Urteil zu Hunde- und Katzenhaltung

The Martin

KSG-Prinz Charming™
15 Jahre Mitglied
Urteil zu Hunde- und Katzenhaltung

Wer Hund oder Katze in einer Mietwohnung halten will, kann dies unter Umständen auch tun, ohne es sich beim Vermieter genehmigen zu lassen. Dies gilt dann, wenn der Mietvertrag keine Tierhaltungsklausel enthält oder diese unwirksam ist.

Quelle & mehr:
 
  • 24. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi The Martin ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 17 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Urteil zu Hunde- und Katzenhaltung“ in der Kategorie „Presse / Medien“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Fact & Fiction
Ja, das fand ich daran auch so interessant.
Antworten
2
Aufrufe
580
Fact & Fiction
Fact & Fiction
kadde77
Da hast du recht, Wiwwelle. Aber leider schreiben sie ja auch: Das gilt im Übrigen für jede Rasse. Die Liste ist leider ganz leicht erweiterbar. Wobei ich denke, dass unsere Landesregierung momentan echt andere Probleme hat. Sich selbst hauptsächlich.
Antworten
2
Aufrufe
2K
kadde77
kadde77
blackbird†
Das frag ich mich auch grade. Nicht nachvollziehbar.
Antworten
7
Aufrufe
1K
snowflake
S
crazygirl
Klasse Urteil. Ich fürchte aber, bis diese Denkweise auch in deutsche Gerichte Einzug hält, wird noch sehr viel Zeit vergehen.
Antworten
1
Aufrufe
606
Hovi
Zurück
Oben Unten