsamtleiter Stephan Santl. Das Problem dabei ist, dass Halter von Kampfhunden oft aus einschlägigem Milieu kommen und die gefährlichen Hunde gar nicht melden. "Als Einnahmequelle ist die Kampfhunde-Steuer völlig unrelevant", so Santl. Ähnlich ist die Situation in Lauchringen: Seit 2002 erhebt die Gemeinde eine dreimal so hohe Steuer wie für normale Hunde. "In der Gemeinde haben wir keine großen Probleme mit Kampfhunden, nur einmal ging es soweit, dass eine Eignungsprüfung mit dem Hund gemacht wurde", berichtet die Lauchringer Sachbearbeiterin, Maria-Luise Schönle. Große Zwischenfälle habe es nicht gegeben. Schönle vermutet, dass die meisten Kampfhundehalter die Tiere gar nicht melden. "Die Steuer hält zumindest potenzielle Käufer ab, sich einen gefährlichen Hund zuzulegen."
Den gesetzlich zulässigen Höchstbetrag für Kampfhunde erhebt die Gemeinde Klettgau: 750 Euro und somit das Zehnfache der normalen Hundesteuer müssen die drei dort derzeit gemeldeten Halter bezahlen. "Wir wollen keine Kampfhunde in unserer Gemeinde. Bislang gab es keine Angriffe auf Menschen, aber viele fühlen sich schon durch das Bellen bedroht", so Bürgermeister Volker Jungmann.
Gleiches Recht für alle hingegen gilt in Stühlingen: "Für eine extra Steuer besteht kein Bedarf, wir haben drei oder vier solcher Hunde, große Probleme sind nie aufgetaucht. Wenn sich das ändert, werden wir reagieren", so Rechnungsamtsmitarbeiter Rudolf Weidele.
Zahme Steuern für Kampfhunde
Pit Bull wie Pudel: Gemeinden im Kreis Waldshut verlangen kaum hohe Sonderabgaben für Kampfhunde
Kreis Waldshut
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Laut Gerichtsurteil können Gemeinden jährlich bis zu 750 Euro pro Tier als Sondersteuer von Kampfhundehaltern fordern. Im Landkreis Waldshut bitten lediglich Klettgau und Lottstetten mit Höchststeuersätzen zur Kasse. Bild: Archiv
Kreis Waldshut (juh) Bei Kampfhunden sehen nicht alle Kreisgemeinden Rot. Während in Klettgau und Lottstetten Kampfhundehalter deftige Sondersteuern entrichten müssen, bleiben sie in Waldshut-Tiengen ungeschoren. Schon die Zahl von Kampfhunden im Landkreis bleibt unklar, weil manche Kommunen eine Rassebestimmung gar nicht verlangen.
Kampfhunde sind potenziell gefährlich, befand jetzt das Verwaltungsgericht Mannheim und erklärt somit die erhöhte Steuer für Bullterrier, Pitbull und Co, die einige Gemeinden schon seit längerem erheben, für legal. Während in vielen Gemeinden der Region die Halter von gefährlichen Hunderassen schon seit Jahren kräftig zur Kasse gebeten werden, hat unter anderem die Stadt Waldshut-Tiengen bisher auf die Sondersteuer verzichtet. Es gebe schlicht Probleme bei der Überwachung, erklärt Clemens Isele, städtischer Sachbearbeiter für Steuerwesen. "Die Einführung einer Kampfhundesteuer würde einen zu großen Verwaltungsaufwand bedeuten. Wer soll entscheiden, was ein Kampfhund ist und was nicht? Die Entscheidung war eine politische und gibt keine Anhaltspunkte zur Umsetzung."
Das heißt für die etwa 700 Hundehalter in Waldshut: Sie entrichten jährlich 60 Euro pro Hundenase an die Stadtkasse, egal ob das Tier potenziell gefährlich ist oder nicht. "Die Stadt kann sich nicht jeden Hund einzeln vorführen lassen, wir nehmen bei der Anmeldung die Rasse gar nicht auf", so das Bekenntnis von Isele.
Der einzige in Lottstetten gemeldete Kampfhundehalter wird deshalb wohl nicht gleich den Wohnsitz verlegen, doch sich sicherlich über die 600 Euro ärgern, die er in seiner Gemeinde jährlich für seinen Kampfhund zahlt. "Wir wollen keine Kampfhunde mehr, deshalb die sechsmal höhere Steuer", sagt Rechnungsamtleiter Stephan Santl. Das Problem dabei ist, dass Halter von Kampfhunden oft aus einschlägigem Milieu kommen und die gefährlichen Hunde gar nicht melden. "Als Einnahmequelle ist die Kampfhunde-Steuer völlig unrelevant", so Santl. Ähnlich ist die Situation in Lauchringen: Seit 2002 erhebt die Gemeinde eine dreimal so hohe Steuer wie für normale Hunde. "In der Gemeinde haben wir keine großen Probleme mit Kampfhunden, nur einmal ging es soweit, dass eine Eignungsprüfung mit dem Hund gemacht wurde", berichtet die Lauchringer Sachbearbeiterin, Maria-Luise Schönle. Große Zwischenfälle habe es nicht gegeben. Schönle vermutet, dass die meisten Kampfhundehalter die Tiere gar nicht melden. "Die Steuer hält zumindest potenzielle Käufer ab, sich einen gefährlichen Hund zuzulegen."
Den gesetzlich zulässigen Höchstbetrag für Kampfhunde erhebt die Gemeinde Klettgau: 750 Euro und somit das Zehnfache der normalen Hundesteuer müssen die drei dort derzeit gemeldeten Halter bezahlen. "Wir wollen keine Kampfhunde in unserer Gemeinde. Bislang gab es keine Angriffe auf Menschen, aber viele fühlen sich schon durch das Bellen bedroht", so Bürgermeister Volker Jungmann.
Gleiches Recht für alle hingegen gilt in Stühlingen: "Für eine extra Steuer besteht kein Bedarf, wir haben drei oder vier solcher Hunde, große Probleme sind nie aufgetaucht. Wenn sich das ändert, werden wir reagieren", so Rechnungsamtsmitarbeiter Rudolf Weidele.