Bei Grenzübertritt müssen die Welpen geimpft sein, dem zu Folge einen EU-Heimtierpass besitzen
und gechippt sein (ohne gibts keinen EU-Pass). Via Chipp.Nr. sind die Welpen identifizierbar, Notfalls über den TA/ Zuchtverband der die Chipps gesetzt hat.
Sind die Welpen nicht identifizierbar, nicht geimpft, ist es ein illegales Verbringen. Beschlagnahmung also möglich. Oder eben "Rücksendung", was Kosten spart - siehe diverse Welpentransporte (A 61, Nürnberg etc). Es macht keinen Unterschied, ob es ein TSCH-Transport oder ein Händlertransport ist oder eine "Züchterin", wie in diesem Fall, die Welpen verbringen will. Ob die Frau eine franz. Zuchtbewilligung hat, ist unerheblich, es geht um die für alle geforderten Voraussetzungen beim Grenzübertritt.
Tula