Kratzer durch zahme Krähen werden gewertet wie Hundebiß

Moe

20 Jahre Mitglied
«Zahme Krähen gibt es nicht»

Vorfall um eine zutrauliche Krähe, die in
Lustenau ein Kind verletzte, sorgt für
Aufregung

Eine angriffslustige Krähe, die Anfang Woche in Lustenau
mehrere Kinder erschreckt, und eines sogar leicht verletzt
hat, ist getötet worden. Ein Teil der Bevölkerung reagierte
darauf mit Empörung. Auch der Amtstierarzt - jedoch aus
anderen Gründen.

cécile alge

Die Krähe flatterte unter anderem beim Kindergarten in Lustenau
auf eine Schar Kinder zu. Dort setzte sie sich auf die Schultern
eines Mädchens und pickte es in die Haare. Nach ähnlichen
Zwischenfällen, bei denen sich ein Kind sogar leichte
Kratzverletzungen am Kopf zugezogen hat, wurde schliesslich
die Polizei alarmiert. Diese beauftragte einen Jäger, das Tier zu
töten, um es dann auf Tollwut untersuchen zu lassen. Die
Untersuchung zeigte schliesslich, dass das Tier gesund war. Die
«Vorarlberger Nachrichten» berichtete darüber - und prompt
folgten empörte Leserreaktionen. Es sei unfassbar und
unverschämt, dass die zahme Krähe einfach so getötet worden
sei, lautete das Echo.

Kinder hatten riesigen Schreck

Empört reagiert auch der Amtstierarzt der
Bezirkshauptmannschaft Dornbirn, jedoch aus anderen Gründen.
«Zahme Krähen gibt es schlicht und einfach nicht», betont
Norbert Greber. Es könne zwar sein, dass ein solcher Vogel
zutraulich sei, aber er bleibe immer ein Wildtier. Da könne auch
schon mal ein Auge dran glauben müssen. «Ausserdem konnten
die Kinder ja nicht wissen, ob die Krähe zutraulich ist oder nicht
- sie hatten jedenfalls einen riesigen Schreck», sagt Greber. Die
Leute können sich durch die Krähe durchaus bedroht fühlen.

Keine Halterbewilligung

«Die Frau, der die Krähe zugeflogen ist, hatte übrigens keine
Bewilligung für das Tier», sagt Herbert Strini, Kommandant des
Gendarmeriepostens Lustenau. Eine solche hätte sie bei der
Bezirkshauptmannschaft ansuchen müssen. Doch dort wäre sie
vermutlich nicht sehr erfolgreich gewesen. «Wer ein Wildtier
halten will, muss triftige Gründe dafür haben und eine artgerechte
Haltung garantieren können», weiss der Amtstierarzt. Es müsse
beispielsweise ein öffentliches Interesse nachgewiesen werden,
wie dies bei einem Zoo der Fall sei. Die Vorstellung wie man
eine Krähe artgerecht halten soll, sei für ihn doch ziemlich
unvorstellbar, meint Norbert Greber. Nun droht der Besitzerin
sogar eine Klage wegen Körperverletzung. «Die Kratzer, die die
Krähe dem Mädchen zugefügt hat, werden gleich gewertet, wie
wenn das Mädchen von einem Hund gebissen worden wäre»,
weiss der Amtstierarzt. Der Fall zeige einmal mehr, dass
Tierliebe auch falsch verstanden werden könne. Im Rheintal gibt
es ebenfalls immer wieder Leute, die Krähen oder Raben halten.
Auch sie müssen dafür beim kantonalen Veterinäramt um eine
Bewilligung ansuchen.

Aus dem Tagblatt vom 14.12.2001 © St. Galler Tagblatt AG
 
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