Zitat " Um gefährliche Hunde unterzubringen, werden im Tierheim derzeit drei Zwinger zu Sicherheitszwingern mit Schleusen umgebaut, um gefährliche Situationen auszuschließen. Eine Weitervermittlung gefährlicher Hunde ist dabei gesetzlich ausgeschlossen, da der Interessent den Bedarf eines solchen Hundes nachweisen muss. Somit müssen laut Zimmer gefährliche Hunde den Rest ihres Lebens im Tierheim verbringen. "Jede andere Maßnahme verbietet das Tierschutzgesetz".
mir wird ganz schlecht