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Faltendackel

15 Jahre Mitglied
Hallo zusammen,

wer weiß, ob irgendwo geschrieben steht, dass eine Gemeinde einen erneuten Wesenstest verlangen kann, wenn ein Kat.2 Hund in Bayern seinen Besitzer wechselt. Der besagte Hund mußte bei seinen jeweiligen beiden Vorbesitzern je einen Wesenstest machen und nun soll er bei seinem 3. neuen Besitzer, der ihn aus dem TH geholt hat, wieder einen Wesenstest machen.

Ich wüßte nicht, wo in der Verordnung eine Rechtfertigung dieser Forderung zu finden ist. Gibt es vielleicht irgendwelche Urteile oder Auslegungen, wo man sowas herausfinden kann.

Danke im voraus.

Tschüss
Faltendackelfrauchen
 
  • 17. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Faltendackel ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 18 Personen
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also ich weiß nicht, ob das irgendwo in der verordnung festgehalten ist, aber soweit ich weiß, ist das durchaus üblich, dass bei halterwechsel ein neues gutachten nötig ist. dies legt die gemeinde oder stadt fest, genauso, ob du leinenzwang o.ä. auferlegt bekommst (also der hund natürlich ) Allerdings kann es auch vorkommen, dass kein neues gutachten verlangt wird-reines ermessen eben.

gruß,
nike
 
Hallo,

also in meinem Negativzeugnis für Calimero (Kat. 2 Hund in Bayern) steht drin, dass bei einem Besitzerwechsel ein erneuter Wesenstest aufgrund des Halterwechsels empfohlen wird.

Empfohlen heisst ja eigentlich nicht vorgeschrieben, aber das kann natürlich auch wieder so ein blödes amtsdeutsch sein
 

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