Waffenschein (für Betäubungsgewehr) - wo und wie?

Consultani

15 Jahre Mitglied
Hallo zusammen,

kann mir jemand Auskunft darüber geben, wie und wo man einen Waffenschein machen kann, um z.B. ein Betäubungsgewehr "bedienen" zu dürfen? Welche Voraussetzungen muss man erfüllen? Wo kann man sich erkundigen? Was kostet dies in etwa?

Danke :hallo:
 
  • 26. April 2024
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Hi Consultani ... hast du hier schon mal geguckt?
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Für solche Fragen ist der PJ zuständig. Der kennt sich da ziemlich gut aus.
 
Cons,

so einfach geht das nicht.

Narkosegewehre liegen über 7,5 Joule.

Somit unterliegen sie dem WaffG u. es ist eine Waffenbesitzkarte notwenig, die ein Normalsterblicher nicht erhalten wird.

Auch Jäger mit gültigem Jagdschein erhalten grundsätzlich (d. h., es gibt Ausnahmen!) kein solches Narkosegewehr! Die Polizei auch nicht.

Was die Narkosemittel bzw. die Betäubung von Tieren angeht: da greift das Tierschutzgesetz. In diesem steht, das nur Tierärzte Betäubungen durchführen dürfen. Ausnahmen: spezielle Sachkundeprüfung + "betriebliches" Gehege und noch irgendwelche Gründe, die ich nicht kenne. Aber auch diese Ärzte benötigen eine Sachkundeprüfung nach § 31 WaffG! Schliesslich müssen die mit dem Teil schiessen.

Also: Medizin studieren (oder Tiermedizin), dann den Waffenschein dazu machen ;) . Oder den Jagdschein machen und dazu eine speziell auf Narkosegewehre ausgerichtete Sachkunde machen.

 
Narkosegewehre mit einer Bewegungsenergie über 7,5 Joule - dies sind bis auf die Blasrohre praktisch alle Teleinjektionsgeräte - unterliegen den Bestimmungen des Waffengesetzes. Für den Erwerb ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich.

Also Minimum Sachkundeprüfung nach §7 Waffengesetz und in der Regel Beitritt in einen Schützenverein, da kannst du die Prüfung ablegen.

Nur stellt sich für mich die Frage nach dem "Benutzen". Denn trotz WBK kann ich mir nicht vorstellen, dass dir das OA erlaubt mit dem Ding rumzulaufen. Da frag am besten auf deinem OA nach, die sagen dir das.
 
Cons,

so einfach geht das nicht.

Narkosegewehre liegen über 7,5 Joule.

Somit unterliegen sie dem WaffG u. es ist eine Waffenbesitzkarte notwenig, die ein Normalsterblicher nicht erhalten wird.

Hö? Also jeder Sportschütze ist im Besitz einer WBK.
 
Betäubungs-/Narkosemittel bekommt man auch nicht einfach mal so ;) . Da hilft auch der Beitritt zum Schützenverein nicht.
 
Hö? Also jeder Sportschütze ist im Besitz einer WBK.

Ja. Aber dazu mußt Du eben dem Schützenverein beitreten. Als Privatperson "einfach so" zu versuchen, an eine WBK zu kommen, kannst Du knicken. Und wie gesagt, Sportschützen dürfen noch lange nicht mit Betäubungsgewehren schießen!

Lies einfach den Link, den ich eingestellt hab, da steht drin, wer unter welchen Voraussetzungen mit Betäubungsgewehren schießen darf.
 
Also für mich sind auch Sportschützen "Normalsterbliche"...

so ein Vereinsbeitritt ist ja was anderes als bspw. ein Jagdschein.
Manche Vereine sind auch reine Waffenbeschaffungsvereine die man auf keinerlei Wettkämpfen antrifft...

Der Beitritt in nen Schützenverein ist nun eigentlich auch nix anderes wie bei einem Leichtathletik Verein...
 
guck mal in eine jagdzeitschrift, da sind ab und zu inserate drin, wegen der sachkundeprüfung zum "tierfänger" oder sowas....
oder google mal "dist-inject"....
 
Also für mich sind auch Sportschützen "Normalsterbliche"...

so ein Vereinsbeitritt ist ja was anderes als bspw. ein Jagdschein.
Manche Vereine sind auch reine Waffenbeschaffungsvereine die man auf keinerlei Wettkämpfen antrifft...

Der Beitritt in nen Schützenverein ist nun eigentlich auch nix anderes wie bei einem Leichtathletik Verein...

ohne waffensachkundeprüfung kannst du in so viele vereine eintreten, wie du willst, du ekommst trotzdem keine WBK...wenn du in einen verein eintrittst, ist mittlerweile die regelmässige teilnahme an training und vereinsleben vorraussetzung, um überhaupt eine bewilligung vom verband für deine WBK zu bekommen....
auch wenn hovi und ich seltenst einer meinung sind, in sachen waffengesetz ist sie dir nun mal über....:unsicher:
 
Also für mich sind auch Sportschützen "Normalsterbliche"...

so ein Vereinsbeitritt ist ja was anderes als bspw. ein Jagdschein.
Manche Vereine sind auch reine Waffenbeschaffungsvereine die man auf keinerlei Wettkämpfen antrifft...

Der Beitritt in nen Schützenverein ist nun eigentlich auch nix anderes wie bei einem Leichtathletik Verein...

ohne waffensachkundeprüfung kannst du in so viele vereine eintreten, wie du willst, du ekommst trotzdem keine WBK...wenn du in einen verein eintrittst, ist mittlerweile die regelmässige teilnahme an training und vereinsleben vorraussetzung, um überhaupt eine bewilligung vom verband für deine WBK zu bekommen....
auch wenn hovi und ich seltenst einer meinung sind, in sachen waffengesetz ist sie dir nun mal über....:unsicher:

Ich hab Hovis Kenntnis gar nicht in Frage gestellt...

Aber die Waffensachkundeprüfung ist doch ein Witz... hab die selbst schon vor Jahren abgelegt und wie gesagt es gibt Vereine, die nehmen es da genauer und manche eben nicht...
summa summarum um an ne WBK zu kommen ist (ein einwandfreies Führungszeugnis vorausgesetzt) in Deutschland nicht viel Aufwand nötig...
 
dann hast du aber immer noch keinerlei berechtigung, die mit dir zu führen, oder ein betäubungsgewehr zu erwerben...denn, so profan es scheint, DAS war das thema des threads...:hallo:
 
Cons, du bist ja auch bei wkw. Ich kenne dort Dr. Dolittle. Musst mal bei meinen Leuten schauen. Er ist von der Tierrettung Ludwigshafen. Er hatte mir Ende Januar Tequila zu uns ins Tierheim gefahren.
Er macht die Tage einen Lehrgang, um dann so was machen zu können.
Tierarzt ist er keiner, war wohl immer Rettungssanitäter, wenn ich mich recht entsinne. Er legt dann Dienstag z.b. den Hund Joja aus Worms schlafen.

Ihn kannst du sicher auch anschreiben, er ist ganz nett und gibt dir sicher Auskunft :hallo:
 
und dann wirds noch interessant, den sachkundenachweis und die aufbewahrungsvorschriften für die betäubungsmittel zu erfüllen...das zeugs ist dermassen tödlich....ich könnte mir vorstellen, das die behörden da entsprechende hürden davor gesetzt haben....
 
Also für mich sind auch Sportschützen "Normalsterbliche"...
Wenn ich mir meinen Männe so ansehe, kann ich das bestätigen.

Es ist wirklich viel einfacher an eine Waffe als an einen Pittbull zu kommen, das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.

Um zu einer Prüfung zugelassen zu werden, ist im "Normalfall" zunächst eine längere Mitgliedschaft in einem Verein nötig. Wenn der Verantwortliche der Meinung ist, das man zuverlässig und sachkundig ist wird man zur Prüfung zugelassen.

Um im Verein zu trainieren, muß man übrigens die Waffe auf dem Weg dorthin, mit sich führen, denn kaum ein "Normalsterblicher" hat einen eigenen Schießstand im Haus.
 
du darfst die waffe lediglich transportieren, "führen" im waffenrechtlichen sinne, ist etwas anderes...
ob du zuverlässig bist, steht in deinem pol. führungszeugnis...da kann der vereinsoberfuzzi dich für nett halten, wie er will....hast du da entsprechende einträge, kannst du dir die WBK von der backe putzen...für nen pit brauche ich 50 euro, und einen vormittag auf dem polenmarkt...und jetzt sag nochmal, das ein pit schwerer zu bekommen ist, als eine schusswaffe....
 
Jetzt werden wir aber kleinlich und legen jedes Wort auf die Goldwaage. ;)

Sorry, ich meinte natürlich legal! Ob ich eine Waffe bei mir trage, sieht in der Fussgängerzone kein Mensch, meinen Pit kann ich nicht unter der Jacke verstecken.

Mein Führungszeugniss kann noch so sauber sein, wenn mich der Vorsitzende für nicht geeignet hält, werde ich auch nicht zur Prüfung zugelassen.

Meinst Du es gibt nur Pitbulls auf dem "Polenmarkt"? :lol:
 
Um im Verein zu trainieren, muß man übrigens die Waffe auf dem Weg dorthin, mit sich führen, denn kaum ein "Normalsterblicher" hat einen eigenen Schießstand im Haus.

Nein. Du führst die Waffe nicht, denn das würde bedeuten, dass Du sie entweder schußbereit bei Dir trägst oder sie mit wenigen Handgriffen schußbereit machen kannst. Ich nehm an, daya hat Dir das auch so erklärt.

Du transportierst die Waffe lediglich von daheim zum Schießstand, dazu muß sie aber so zerlegt sein, dass sie eben NICHT mit wenigen Handgriffen schußbereit ist. Um eine Waffe ausserhalb eines Schießstandes oder Deines privaten Grundstücks FÜHREN zu dürfen, bedarf es ganz anderer Voraussetzungen als der Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein.
 
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