The Martin
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Urteil zu Hunde- und Katzenhaltung
Wer Hund oder Katze in einer Mietwohnung halten will, kann dies unter Umständen auch tun, ohne es sich beim Vermieter genehmigen zu lassen. Dies gilt dann, wenn der Mietvertrag keine Tierhaltungsklausel enthält oder diese unwirksam ist.
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