Pitmen
KSG-Dauerwelpe™
15 Jahre Mitglied
Ausgangsbasis :
*Gemäss Widerspruchsschreiben Städte- und Gemeindebund beträgt der monatl. Mehraufwand für einen Listenhundhalter lediglich 40 Euro mehr und wäre somit als tragbar anzusehen.
(510 Euro vs. 27 Euro p.a.) dividert jeweils durch 12 Monate"
Szenario :
Es gilt zu ermitteln :
Wieviel Euro Gewinn könnte ein Hundehalter durch die Geldanlage von 40 Euro p. Monat erwirtschaften.
Als Basis der Laufzeit wurde hierbei die Lebenserwartung [in Jahren] eines Hunde angenommen
unberücksichtigt:
Kosten die alle 2 Jahre lediglich für einen Listen - Hunde Halter anfallen für :
Wesenstest, poliz. Führungszeugnis und Erteilung einer Halteerlaubnis
Alleine für eine Halterlaubnis ist bei der Stadt Camberg hierfür 127 Euro zu zahlen
Desweiteren blieben Veränderungen von Zinssätzen und event. Abzüge dürch Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag unberücksichtigt
Berechnung des Szenarios :
Bonus[%] von der Bank
Dimension
Monatlicher Sparbetrag 40 Euro /Betrag s. Ausgangsbasis
Zinsatz z. Zt 3 3 % /bitte bei der Bank zu erfragen
Vertragsdauer = Laufzeit 12 Jahre /Lebenserwartung Hund (z.B.Staff. Bull)
Einzahlungen Gesamt 5.760 Euro /Monatsbetrag * Laufzeit * 12 Monate
Zinsen 1.162,90 Euro /bitte bei der Bank zu erfragen
Einmaliger Bonus bei Laufzeit 10 576 Euro /bitte bei der Bank zu erfragen
Ihr Endkapital 7.499 Euro /Verlust für Listenhundehalter
Zusammenfassung Szenario :
1. "Diese Berechnung kann durch ein Beratungsgespräch bei einer Bank jederzeit in der Dimension nachvollzogen werden"
2. "Der ausgewiesene Betrag würde grav. gesteigert, wenn die Kosten für die Halteerlaubnis - in Hessen alle 2 Jahre fällig- auf den monatl. Sparbetrag umgelegt würden.
(Schätzung Steigerung der monatl. Einzahlungen um ca. 12 Euro p. Monat)"
Bewertung :
"Bedingt durch die Haltung eines Listenhundes hat ein Bürger einen Verlust - im Laufe eines Hundelebens -
von mind. 7,5 tsd. Euro zu verkraften.
Da diese Berechnung - bei jeder Anlageberatung einer Bank- nachprüfbar und somit legitim ist,
ist diese Zusatzsteuer für Listenhunde als :
UNVERHÄLTNISMÄSSIGE BELASTUNG anzusehen."
*Gemäss Widerspruchsschreiben Städte- und Gemeindebund beträgt der monatl. Mehraufwand für einen Listenhundhalter lediglich 40 Euro mehr und wäre somit als tragbar anzusehen.
(510 Euro vs. 27 Euro p.a.) dividert jeweils durch 12 Monate"
Szenario :
Es gilt zu ermitteln :
Wieviel Euro Gewinn könnte ein Hundehalter durch die Geldanlage von 40 Euro p. Monat erwirtschaften.
Als Basis der Laufzeit wurde hierbei die Lebenserwartung [in Jahren] eines Hunde angenommen
unberücksichtigt:
Kosten die alle 2 Jahre lediglich für einen Listen - Hunde Halter anfallen für :
Wesenstest, poliz. Führungszeugnis und Erteilung einer Halteerlaubnis
Alleine für eine Halterlaubnis ist bei der Stadt Camberg hierfür 127 Euro zu zahlen
Desweiteren blieben Veränderungen von Zinssätzen und event. Abzüge dürch Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag unberücksichtigt
Berechnung des Szenarios :
Bonus[%] von der Bank
Dimension
Monatlicher Sparbetrag 40 Euro /Betrag s. Ausgangsbasis
Zinsatz z. Zt 3 3 % /bitte bei der Bank zu erfragen
Vertragsdauer = Laufzeit 12 Jahre /Lebenserwartung Hund (z.B.Staff. Bull)
Einzahlungen Gesamt 5.760 Euro /Monatsbetrag * Laufzeit * 12 Monate
Zinsen 1.162,90 Euro /bitte bei der Bank zu erfragen
Einmaliger Bonus bei Laufzeit 10 576 Euro /bitte bei der Bank zu erfragen
Ihr Endkapital 7.499 Euro /Verlust für Listenhundehalter
Zusammenfassung Szenario :
1. "Diese Berechnung kann durch ein Beratungsgespräch bei einer Bank jederzeit in der Dimension nachvollzogen werden"
2. "Der ausgewiesene Betrag würde grav. gesteigert, wenn die Kosten für die Halteerlaubnis - in Hessen alle 2 Jahre fällig- auf den monatl. Sparbetrag umgelegt würden.
(Schätzung Steigerung der monatl. Einzahlungen um ca. 12 Euro p. Monat)"
Bewertung :
"Bedingt durch die Haltung eines Listenhundes hat ein Bürger einen Verlust - im Laufe eines Hundelebens -
von mind. 7,5 tsd. Euro zu verkraften.
Da diese Berechnung - bei jeder Anlageberatung einer Bank- nachprüfbar und somit legitim ist,
ist diese Zusatzsteuer für Listenhunde als :
UNVERHÄLTNISMÄSSIGE BELASTUNG anzusehen."