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Susanne&Robert

AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit

Tierquälerei: Indentifizierungs-Chips herausgeschnitten (26.08.2003)

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Darmstadt (aho) - Polizei ermittelt seit Mai diesen Jahres gegen eine
64-jährige Tierhalterin aus Münster (Landkreis Darmstadt-Dieburg)
und deren 24-jährige Tochter wegen Verdachts der Tierquälerei in
mehreren Fällen, Einbruchsdiebstahls und Verwahrungsbruch.
Wie mehrfach berichtet, hatten Beamte des Polizeipräsidiums
Südhessen und des Veterinäramtes des Landkreises
Darmstadt-Dieburg am 28. Mai 2003, in Münster bei Dieburg, in einem
Einfamilienhaus (Wohnfläche ca. 50 qm) 31 Hunde und 11 Katzen
beschlagnahmt. [1] Den beiden Frauen werden Verstöße gegen das
Tierschutzgesetz in Verbindung mit Betrügereien, Urkundenfälschung
und Zollvergehen vorgeworfen. Sie werden beschuldigt, Hunde aus dem
Ausland, insbesondere aus Polen, illegal eingeführt zu haben und in
Deutschland gewerbsmäßigen Tierhandel zu betreiben. Die Tiere waren
fast alle in einem äußerst schlechten Zustand. Einige Katzen hatten
den Unterkiefer gebrochen. Zahlreiche Hunde hatten auffällige
Hautverfärbungen und litten an Durchfall. Alle kranken Tiere wurden
tierärztlich behandelt und wurden in Tierheimen untergebracht. Die
beiden beschuldigten Frauen waren bei der Polizei keine Unbekannten.
Die Mutter war bislang in 30 Fällen wegen Eigentums-, Betrugs- und
Körperverletzungsdelikten, ihre Tochter in 23 Fällen, hauptsächlich
wegen Leistungserschleichung aber auch wegen Eigentumsdelikten,
auffällig.

Am 27. Juni 2003 wurde in das Tierheim in Münster eingebrochen,
wir haben am 31. 06. 2003 darüber berichte. Es wurden vier
Mischlingshunde aus dem ehemaligen Besitz der 64-jährigen
Tierhalterin gestohlen (strafrechtlich ein Verwahrungsbruch). Drei
dieser in Münster gestohlenen Hunde wurden von Beamten des
Ordnungsamtes Heidelberg in sehr schlechtem Zustand am 16. Juli 2003
in der Nähe des dortigen Klinikums sichergestellt, weil sie bei über
+35 Grad Außentemperatur im völlig überhitzten Fahrzeug der
beschuldigten Frau aus Münster angetroffen wurden. Es wurde erneut
Anzeige wegen Tierquälerei erstattet. Einen Hund aus dem Diebstahl
hatte die Frau offensichtlich zwischenzeitlich verkauft. Nach dieser
Sicherstellung fand ein Einbruchsversuch in das Tierheim in
Heidelberg statt, der ebenfalls der Frau aus Münster angelastet wird.
Zu diesem Zeitpunkt waren die Tiere bereits wieder im Tierheim
Münster und wurden dann erneut, zusammen mit drei weiteren Hunden,
bei einem Einbruch in der Nacht zum 26. Juli 2003 entwendet. Auch
hier liegt der Verdacht nahe, dass die Frauen diese Tat begangen
haben. Bei dieser Tat wurden sechs Hunde - ebenfalls aus dem
ehemaligen Besitz der beiden Frauen - entwendet.

Am Samstag, 23. August 2003, beschäftigten die beiden Frauen
erneut die Polizei. Sie gingen, gegen 20.00 Uhr, in Münster in der
Feldgemarkung, mit drei Hunden spazieren, die offensichtlich aus dem
Einbruch ins Kreistierheim stammten. Mitarbeiter des Tierheimes
erkannten die Tiere einwandfrei wieder. Damit dürfte den Frauen
nunmehr auch der Einbruch ins Kreistierheim nachzuweisen sein. Den
erneut sichergestellten Tieren waren mittlerweile die
Indentifizierungs-Chips unfachmännisch herausgeschnitten worden. Der
Verdacht der Tierquälerei liegt nahe. Die Polizei wollte die Hunde
nun erneut sicherstellen. Das gelang jedoch nur unter erheblichen
Widerstand der beiden Frauen. Dabei traten sie mit den Füßen nach
einer Mitarbeiterin aus dem Kreistierheim. Ihnen mussten
vorübergehend Handschellen angelegt werden. Es wurden Anzeigen
wegen Körperverletzung und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz
erstattet.


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[1]
 
  • 30. April 2024
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Hi Susanne&Robert ... hast du hier schon mal geguckt?
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Da frage ich doch, weshalb kommen diese Weiber nicht in Untersuchungshaft?
Wiederholungsgefahr ist ein Haftgrund.
Ciao Erwin
 
Ich frage mich, wie die mehrfach in Tierheime einbrechen konnten?
Sind die Zwinger nicht gesichert?

Ich hoffe, die beiden kommen jetzt ins Gefängnis und die Hunde und Katzen in ein nettes Zuhause.
 
schon heftig, was die anstellen...

Haftgrund ist nur, wenn der Richter die zu erwartende Straftat als wichtiger einstuft als die Freiheitsrechte des beschuldigten Menschen.
Außerdem müßten die ja solange eingesperrt bleiben, wie die Hunde alt werden....

Leider ist es so, dass der Grund "Tierschutz" nur ganz am Rande als Argument zählt. Siehe letzte Ausgabe von Wuff... Das Verfahren wird eingestellt, weil es "nur um Tierschutz" geht.

Wäre ein Politiker beleidigt oder ein Auto zerkratzt worden, hätte Richter Schill 2 Jahre Haft verhängt.

Tierheime leiden unter chronischem Geldmangel. Die Türen sind oftmals einfacher aufzukriegen als z.B. Türen von Polizeistationen oder Bürgermeisterämtern.

Ich tippe, dass das Treten eines Polizisten schwerer bestraft wird als der Rest der Sauerei.
 
hatten wir nicht letzte Woche die Sache mit den abgeschnittenen Ohren, kann mich noch sehr gut daran erinnern , das es Meinungen gab ,das aus diesem Grund
so was nicht gemacht wird , wohl sehr falsch gelegen,
ich habe den Tierarzt ganz schön löchern müssen.
Carlos ist ja noch im Tierheim gechipt worden, ich wollte aber unbedingt wissen wo der Chip sitzt, mußte ihn ganz schön bearbeiten, weil er eben aus diesem Grund es nicht sagt,
und auch den Halter nicht beim Chipen nicht dabei haben will,
Habe mich erst darüber aufgeregt, denke aber jetzt das der Gute da wohl ein richtiges Gespür hat
 
Das es immer wieder Menschen gibt die sowas tun verstehe ich nicht .
Wieso sollen die nur solange eingesperrt werden wie die Tiere alt werden , die gehören für immer weggesperrt !
 

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