Persönlich teile ich Deine Meinung natürlich.Klaus:
Ich bin anderer Meinung wie du.
Normalerweise dürfen beschlagnahmte Tiere nicht weitervermittelt werden, bis der Eigentümer offiziell auf das Eigentum verzichtet und dies in schriftlicher Form der zuständigen Behörde und auch dem Tierheim vorliegt.
So lange ist das Tierheim nur Verwahrstation / Pension und hat kein Recht das Tier weiterzuvermitteln.
Die gängige Praxis in vielen Fällen spricht jedoch eine andere Sprache.
Da ich kein Rechtskundiger bin, bleibt mir leider nur übrig, diese hinzunehmen (nicht zu akzeptieren).
Das Problem in solchen Fällen ist ja leider:
Ein Rechtsstreit zwischen Besitzer (nicht zu verwechseln mit Halter) und einer ausführenden Behörde kann sich jahrelang hinziehen.
Die Tiere sind dann schon längst weitervermittelt/-verkauft.
Der neue Besitzer hat sie im guten Glauben erworben.
Was dann?
Grüße Klaus