Welpentransport in Ansbach gestoppt

blackdevil

20 Jahre Mitglied
Hi ihr,

bei uns in der Gegend geht es grad munter weiter....



LG Martina
 
  • 26. Juni 2024
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Hi blackdevil ... hast du hier schon mal geguckt?
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"Züchterin"

Vor allem kommt es mir sehr merkwürdig vor, wenn sie wirklich eine Transportgenehmigung hat, dass sie erstens diese nicht mit sich führte und zweitens keine Impfpässe für die Welpen dabei hatte.:rolleyes:
 
Sie darf sie wieder holen - kopfkratz - und was ist mit den Impfpässen ?
 
Sie darf sie wieder holen - kopfkratz - und was ist mit den Impfpässen ?

Die Tiere hatten den Ermittlern zufolge keinen verwahrlosten Eindruck gemacht und hatten auch keine Mangelerscheinungen. Man wollte mit der Aktion aber verhindern, dass die Welpen auf so engem Raum und mit nicht ausreichender Belüftung weiter transportiert würden.

Man könnte der Frau also erst mal Schusseligkeit unterstellen, was es wohl nicht rechtfertigt ihr die Hunde ab zu nehmen.
Zumal man dann selbst die Welpen unterbringen und dafür sorgen müsste.
So gehen sie zurück ins Ursprungsland und stellen keine "Gefahr" dar!
 
Eine "schusselige" Züchterin, die 41 Welpen zum Zwecke des Handels verbringt und dabei anscheinend nicht die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt? (Es steht allerdings nicht da wie alt die Welpen waren?)

Das hat Kathrin Hansen verständlich "erforscht":
*****
Die Antwort auf die Frage, ab welchem Alter ein Welpe zu Handelszwecken nach Deutschland verbracht werden darf, lässt sich aus dem Erfordernis ableiten, dass bei der Einreise ein wirksamer Tollwutschutz vorliegen muss. Nach der Entscheidung 2005/91/EG liegt ein wirksamer Impfschutz frühestens 21 Tage nach Abschluss des Impfprotokolls vor, das der Hersteller des Impfstoffes für die Erstimpfung vorsieht. Da in der Regel ein Mindestalter von 3 Monaten für die Erstimpfung gegen Tollwut vorgesehen ist, können Welpen innerhalb der Europäischen Union also frühestens in einem Alter von ca. 4 Monaten zu Handelszwecken verbracht werden.
*****


Und diese liebe, nette Frau kommt einfach so davon? Das kanns doch nicht sein, oder?
Hätten das Tierschützer getan, was hätte es für einen medialen Aufschrei gegeben. Da wäre sämtliche Amtsveterinäre der Gegend habt acht gestanden und hätten sich ausgelassen. Da wird nie von "Schusseligkeit" geredet. (Damit kritisiere ich nicht dich! podifan! Du hast es "richtig" beschrieben!) Ist doch schon etwas seltsam?

Achja, fast vergessen: Und welcher Händler hätte denn die Hunde bekommen sollen?
 
Sollten sich die franz. Amts-Vets tatsächlich darum "kümmern", kommen zumindest die Welpen nicht davon. "Züchterin" ist das falsche Wort. Hilft den Welpen auch nicht. Schusselig war sie bestimmt nicht...

Positiv werte ich, dass man aufmerksamer auf Transporte reagiert.

Tula
 
Sollten sich die franz. Amts-Vets tatsächlich darum "kümmern", kommen zumindest die Welpen nicht davon. "Züchterin" ist das falsche Wort. Hilft den Welpen auch nicht. Schusselig war sie bestimmt nicht...

Positiv werte ich, dass man aufmerksamer auf Transporte reagiert.

Tula

Im Bericht steht aber, dass es angeblich eine Zuchtbescheinigung für die Frau geben soll. (Aber ich bin IMMER skeptisch was ich in Medien lese oder höre.)

Ja, fürchte ich auch: das hilft den Tieren leider nicht...
 
Diesen Welpen wird es zwar nicht helfen, aber rein subjektiv habe ich in letzter Zeit den Eindruck, dass die Presse sensibler auf solche Meldungen reagiert und sie immer öfter, immer größer veröffentlicht.

Wohin es führen kann, wenn sich die Presse für ein Thema interessiert, wissen wir ja....

Vielleicht hat es ja in diesem Fall zur Abwechslung mal positive Auswirkungen ;)
 
Sie darf sie wieder holen - kopfkratz - und was ist mit den Impfpässen ?

Die Tiere hatten den Ermittlern zufolge keinen verwahrlosten Eindruck gemacht und hatten auch keine Mangelerscheinungen. Man wollte mit der Aktion aber verhindern, dass die Welpen auf so engem Raum und mit nicht ausreichender Belüftung weiter transportiert würden.

Man könnte der Frau also erst mal Schusseligkeit unterstellen, was es wohl nicht rechtfertigt ihr die Hunde ab zu nehmen.
Zumal man dann selbst die Welpen unterbringen und dafür sorgen müsste.
So gehen sie zurück ins Ursprungsland und stellen keine "Gefahr" dar!

So; und wo ist die Tollwutimpfung ? und jemand der über 40 Welpen transportiert ist nicht schusselig, sondern eiskalt.
 
Sollten sich die franz. Amts-Vets tatsächlich darum "kümmern", kommen zumindest die Welpen nicht davon. "Züchterin" ist das falsche Wort. Hilft den Welpen auch nicht. Schusselig war sie bestimmt nicht...

Positiv werte ich, dass man aufmerksamer auf Transporte reagiert.

Tula

Im Bericht steht aber, dass es angeblich eine Zuchtbescheinigung für die Frau geben soll. (Aber ich bin IMMER skeptisch was ich in Medien lese oder höre.)

Ja, fürchte ich auch: das hilft den Tieren leider nicht...

Die haben andere Züchter auch und sind sogar Mitglied in Zuchtverbänden.
Was sagt das aus?

Zum Thema "Schusseligkeit" - Ich habe keine Ahnung, ob das Fehlen der Impfpässe rechtlich eine Beschlagnahme der Welpen rechtfertigt und ob sie sinnvoll ist.

Zumindest wurden die Welpen nicht ohne gültige Impfpässe nach Deutschland gelassen und damit könnte dem Gesetz durchaus genüge getan sein!?

Was ja nicht heißt, dass ich es richtig finde, aber auch nicht, dass ich die Beschlagnahme unter allen Umständen für richtig halte.
Um das zu beurteilen müsste man mehr wissen und die Vor- und Nachteile einer Beschlagnahme, in diesem Fall, realistisch abschätzen können.
 
Zum Thema "Schusseligkeit" - Ich habe keine Ahnung, ob das Fehlen der Impfpässe rechtlich eine Beschlagnahme der Welpen rechtfertigt und ob sie sinnvoll ist.

Zumindest wurden die Welpen nicht ohne gültige Impfpässe nach Deutschland gelassen und damit könnte dem Gesetz durchaus genüge getan sein!?

Was ja nicht heißt, dass ich es richtig finde, aber auch nicht, dass ich die Beschlagnahme unter allen Umständen für richtig halte.
Um das zu beurteilen müsste man mehr wissen und die Vor- und Nachteile einer Beschlagnahme, in diesem Fall, realistisch abschätzen können.

Aus meiner Sicht: An dem Fall sieht man wieder welchen Handlungsspielraum Behörden haben, oder? Und nachdem Tollwut für den Menschen tödlich sein kann, kann ALLES passieren.
Und nochmals: Was glaubst du was passiert wäre, wäre eine Tierschutzorganisation mit 40 ungeimpften Welpen mit solch einem Transport über eine EU Grenze erwischt worden wäre...
 
............
Und nochmals: Was glaubst du was passiert wäre, wäre eine Tierschutzorganisation mit 40 ungeimpften Welpen mit solch einem Transport über eine EU Grenze erwischt worden wäre...

Ich bin kein Hellseher!:kp:

Sicher ist, die Orga würde den Ärger bekommen, den Podencorosa e.V. hatte.
Ob die Hunde jedoch beschlagnahmt worden wären vermag ich nicht zu sagen!
 
Bei Grenzübertritt müssen die Welpen geimpft sein, dem zu Folge einen EU-Heimtierpass besitzen
und gechippt sein (ohne gibts keinen EU-Pass). Via Chipp.Nr. sind die Welpen identifizierbar, Notfalls über den TA/ Zuchtverband der die Chipps gesetzt hat.
Sind die Welpen nicht identifizierbar, nicht geimpft, ist es ein illegales Verbringen. Beschlagnahmung also möglich. Oder eben "Rücksendung", was Kosten spart - siehe diverse Welpentransporte (A 61, Nürnberg etc). Es macht keinen Unterschied, ob es ein TSCH-Transport oder ein Händlertransport ist oder eine "Züchterin", wie in diesem Fall, die Welpen verbringen will. Ob die Frau eine franz. Zuchtbewilligung hat, ist unerheblich, es geht um die für alle geforderten Voraussetzungen beim Grenzübertritt.

Tula
 
Bei Grenzübertritt müssen die Welpen geimpft sein, dem zu Folge einen EU-Heimtierpass besitzen
und gechippt sein (ohne gibts keinen EU-Pass). Via Chipp.Nr. sind die Welpen identifizierbar, Notfalls über den TA/ Zuchtverband der die Chipps gesetzt hat.
Sind die Welpen nicht identifizierbar, nicht geimpft, ist es ein illegales Verbringen. Beschlagnahmung also möglich. Oder eben "Rücksendung", was Kosten spart - siehe diverse Welpentransporte (A 61, Nürnberg etc). Es macht keinen Unterschied, ob es ein TSCH-Transport oder ein Händlertransport ist oder eine "Züchterin", wie in diesem Fall, die Welpen verbringen will. Ob die Frau eine franz. Zuchtbewilligung hat, ist unerheblich, es geht um die für alle geforderten Voraussetzungen beim Grenzübertritt.

Tula

:zufrieden:
 
Bei Grenzübertritt müssen die Welpen geimpft sein, dem zu Folge einen EU-Heimtierpass besitzen
und gechippt sein (ohne gibts keinen EU-Pass). Via Chipp.Nr. sind die Welpen identifizierbar, Notfalls über den TA/ Zuchtverband der die Chipps gesetzt hat.
Sind die Welpen nicht identifizierbar, nicht geimpft, ist es ein illegales Verbringen. Beschlagnahmung also möglich. Oder eben "Rücksendung", was Kosten spart - siehe diverse Welpentransporte (A 61, Nürnberg etc). Es macht keinen Unterschied, ob es ein TSCH-Transport oder ein Händlertransport ist oder eine "Züchterin", wie in diesem Fall, die Welpen verbringen will. Ob die Frau eine franz. Zuchtbewilligung hat, ist unerheblich, es geht um die für alle geforderten Voraussetzungen beim Grenzübertritt.

Tula

Sehe ich genauso. Auserdem hat man die Tiere nicht einfach wieder der Frau überlassen, sondern die Behörden im Ursprungsland verständigt, die den Fall weiter verfolgen. Man kann also davon ausgehen, dass die Transporteurin nicht einfach ihren Weg fortsetzen wird, nachdem sie die Tiere zurück bekommen hat. Ich denke, eine solche grenzübergreifende Zusammenarbeit wird nicht immer möglich sein und das Handeln einer deutschen Behörde eher davon abhängig gemacht wird, als davon, ob es sich um Tierschutz- oder Zuchttiere handelt, die ohne Papiere einreisen.
 
@ MaHeDo , Du meinst, weil es angeblich Zucht-Tiere waren (41 Welpen!!!) hat man sie nicht beschlagnahmt? So, wie ich es verstanden habe, konnte man die Tiere ja nicht identifizieren -stammen sie also aus der "Zucht" ? Kann man doch in diesem Fall nicht nachweisen ?
Gut, das gehandelt wurde auf deutscher Seite. Ob eine Zusammenarbeit mit den franz. Behörden tatsächlich statt fand, wage ich zu bezweifeln. Erfahrungswerte, leider, gerade im Hinblick auf Transporte etc. Wäre aber toll, wenn es dazu gekommen ist. Kann hier in der Presse dazu nichts finden. Mich hätte das Schicksal der Welpen interessiert...

Tula
 
@ MaHeDo , Du meinst, weil es angeblich Zucht-Tiere waren (41 Welpen!!!) hat man sie nicht beschlagnahmt? So, wie ich es verstanden habe, konnte man die Tiere ja nicht identifizieren -stammen sie also aus der "Zucht" ? Kann man doch in diesem Fall nicht nachweisen ?
Gut, das gehandelt wurde auf deutscher Seite. Ob eine Zusammenarbeit mit den franz. Behörden tatsächlich statt fand, wage ich zu bezweifeln. Erfahrungswerte, leider, gerade im Hinblick auf Transporte etc. Wäre aber toll, wenn es dazu gekommen ist. Kann hier in der Presse dazu nichts finden. Mich hätte das Schicksal der Welpen interessiert...

Tula

Soweit ich das dem Bericht entnehme, wurden sie doch zunächst beschlagnahmt und unter Quarantäne gestellt (Sofortmaßnahme). Danach wurden die Angaben der Transporteurin im Ursprungsland mit den dortigen Behörden abgeglichen und ja, ich denke (weiss es ja auch nicht), dass es schon einen Unterschied macht, ob man nach einer Beschlagnahmung davon ausgehen kann, ob die Tiere das Land tatsächlich wieder verlassen oder wie in dem Fall der Unfallwelpen davon eher nicht auszugehen ist, schon weil das im Ursprungsland niemanden interessiert, ob das wirklich so ist. Und bei Tieren z.B. aus Tötungsstationen dürfte das Interesse auch nicht viel größer sein, die Tiere wieder im Land zu haben. Klar, sicher sein kann niemand, welchen Weg die Tiere nun nehmen. Aber bei einer Zusammenarbeit mit den Behörden vor Ort sind die Chancen größer, dass die Tiere nicht einfach "verschwinden".
 
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Besser so, als tatsächlich wieder so ein Transport.;) Wobei ich nicht sicher bin, ob ich wissen möchte, wie hoch die Dunkelziffer ist!:rolleyes:
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