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Ich glaub, mit dem BSL ist es so wie hier mit den einzelnen Landeshundegesetzen:

Gilt nicht in allen Staaten, wird nicht in allen Staaten umgesetzt. Die sind ja teilweise noch unabhängiger in ihrer Gesetzgebung als unsere Bundesländer.

Ich meine auch, dass xdogs in seinem Vorstellungsthread geschrieben hat, bei ihnen vor Ort wäre es nicht ganz so streng wie teilweise im Nachbarstaat. (?)

Außerdem kann's doch sein, dass ihn grade wegen BSL jemand gefragt hat: "Wie sieht es denn "bei euch in Deutschland" aus?" - Tja, wenn man vor 2001 hier weggegangen ist oder damals keine Hunde hatte, ist die Frage aus dem Stand glaub ich schwer zu beantworten.

Ist ja sogar für Leute, die hier leben und diese Hunde halten, oft schwer genug.

LG,

Lektoratte
 

Sag ich doch, is eigentlich wie bei uns

Und hat imho nur bedingt mit dem "deutschen Drang fuer Recht und Ordnung in dieser Hinsicht " zu tun, diese Geisteskrankheit ist global.
 
@Petra: Genau auf dieses Zitat hat sich meine *sarkastische* Frage bezogen!
@perl: Schon klar, aber es wird ja auch nicht der Hund angezeigt, sondern ich als Halter!

Bürger 2ter Klasse, und das hochoffizeill... Das muss man sich erst mal überlegen....Krass!
 
Ihr seid Klasse!!!

<importverbot bedeutet übrigens nicht einreiseverbot. du darfst durchaus mit einem bull-and-terrier urlaub in deutschland machen.>

Muss der eingereiste Hund auch irgendwie untersucht werden um sicherzustellen, dass er keine Gefahr waerend des Besuches darstellt? Muss er einen Maulkorb tragen?

<Die Zucht der anderen 3 Rassen (AST, APBT, SBT) ist verboten>

Ich verstehe dann, dass Landweit der Import dieser Rassen verboten ist (?).. gilt dass auch fuer die Zucht?

<Dann muß der Besitzer die gleichen Auflagen erfüllen wie die Besitzer von Kampfhunden.>
Das verstehe ich schon. Worueber ich mich wundere ist: wenn sich jemand nicht an die Regeln haelt (z.B. seinen gefaehrlichen Pudel nicht mit Maulkorb und Leine ausruestet).. wie oft wuerde dieser Eigentuemer angehalten und bestraft, gegenueber dem "gefaehrlichen" AmStaff, der nie einer Fliege was zu leide getan hat, aber keinen Maulkorb anhat?
Diese Frage entspringt wahrscheinlich einem Unverstaendnis der Rechtsausfuehrung .. kann man davon ausgehen, dass ich auf einem Spaziergang mit einem Kampfhund von der Polizei angehalten werden koennte um Papiere vorzuweisen, die die Legimitaet des Eigentums bestaetigt? Oder tritt die Polizei nur ein, wenn da eine Beschwerde vorliegt?

<einige Rassen, z.B. der Dobi wurden auch relativ schnell wieder von der Liste genommen>

Das schneidet noch eine andere Frage fuer mich an... Ich hatte vor einigen Jahren gelesen, dass der Deutsche Schaeferhund vor und nach 2001 die Biss-statistik fuehrt.. und das auch ohne der Hilfe der Polizei-hunde.Wie kommt es/welche Erklaerungen gibt es, dass der Schaeferhund auf gar keiner Liste vorkommt?

<welche Gesetze bestehen in ganz Deutschlands bezueglich Hunde-eigentuermerschaft? Meinst du damit alle Hunde, ode bzgl. Der listenhund-Haltung?>
Beide. Von was ich lese, nehme ich an, dass da Prae-2001 Gesetze gibt..

<
Sorry, aber habt Ihr in USA nicht eigentlich haargenau die selben Probleme ? Stichwort BSL ? >

Gute Frage. (BSL = Breed Specific Legislation) Definitiv gibt es hier in den Staaten verschiedene Gegenden und Staedte, die die Eigentuemerschaft einige Rassen gezielt verbieten; keine Ausnahme. Es kommt auf die Gegend an, ob Du Deinen verbotenen Hund weiterhin "gluecklich" behalten kannst, ohne ein einziges Mal angezeigt/bestraft zu werden (und die Bestrafung ist generell: der Hund wird weg-genommen und eingeschlaefert). Das absolute Extrem ist Denver und Miami, wo ueber die letzten zwei Jahre das Verbot ganz ploetzlich ernst genommen wurde und die Polizei von Tuer zu Tuer ging und Hunde konfiszierte.
Der Unterschied ist: BSL hier drueben ist (noch) nicht SEHR weit verbreitet (besonders im Vergleich zu Deutschland), es gibt keinen Zucht oder Import Verbot, es gibt keine Hundesteuer und es gibt keine allgemein implimentierte Wesenstests, Sachkundenachweis, "Hundefuehrerschein" etc, etc. Ich habe davon erst hier auf dem Forum gelesen und das hat meine Neugierde gekitzelt. Ich war mir nicht bewusst, wie weit die Deutsche Ordnungssucht dies alles ueber die letzten Jahre getrieben hat. Ich will nur verstehen, wie das "Problem" auf Deutsche Weise angegriffen wurde. Und wie hier drueben, das "Problem" an sich sind die Hundehalter, nicht die Hunde.

<Nach dem Tod eines kleinen Jungen im Hamburg hatten wir innerhalb weniger Wochen in jedem Bundesland ploetzlich eine Verordnung.>

Ich erinnere mich dunkel daran. Gab es waehrend dieser Wochen keine Warnung? Die ganze Sache hoert sich immer etwas seltsam an.. als wenn niemand sich vor dem Tod des Kindes vorstellen konnte, dass aggressive, freilaufende Hunde jemanden toeten koennten. Im Vergleich: nachdem der erste Mensch von einem Auto ueberfahren wurde (ach mein Gott... bewegliche 1200 Kilo aus Stahl koennen einen umbringen?!) haette die Autoindustrie zumachen sollen....

<Tatsaechlich kann man aber davon ausgehen, dass Hunde mit "dicken Koepfen" bei einem Beissvorfall wesentlich schneller im Fokus von besorgten Mitmenschen, Behoerden und letztendlich auch der Tagespresse stehen, als Dein Beispielpudel.>

Oh ja... DAS ist hier drueben auch der Fall!

<Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.>

Wie wird mit kleinen Hunden umgegangen? Meine Mutter ist mit Leuten befreundet, die zwei Jack Russels haben. Beide laufen regelmaessig fuer Stunden weg, hetzen nach Kaninchen und Katzen hinterher, bellen Kinder und Hunde wie die wilden an... aber die haben immer noch nicht eine einzige Anzeige gegen sie. Ich habe mir schon oft vorgestellt, wie lange diese zwei Hunde hier drueben leben wuerden.

<Du kannst einen Verhaltenstest machen, der allerdings keinen Einfluss auf Haltegenehmigung usw hat >

Ist das das selbe wie ein Wesenstest? Ich hatte mich schon immer gefragt was passiert wenn ein Hund nach 6 Monaten den Wesenstest nicht besteht..
 

OK, ich muss mich dann fuer meinen "Ausrutscher" entschuldigen. Auf der anderen Seite ... bitte verstehe, dass ich bis jetzt jede Attacke auf "Deutsches Recht und Ordnung" und die vielen Vergleiche mit dem 3. Reich hier drueben vehement verteidigt habe. Bis ich hier so rumgestoebert habe und ein wenig aufruelpsen musste.

Der ganze "Schock" stammt aus der Tatsache, dass ich hier frei mit 6 Hunden dieser Rasse lebe... das meine Hunde nicht perfekte Automatons sind, die nie an jemandem hochspringen, das ich nicht bis zu $ 600.00 pro Hund im Jahr bezahlen muss, das meine Hunde keinen Maulkorb-zwang haben (alle Hunde haben Leinenzwang, aber ich bin wahrscheinlich die einzige die sich dran haelt), das ich nicht um eine Erlaubnis bitten musste meine Hunde zu kaufen, das die Hunde nicht einen Wesenstest bestehen mussten um in verschiedenen Hundesport-arten zu trainieren, das ich meine Hunde nicht kastrieren MUSS (und damit an Hundeausstellungen teilnehmen kann) usw usw.

Als ich hier so rumgestoebert habe und dann auch noch auf das Wort "Hundefuehrerschein" gestossen bin, ist mir eine Laus ueber die Leber gelaufen.. und ich began mich zu Fragen, ob ich die Kontrolle zu dem Extrem geistlich unterstuetzen koennte. Dem entsprechend hatte ich mir gedacht, das es die Sache wert waere mich mehr ausfuehrlich darueber zu informieren und die allgemeine Meinung deutscher Hundehalter zu hoeren.

Abgesehen davon.. BSL hier drueben ist eine sehr schwarz-weisse Angelegenheit.. entweder leben oder ausrotten. Dem entsprechend wollte ich mal sehen was fuer Gesetze daheim benutzt werden damit umzugehen.

Also, wenn das moeglich waere.. koennen wir uns nur auf die Information beschraenken, und uns nicht darauf konzentrieren warum ich die Frage gestellt habe?
 
Muss der eingereiste Hund auch irgendwie untersucht werden um sicherzustellen, dass er keine Gefahr waerend des Besuches darstellt? Muss er einen Maulkorb tragen?

Nein, der Hund muß nicht untersucht werden.
Die Auflagen wie Maulkorb-oder Leinenzwang richten sich nach dem jeweiligen Bundesland, in dem du urlaubst.
Das würde ich immer vorab beim zuständigen Innenministerium erfragen.

<Die Zucht der anderen 3 Rassen (AST, APBT, SBT) ist verboten>
Nein, nein, das hast du falsch verstanden.
Ob gezüchtet werden darf oder nicht richtet sich auch nach dem Bundesland.
In RLP darf mit diesen Rassen nicht gezüchtet werden, in anderen Bundesländern schon.

Ich verstehe dann, dass Landweit der Import dieser Rassen verboten ist (?).. gilt dass auch fuer die Zucht?
Der Import dieser Hunde ist und bleibt verboten, auch für die Zucht......aber deutsche Zuchthunde können ja ins Ausland

Die Ordnungsämter kontrollieren schon die Papiere für die Kampfhunde - mehr oder weniger.....kommt ganz darauf an wo du wohnst und wieviel Zeit dafür geopfert wird.

Wenn jemand mit einem Pudel durch die Gegend läuft fragt in der Regel aber niemand nach Leine und Maulkorb, da kann das Amt nur auf Grund von Hinweisen reagieren.

Weil er eine zu große Lobby hat.
Jede Behörde weiß, das der Schäferhund immer noch Beißer Nummer 1 ist, aber die sagen einfach: Vom Schäferhund gibt es eine zu hohe Population im Gegensatz zu den Kampfis.
Deshalb würde einem das so hoch vorkommen.

<welche Gesetze bestehen in ganz Deutschlands bezueglich Hunde-eigentuermerschaft? Meinst du damit alle Hunde, ode bzgl. Der listenhund-Haltung?>
Beide. Von was ich lese, nehme ich an, dass da Prae-2001 Gesetze gibt..
Ich verstehe diese Frage irgendwie immer noch nicht.

Warnung?
Die hatten diese beschissenen Listen schon länger in den Schubladen.
Bayern hatte das ja schon Jahre vorher eingeführt.


Hier brauchen die Behörden in der Regel auch länger, bis sie solchen Sachen nachgehen, da muß man meistens am Ball bleiben, bis da was passiert und der Halter Auflagen bekommt.
Bei einem Kampfi wird meistens "kurzer Prozess" gemacht.


<Du kannst einen Verhaltenstest machen, der allerdings keinen Einfluss auf Haltegenehmigung usw hat >

Ist das das selbe wie ein Wesenstest? Ich hatte mich schon immer gefragt was passiert wenn ein Hund nach 6 Monaten den Wesenstest nicht besteht..

Verhaltenstest und Wesenstest ist das Gleiche.
 
OK, ich muss mich dann fuer meinen "Ausrutscher" entschuldigen.
I wo, musste gar net. Ist ja auch gar nicht so weit hergeholt, deine Aussage, nur in diesem Fall sind wir mal nicht die einzigen "Bösen", auch wenn wir fröhlich "mitmachen".

Tolle Hunde hast du übrigens, einfach traumhaft. Ich hab mich in Linux verknallt

Und die haben ja sogar ihre Ohren noch komplett, super ! Is ja eher die Ausnahme bei euch, oder ?
 
Vielen Dank fuer die reichen Antworten!!

Die Frage ueber das Land-weite.. Ich versuche es mal anders: Gibt es Gesetze in Bezug auf Hundehaltung die in ALLEN Bundeslaendern uebereinstimmen (ganz Deutschland)? Und im speziellen: gibt es Gesetze in Bezug auf die Haltung der Kampfhunde die in allen Bundeslaendern uebereinstimmen?

guglhupf: na, auf jeden Fall weiss ich, dass diese Wahnsinnigkeit im Bezug zu diesen Rassen nicht auf Deutschland beschraenkt sind... aber wenn man sich hier so ein wenig die Rechte und Gesetze angesieht... und das dann mit den hier laufenden Themen zusammengepuzzelt.. hoert es sich schon ziemlich Angst-einregend und klaustrophobisch an. Ein Thema hier war ueber einen Hund der verdaechtigt wurde einen anderen Hund gebissen zu haben. Mir wurde ganz eng um die Brust mir das so vorzustellen... nicht genug, dass der Nachbar sich aergert, aber dass dann auch noch amtlich was unternommen werden koennte, weil ein Pudel mit einem Loch im Hintern davon gekommen ist...

Oh.. ueber die Ohren.. im allgemeinen sind gut 95% aller AmStaffs kupiert. Mit den APBT's allerdings, ist das Kupieren weniger und weniger gesehen. In einem der Registrier-Koerpern sieht man kaum kupierte Hunde.. in UKC sieht man noch viele. Morpheus kam mit kupierten Ohren zu mir.

Waehrend ich schoene kupierte Ohren bewundern kann, koennte ich das meinen eigenen Hund nicht antun. Ich tu kein make-up auf mein Gesicht und wuerde nie eine Schoenheitsoperation an mir machen lassen... sehe keinen Grund das mit meinem Hund zu vollziehen.

Ich werde Linux bescheid sagen, dass sie einen geheimen Bewunderer in Deutschland hat

OK.. nun zu dem "Hundefuehrerschein" der dieses ganze Thema fuer mich angefangen hat.. in welchen Faellen muss man das vorlege, was fuer Tests muss man praktisch ablegen (ich habe die Theorie mir auf einem anderen Thema durchgelesen).

Und dann eine weitere Frage: ich lese ueber all diese Hunde, die Wesenstests bestehen muessen, und ueber Eigentuemer, die verschiedene Qualifikationen ablegen muessen... was passiert im allgemeinen mit Hunden, die durchfallen (or deren Eigentuemer durchfallen)? Werden die immer in's Tierheim gebracht? Und werden die da (wie zu der Zeit, als ich noch in Deutschland gelebt habe) fuer Ewigkeiten gehalten, oder eingeschlaefert?

<Warnung?
Die hatten diese beschissenen Listen schon länger in den Schubladen.
Bayern hatte das ja schon Jahre vorher eingeführt.>

also, wurde das publik gemacht? Dass es ein paar Gesetze in Schubladen gibt, die mit dem naechsten Fall raus-springen?

Es ist mir bewusst, dass die Staaten mit ihrer reinen Groesse ein voellig anderes Bild darstellt.. aber ein anderer Unterschied zwischen BSL hier und die Kampfhund Gesetze in Deutschland ist die hunder-prozentige und SCHNELLE durchsetzung dieser Gesetze, waerend hier drueben BSL hier und da auftaucht, dann wieder bestritten und zurueckgenommen wird, um dann wieder wo anders aufzutauchen.
 
Der Import dieser Hunde ist und bleibt verboten, auch für die Zucht......aber deutsche Zuchthunde können ja ins Ausland


oh, eine weitere Frage oeffnet sich hier.. wie kann man diesen Wurf dann registrieren? Oder ist die Registrierung unabhaengig von deutschen Gesetzen?
 
Für Kampfhundehaltung nur das Importverbot:

Für alle Hunde: und


OK.. nun zu dem "Hundefuehrerschein" der dieses ganze Thema fuer mich angefangen hat.. in welchen Faellen muss man das vorlege, was fuer Tests muss man praktisch ablegen (ich habe die Theorie mir auf einem anderen Thema durchgelesen).
Hundeführerschein?
In diversen Bundesländern machst du eine sog. Sachkundeprüfung und der Hund einen Wesenstest.
Ich denke, das verstehst du unter Hundeführerschein.


Besteht der Hund den Test nicht, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
In div. Ländern kannst du den Test nochmal ablegen.
In Baden Württemberg gilt der Hund innerhalb von BW als unvermittelbar. Entweder es erbarmt sich jemand aus einem anderen Bundesland oder der Hund hat Pech und fristet sein Leben im Tierheim.
Einschläferungen kamen und kommen auch noch vor, wenn das Amt dies so bestimmt. Entweder man wehrt sich dagegen oder man resigniert.
 
Kurzer Überblick über das Hundegesetz in Hamburg:
  • Hunde sind aufgeteilt in 3 Kategorien:
    • Kat 1: Pit Bull, Staff, Staffbull und Bullterrier (erst seit 01/2007) und deren Mischlinge
    • Kat 2: Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Rottweiler und deren Mischlinge
    • Kat 3: alle übrigen
  • Haltererlaubnis für Kat1 und Kat2 von der Stadt, bis zum 15. Lebensmonat muss der Wesenstest gemacht werden
    • Polizeiliches Führungszeugnis
    • Berechtigtes Interesse
    • Keine Vorstrafen, keine Drogen, keine Psychischen Krankheiten
    • Kat 1 und Kat 2 Hunde muss ab Vollendung des 9. Lebensmonats mit Maulkorb und Leine geführt werden
    • Kat 2 Hunde werden nach dem erfolgreichen Wesenstest von Leine und Maulkorb entbunden, Kat 1 Hunde nicht. (vorläufige Haltererlaubnis wird nach dem Wesentest in eine entgültige umgewandelt)
    • 600 Euro Hundesteuer im Jahr (für Ka1 Hunde und Kat2 Hunde ohne Wesenstest, sonst 90 Euro)
    • Wohnung oder Haus muss ausbruchssicher gemacht werden und es muss auf die "Gefahr" hingewiesen werden
    • Zucht von Kat1 Hunden ist verboten
  • Ausnahmen: Bullterrier, die vor 01/2007 ihren Wesenstest gemacht haben dürfen weiter ohne Leine und Maulkorb geführt werden, da sie noch als "Altlasten" gelten (waren vorher Kat2)
  • Regelungen für ALLE Kategorien:
    • Hunde müssen gechippt und am "Zentralregister" angemeldet sein
    • Leinenzwang für alle Hunde im gesamten Stadtgebiet, es sei denn, sie haben einen "Hundeführerschein" (gilt aber nur für Kat2 und Kat3 Hunde, Kat1 Hunde haben ein Leben lang Leinen und Maulkorbpflicht).
    • Ohne "Hundeführerschein" dürfen die Hunde nur an bestimmten Stellen frei laufen (Hundefreilaufgebiete)
    • 90 Euro Hundesteuer
Der Vorfall damals hier in Hamburg war "vorprogrammiert", die beiden Hunde waren damals schon "auffällig", sie hatten Leinenzwang im Stadtgebiet und das Herrchen war (ich glaube 17mal) vorbestraft. Wäre das alles wirklich durchgesetzt worden (oder ihm die Hunde weg genommen worden - was mit den damaligen Gesetzen durchaus möglich war), dann wäre es nie soweit gekommen. Hier hat alles versagt was versagen konnte, leidtragender war das Kind...

Du fragtest nach dem "Führerschein" (auch "Gehorsamstest"), ich denke dabei kocht jedes Bundesland seine eigene Suppe. Hier in Hamburg bedeutet der "Führerschein" dass man seinen Hund im gesamten Stadtgebiet laufen lassen darf.
Um den zu bekommen muss der Hund mindestens 12 Monate alt sein und die Püfung (sitz, platz, komm, verhalten gegenüber anderen Hunden etc) ablegen.
 

öhm... ein wurf, der im ausland geboren wurde, darf natürlich nicht wieder importiert werden. fährst du mit deiner hündin ins ausland zum decken, sind die "braten in der röhre" kein verstoß gegen das importverbot.

ist der rüde registriert und die hündin ebenfalls, kannst du auch die welpen registrieren lassen.
beispiel: hündin mit vdh-papieren (verband des deutschen hundewesens, oder wie dat heißt ^^) wird zum decken nach dänemark gebracht, der rüde hat dkk-papiere (dansk kennel klubben) = da sowohl der vdh wie auch der dkk der fci angeschlossen sind, bekommen die welpen auch entsprechende papiere, in dem fall vdh-papiere, da es ja "deutsche" welpen sind bzw werden.

hündin mit vdh-papieren und rüde mit uci-papieren = keine papiere oder uci-papiere, weil der uci nicht dem fci angeschlossen ist.

vdh-hündin und rüde mit british kennelclub oder akc-papieren = vdh-papiere (es sei denn, der halter der hündin ist mitglied beim akc oder dem britischen kennelclub, dann und/oder mit deren papieren), da der british kennelclub und der akc mit der fci zusammenarbeiten.
 
Ninchen, wie sieht dass denn aus, wenn der "Braten" also der Welpe dann in D sagen wir mal NRW geboren wurde und ins Ausland geht (mit den Besitzern). Diese wollen aber nach 3 J wieder zurück: darf der Hund dann wieder mit nach D (und vielleicht auch nur nach NRW?), weil er ja hier geboren wurde? Oder gibt es da irgendwelche Zeitzonen bzgl Auslandsaufenthalt, die nicht überschritten werden dürfen ?
 
Ich wusste, dass ich irgendwo was ueber einen Fuehrerschein gelesen habe.
Kennt sich hier irgendjemand mit den Gesetzen in Bremen aus?

Und dann habe ich da noch eine Frage ueber die Gesetz-ausfuehrung.. wie die Gesetze verstaerkt werden. Dies ist oft eine ganz andere Angelegenheit. Wie oft kann man von jemandem angehalten werden und darum gebeten werden diese ganzen Papiere vorzuweisen? Ist es etwas was nur die Polizei erfragen kann? Oder ist es eher so wie mit dem Autofahren: jeder nimmt an, dass Du einen Fuehrerschein hast wenn Du mit dem Auto faehrst, aber wenn Du einen Unfall hast und keinen Fuehrerschein vorweisen kannst, bist Du in der Kueche des Teufels. Sind da Bundeslaender, wo man mehr herumgehetzt wird als in anderen? (Trotz der Gesetze).

Und ueber die Import-verordnungen: wie wuerde ein Samen-import begangen werden? Oder sind solche Wuerfe nicht anerkannt?

Und zu dem Beispiel mit dem Wurf zwischen dkk und dhk, der mit fci registriert werden kann... verlieren diese Welpen die dhk Papiere?
 
darla, zucht ist in nrw verboten - ein kat1-welpe, der in nrw geboren und aufgezogen wurde, ist illegal. du kannst ihn also nicht zur steuer anmelden (oder nur mit viiiiieeeel glück...). ein kat1-hund, der in deutschland nie gemeldet wurde, kann meines wissens nicht wieder aus dem ausland nach deutschland zurückgebracht werden.
aber sagen wir, der welpe wurde in nds geboren und auch gemeldet, du gehst mit im für zeitraum x ins ausland und willst dann wieder mit dem hund zurück nach d - das ist möglich. dann kannst du sogar nach nrw (aber vermutlich nicht nach bayern).

xdogs: über den samen-import gibt es meines wissen nach keine bestimmungen. ob der wurf anerkannt wird also papiere bekommt, hängt davon ab, welche papiere die hündin und welcher der "samenspender" hat.

was für dhk-papiere? meinst du vdh-papiere?
 
Sehe ich genauso wie Ninchen.
 
Nene, hast du falsch verstanden : es ist mir schon klar, dass der Welpe illegal gezüchtet wurde, wenn es zB um NRW geht (habs doof geschrieben).
Es ging mir nur um den Auswanderung ins Ausland und dann nach Jahren wieder um die Rückkehr mit Hund: darf mal nur in das selbe Bundesland zurück oder auch in ein Anderes.
Die Frage hast du ja beantwortet, dankeschön.
Wie sieht das denn mit TS Hunden aus? Die haben ja selten Papiere.
 
Du hast doch aber den Tierheimvertrag, den Impfausweis, Steuermarke, Haltegenehmigung etc.
Natürlich kannst du auch mit einem Tierheim-Kampfi, der ordnungsgemäß in Deutschland gemeldet war nach einem Auslandsaufenthalt wieder zurück - kein Problem.
Der Hund ist ja auch aus deutschem Bestand.
 

Okay, danke
 


...wenn Du mit Deiner Hündin zum Decken ins Ausland fährst und der Deckrüde FCI Papiere hat wird der Wurf ganz regulär registriert.

...uuups hab´grad gesehen, daß Ninchen das ja schon wunderbar erklärt hat *g*
 

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