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  • 27. April 2024
  • #Anzeige
Hi DobiFraulein ... hast du hier schon mal geguckt?
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Nun ist @kaukase ja u.a. krankheitsbedingt sturzanfällig und eben auch insgesamt nicht gesund.

Kann also durchaus sein, dass der Arbeitgeber langfristig trotzdem kündigt, weil er die Fehlzeiten als für seine Betrieb zu belastend empfindet. Aber ohne schriftliche Abmahnung scheint das nicht so einfach zu gehen.

Es sei denn, sie hat Zeitverträge, und die werden dann einfach nicht mehr verlängert. Dann wird es wirklich schwierig bis unmöglich, da noch etwas zu machen. Das (also, das Auslaufenlassen) geht ja sogar in Mutterschutz und Elternzeit.
 
Da Sonja ja schon drei Mal krank geschrieben war, könnte das schon ein Indiz für künftige Fehlzeiten sein.
Und um steuerbares Fehlverhalten handelt es sich bei Arbeitsunfähigkeit ja eigentlich nicht, also hilft auch eine Abmahnung nicht dagegen.
Andererseits, wenn der Chef behauptet, sie habe das absichtlich gemacht, unterstellt er ja ein gesteuertes Verhalten, und dann müsste er wiederum abmahnen.
 
Andererseits, wenn der Chef behauptet, sie habe das absichtlich gemacht, unterstellt er ja ein gesteuertes Verhalten, und dann müsste er wiederum abmahnen.
na ja - es ist eines, das am Telefon zu behaupten.
Aber was ganz anderes, das schriftlich zu machen und dann auch beweisen zu können, falls dagegen vorgegangen wird. und das wird der Chef auch ganz genau wissen
 
ich hab ihm aber von Anfang an nichts verschwiegen. die Vertretung wird verteidigt, obwohl Beschwerden kommen, ,die kommen aber leider zu mir anstatt den Chef anzurufen : im Moment fühl ich mich zu nichts in der Lage, was arbetismässig bestimmt ist, hat mich psychisch usw. niedergeschmettert, dass ich der Lügen bezichtigt werde.Was ich mit Sicherheit nicht getan hab.
 
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber "wenn das nochmal passiert, folgt die Kündigung" ist doch ne Abmahnung, oder?

Ne Abmahnung hat aber schriftlich zu erfolgen - mit Begründung etc.pp.

Selbst wenn es mündlich erfolgt, dann muss dies eindeutig erfolgen und nicht mit Interpretationsspielraum.
 
Ne Abmahnung hat aber schriftlich zu erfolgen - mit Begründung etc.pp.

Selbst wenn es mündlich erfolgt, dann muss dies eindeutig erfolgen und nicht mit Interpretationsspielraum.
Da gibts auch genaue Vorschriften, was ne Abmahnung beinhalten muss
 
Das denk ich auch.Aber ist ja sowieso egal, was ich mache ist ja alles falsch lt.Chef.
Sorry, aber das ist ein Anfall akuten Selbstmitleids...

Und das tut nur im ersten Moment ganz gut.... und dieser erste Moment sollte bald vorbei sein, damit du nach vorn blicken kannst.
 
Ne Abmahnung hat aber schriftlich zu erfolgen - mit Begründung etc.pp.

Da gibts auch genaue Vorschriften, was ne Abmahnung beinhalten muss

Okay, dann war das also keine gültige Abmahnung. Was aber nur eine untergeordnete Rolle spielen dürfte, wenn wg. Kleinbetrieb gar keine nötig ist. Außerdem, wie ich das gelesen habe, eine Abmahnung nur bei steuerbarem Fehlverhalten notwendig ist, also bei Krankheit sowieso eher nicht.
 
Bei Krankheit darf aber dafür auch nicht ohne Weiteres gekündigt werden...
 
Sorry, aber das ist ein Anfall akuten Selbstmitleids...

Und das tut nur im ersten Moment ganz gut.... und dieser erste Moment sollte bald vorbei sein, damit du nach vorn blicken kannst.
ok, wenn Du meinst, Chef haute mir einige Dinge an dn Kopf, die nicht stimmen,warum ist das dann Anfall von Selbstmitleid.
 
ok, wenn Du meinst, Chef haute mir einige Dinge an dn Kopf, die nicht stimmen,warum ist das dann Anfall von Selbstmitleid.
Sonja - niemand zweifelt an, was dein Chef gesagt hat und ja, er ist ein A.rsch, weil er das gemacht hat.
Und ja, es ist verständlich, dass dich das mitnimmt.

Aber irgendwann muss es dann auch heißen: A.rschbacken zusammen kneifen und weiter gehts.
Sonst schadest du dir selbst am meisten....
 
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