Tierbeschlagnahmung

Klaus:
Ich bin anderer Meinung wie du.
Normalerweise dürfen beschlagnahmte Tiere nicht weitervermittelt werden, bis der Eigentümer offiziell auf das Eigentum verzichtet und dies in schriftlicher Form der zuständigen Behörde und auch dem Tierheim vorliegt.
So lange ist das Tierheim nur Verwahrstation / Pension und hat kein Recht das Tier weiterzuvermitteln.
Persönlich teile ich Deine Meinung natürlich.
Die gängige Praxis in vielen Fällen spricht jedoch eine andere Sprache.
Da ich kein Rechtskundiger bin, bleibt mir leider nur übrig, diese hinzunehmen (nicht zu akzeptieren).

Das Problem in solchen Fällen ist ja leider:
Ein Rechtsstreit zwischen Besitzer (nicht zu verwechseln mit Halter) und einer ausführenden Behörde kann sich jahrelang hinziehen.
Die Tiere sind dann schon längst weitervermittelt/-verkauft.
Der neue Besitzer hat sie im guten Glauben erworben.
Was dann?

Grüße Klaus
 
  • 26. April 2024
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Hi kangalklaus ... hast du hier schon mal geguckt?
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Nun ja, auch für mich hören sich diese "Zustände" so an, als ob hier Handlungsbedarf bestanden hat :kp:

Ich weiß ja nicht, was Du mit ''Zuständen'' meinst, aber seit wann leiden Tiere, wenn der Eigentümer nicht über eine Einbauküche sondern über althergebrachte Einzelelemente verfügt, Farbe von alten Türen blättert oder aufgrund von Renovierung neu verlegte Kabel aus der Wand ragen, die noch nicht unter Putz waren. Auch geht aus der Hundehaltungsverordnung nicht hervor, wie oft ich meinen Fußboden zu feudeln habe. Einzig und allein wichtig ist es, in welchem physischen und psychischen Zustand sich die Hunde Befanden und der war tadellos wie bestätigt wurde. Im übrigen habe ich meine Schildrung nicht getätigt um von unwissenden Personen vorverurteilt zu werden, sondern auschließlich um wie schon gesagt auf Behördenwillkür hinzuweisen und sachdienliche Informationen zu erhalten.
Ich wünsche niemanden, das er dasselbe durch machen muß und bitte von weiteren Anschuldigung abzusehen.
Danke
 
Klaus:
Ich bin anderer Meinung wie du.
Normalerweise dürfen beschlagnahmte Tiere nicht weitervermittelt werden, bis der Eigentümer offiziell auf das Eigentum verzichtet und dies in schriftlicher Form der zuständigen Behörde und auch dem Tierheim vorliegt.
So lange ist das Tierheim nur Verwahrstation / Pension und hat kein Recht das Tier weiterzuvermitteln.
Persönlich teile ich Deine Meinung natürlich.
Die gängige Praxis in vielen Fällen spricht jedoch eine andere Sprache.
Da ich kein Rechtskundiger bin, bleibt mir leider nur übrig, diese hinzunehmen (nicht zu akzeptieren).

Das Problem in solchen Fällen ist ja leider:
Ein Rechtsstreit zwischen Besitzer (nicht zu verwechseln mit Halter) und einer ausführenden Behörde kann sich jahrelang hinziehen.
Die Tiere sind dann schon längst weitervermittelt/-verkauft.
Der neue Besitzer hat sie im guten Glauben erworben.
Was dann?

Grüße Klaus

Normalerweise DARF das Tierheim die Tiere nicht weitervermitteln, wenn kein offizieller Eigentumsverzicht vorliegt.....egal, ob sich das ein paar Tage hinzieht oder ein paar Jahre.....
Meistens regelt sich sowas aber immer innerhalb von ein paar Wochen, in ganz seltenen Fällen zieht sich das eine Ewigkeit hin.
Meistens ist ja auch die Beweislage klar (illegale Haltung, illegale Zucht, Verstoß gegen Tierschutzgesetz etc.).
Die meisten Eigentümer verzichten dann nach ein paar Tagen Bedenkzeit auf das Eigentum, weil sie es dem Tier nicht zumuten wollen, ewig im Tierheim zu fristen, keine Kohle da ist für den Anwalt und die Unterbringungskosten oder in den meisten Fällen die Erfolgsaussichten mehr als gering sind / gar nicht vorhanden sind.


Das hier ist ja wirklich ein sehr komplexer Fall und die absolute Ausnahme.
Das kann man nicht als täglich Brot bezeichnen.
Deshalb bin ich sehr gespannt, wie dies ausgehen wird.
 
Nun ja, auch für mich hören sich diese "Zustände" so an, als ob hier Handlungsbedarf bestanden hat :kp:

Ich weiß ja nicht, was Du mit ''Zuständen'' meinst, aber seit wann leiden Tiere, wenn der Eigentümer nicht über eine Einbauküche sondern über althergebrachte Einzelelemente verfügt, Farbe von alten Türen blättert oder aufgrund von Renovierung neu verlegte Kabel aus der Wand ragen, die noch nicht unter Putz waren. Auch geht aus der Hundehaltungsverordnung nicht hervor, wie oft ich meinen Fußboden zu feudeln habe. Einzig und allein wichtig ist es, in welchem physischen und psychischen Zustand sich die Hunde Befanden und der war tadellos wie bestätigt wurde. Im übrigen habe ich meine Schildrung nicht getätigt um von unwissenden Personen vorverurteilt zu werden, sondern auschließlich um wie schon gesagt auf Behördenwillkür hinzuweisen und sachdienliche Informationen zu erhalten.
Ich wünsche niemanden, das er dasselbe durch machen muß und bitte von weiteren Anschuldigung abzusehen.
Danke

Welche sachdienlichen Infos willst du denn?
Ich habe dir einen super Anwalt genannt.
Hast du den kontaktiert?

Ich habe keine Ahnung, wie man dir sonst helfen könnte.

Das hier ist ein Diskussionsforum und daher ist es völlig normal, wenn sich User (in welcher Art auch immer) äußern.
Gerade die KSG ist bekannt, das es nicht nur Dutzi-Dutzi-Beiträge gibt.;)


Vielleicht hast du ja ein paar Fotos von deinem Anwesen und den Hunden, damit sich die Leute ein besseres Bild machen können?
 
Der Hund befand sich bei der Übergabe in einem elenden Zustand und hat in der ganzen Zeit weder sein dringend benötigtes Medikament noch die Diätnahrung erhalten und das obwohl ich einen Behadlungsplan mitgegeben hatte.

Darf ich mal fragen, wie viel Zeit zwischen Beschlagnahmung und diesem "elenden Zustand" bei Weitervermittlung bestand?

Wie schon gesagt, arbeite ich mit Hunden und bin somit ganztägig auf dem Hof bzw. meine Hunde begleiten mich.

Heisst das, die Arbeit mit den Hunden ist Dein Beruf? Verdienst Du damit den Unterhalt für Dich und all Deine Tiere? Was genau arbeitest Du denn?
 
das habe ich mich auch gefragt. Es sieht wohl so aus, das die Tiere von der Staatsanwältin rechtlich an die Tierheime übereignet wurden. Obwohl die Tierheime darüber informiert wurden das es sich hier um ein laufendes Verfahren handelt, wurden meine ersten Hunde bereits weiter vermittelt. Selbstverständlich will ich sie zurück haben.

Wenn ein Tierheimvorstand vom Amt eine rechtliche Übereignung hat, liegt das Eigentum beim Tierheim und Hunde können vermittelt werden.

Ja....und nur dann!!!!!!
Wenn ich etwas ganz ordentlich verkaufe, was mir aber gar nicht gehört, ist der Verkauf auch nicht rechtens. Wobei hier der Fehler (sofern es einen gibt) beim Amt und nicht beim TH liegt. Soweit man das anhand der Schilderung hier überhaupt überblicken kann.
 
Wenn ein Tierheimvorstand vom Amt eine rechtliche Übereignung hat, liegt das Eigentum beim Tierheim und Hunde können vermittelt werden.

Ja....und nur dann!!!!!!
Wenn ich etwas ganz ordentlich verkaufe, was mir aber gar nicht gehört, ist der Verkauf auch nicht rechtens. Wobei hier der Fehler (sofern es einen gibt) beim Amt und nicht beim TH liegt. Soweit man das anhand der Schilderung hier überhaupt überblicken kann.

Richtig. :)
Als Tierheim hat man in solchen Fällen nämlich in der Regel aus dem "Verfahren" raus zu halten und das hinzunehmen, was das Amt mitteilt. Und wenn es hier hieß, dass die Hunde übereignet sind, man sogar noch was schriftlich hat, handelt man als Tierheim nicht falsch. Selbst wenn es heißt, das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Das kann nämlich auch heißen, dass da weiter ermittelt wird etc...

Wenn einer der Hunde jetzt in unserem Tierheim wäre und da stände plötzlich jemand, der behauptet, der Hund sei ihm, würde ich freundlich erklären, dass der Hund UNS übereignet wurde und man sich bei Bedarf ans Amt wenden kann.
 
Hast du einen Anwalt? Wenn ja würde ich mir schleunigst einen holen.
 
Nun ja, auch für mich hören sich diese "Zustände" so an, als ob hier Handlungsbedarf bestanden hat :kp:

Ich weiß ja nicht, was Du mit ''Zuständen'' meinst, aber seit wann leiden Tiere, wenn der Eigentümer nicht über eine Einbauküche sondern über althergebrachte Einzelelemente verfügt, Farbe von alten Türen blättert oder aufgrund von Renovierung neu verlegte Kabel aus der Wand ragen, die noch nicht unter Putz waren. Auch geht aus der Hundehaltungsverordnung nicht hervor, wie oft ich meinen Fußboden zu feudeln habe. Einzig und allein wichtig ist es, in welchem physischen und psychischen Zustand sich die Hunde Befanden und der war tadellos wie bestätigt wurde. Im übrigen habe ich meine Schildrung nicht getätigt um von unwissenden Personen vorverurteilt zu werden, sondern auschließlich um wie schon gesagt auf Behördenwillkür hinzuweisen und sachdienliche Informationen zu erhalten.
Ich wünsche niemanden, das er dasselbe durch machen muß und bitte von weiteren Anschuldigung abzusehen.
Danke

sorry, aber das sehe ich z.b. ein wenig anders. auch das drum rum macht aus einem hund einen zufriedenen hund. natürlich ist es dem hund egal, ob ein "wenig" dreck auf dem boden liegt oder eine einbauküche vorhanden ist.. aber ich habe leider schon öfters solche aussagen zu hören bekommen und was mich daran irritiert ist die tatsache, dass die hunde schnell übereignet wurden.. wollte man die hunde aus der schußlinie bringen ??
und wenn du keine öffentlichen fragen haben möchtest, dann solltest du so etwas auch nicht in ein öffentliches forum einstellen... es gibt immer 2 seiten einer medaille und ich würde gerne die andere seite sehen.. mit sicherheit hast du doch ein protokoll bekommen.. kannst es ja mal einstellen...

der hof von G.K. hat mit sicherheit am anfang auch nicht so ausgesehen, wie er zum schluss ausgesehen hat..
 
Als Außenstehender finde ich es oft schwierig sich eine Meinung zu bilden. Auch Bilder sind nicht immer Aussage kräftig.

Vor gut 3 Jahren ist meine Freundin gestorben. Sie hatte 6 Katzen und einen Hund und hat sich besonders für freilebende Katzen eingesetzt und eine Futterstelle betreut. Da sie 2 Schlaganfälle hatte, war sie gesundheitlich eingeschränkt. Sie war sehr stolz alles allein bewältigen zu können und nahm ungern Hilfe an.
Sie hatte nicht viel Geld zur Verfügung und deshalb sehr altes Mobiliar. Aber es war immer alles tip top in Ordnung bei ihr. Die Tiere prima ernährt und medizinisch gut versorgt.

Knapp 3 Wochen vor ihrem Tod hatte sie eine Operation am Bein und wegen ihrer Tiere war sie nach 2 Tagen wieder zu Hause und wollte unbedingt alleine klar kommen. Ich habe sie abgeholt und zur Klinik gefahren und war bei Abholung auch in ihrer Wohnung. Alles war aufgeräumt und prima in Ordnung und die Nachbarin hatte den Schlüssel, während meine Freundin in der Klinik war.

Als ich informiert wurde, das sie tot aufgefunden wurde, bin ich sofort mit weiteren Freunden zu ihr hin und hab mich um die Tiere gekümmert.
Ihre Wohnung sah chaotisch aus. Katzentoiletten liefen über, in der Küche stapelten sich die leeren Futterpackungen. Gott sei Dank war es Winter sonst wären überall Fliegen gewesen. Die Tiere hatten selber Packungen aufgerissen, da sie Hunger hatten und der Hund hatte natürlich hin gemacht. Sie hat 3 Tage tot in der Wohnung gelegen.

Ich will damit sagen, das im Krankheitsfall so etwas recht schnell gehen kann und das es seit damals für mich schwieriger ist zu beurteilen, ob etwas ein vorüber gehendes Problem ist, oder ein dauerhafter Zustand.
 
Da es sich bei der Threaderstellerin ja um eine Hobbyzüchterin handelt, würde mich mal interessieren, wie Käufer auf die Verhältnisse reagiert haben? Mal davon abgesehen, dass ich nicht beim Hobbyzüchter kaufen würde, könnte so eine Anzeige vermutlich auch von mir kommen, wenn ich die beschriebenen Zustände wo vorfinden würde ;)

Und ja, für mich übersteigt diese Anzahl der Hunde auch das übliche Maß. Denn wie soll man so vielen Hunden gerecht werden? Wie viele Leute gab es, die sich um die Hunde gekümmert haben?

Da das Gelände "abgesammelt" war, gehe ich davon aus, dass die Hunde sich dort erleichtert haben und auch nicht regelmäßig zum Gassigehen raus kamen.

Ein Amtsvet nimmt nicht einfach mal Tiere weg, um sie in die Tierheime zu stecken :unsicher:
 
Als Außenstehender finde ich es oft schwierig sich eine Meinung zu bilden. Auch Bilder sind nicht immer Aussage kräftig.

Vor gut 3 Jahren ist meine Freundin gestorben. Sie hatte 6 Katzen und einen Hund und hat sich besonders für freilebende Katzen eingesetzt und eine Futterstelle betreut. Da sie 2 Schlaganfälle hatte, war sie gesundheitlich eingeschränkt. Sie war sehr stolz alles allein bewältigen zu können und nahm ungern Hilfe an.
Sie hatte nicht viel Geld zur Verfügung und deshalb sehr altes Mobiliar. Aber es war immer alles tip top in Ordnung bei ihr. Die Tiere prima ernährt und medizinisch gut versorgt.

Knapp 3 Wochen vor ihrem Tod hatte sie eine Operation am Bein und wegen ihrer Tiere war sie nach 2 Tagen wieder zu Hause und wollte unbedingt alleine klar kommen. Ich habe sie abgeholt und zur Klinik gefahren und war bei Abholung auch in ihrer Wohnung. Alles war aufgeräumt und prima in Ordnung und die Nachbarin hatte den Schlüssel, während meine Freundin in der Klinik war.

Als ich informiert wurde, das sie tot aufgefunden wurde, bin ich sofort mit weiteren Freunden zu ihr hin und hab mich um die Tiere gekümmert.
Ihre Wohnung sah chaotisch aus. Katzentoiletten liefen über, in der Küche stapelten sich die leeren Futterpackungen. Gott sei Dank war es Winter sonst wären überall Fliegen gewesen. Die Tiere hatten selber Packungen aufgerissen, da sie Hunger hatten und der Hund hatte natürlich hin gemacht. Sie hat 3 Tage tot in der Wohnung gelegen.

Ich will damit sagen, das im Krankheitsfall so etwas recht schnell gehen kann und das es seit damals für mich schwieriger ist zu beurteilen, ob etwas ein vorüber gehendes Problem ist, oder ein dauerhafter Zustand.

für mich ist das natürlich noch einmal eine andere geschichte. gibt es auch... ist aber in diesem fall nicht gegeben..
 
Mich würde dass auch mal interessieren, da die ganze Aktion wohl auch völlig an der Presse vorbeigegangen ist, kann man online auch nichts finden!
 
Habe im Internet etwas entdeckt zum gelöschten Realnamen:

Zum Realnamen der Staatsanwältinin habe ich teilweise (nachweislich) erschreckendes gefunden. Bei mir reicht es aus um zu zweifeln, ob alles mit "rechten Dingen" zuging.

Ich stelle mir gerade die Frage wohin mit einer Anzeige, wenn ein Staatsanwalt nicht koscher arbeitet?
 
Ich weiß ja nicht, was Du mit ''Zuständen'' meinst, aber seit wann leiden Tiere, wenn der Eigentümer nicht über eine Einbauküche sondern über althergebrachte Einzelelemente verfügt, Farbe von alten Türen blättert oder aufgrund von Renovierung neu verlegte Kabel aus der Wand ragen, die noch nicht unter Putz waren. Auch geht aus der Hundehaltungsverordnung nicht hervor, wie oft ich meinen Fußboden zu feudeln habe. Einzig und allein wichtig ist es, in welchem physischen und psychischen Zustand sich die Hunde Befanden und der war tadellos wie bestätigt wurde. Im übrigen habe ich meine Schildrung nicht getätigt um von unwissenden Personen vorverurteilt zu werden, sondern auschließlich um wie schon gesagt auf Behördenwillkür hinzuweisen und sachdienliche Informationen zu erhalten.
Ich wünsche niemanden, das er dasselbe durch machen muß und bitte von weiteren Anschuldigung abzusehen.
Danke
Hallo liebe becca hoffe sie lesen das hier mir 7st am 08 April diesen Jahres das selbe passiert meine Tiere sind immer noch im tierheim.
Mich würde interessieren wie es bei ihnen weiter ging? Mfg
 
Hallo liebe becca hoffe sie lesen das hier mir 7st am 08 April diesen Jahres das selbe passiert meine Tiere sind immer noch im tierheim.
Mich würde interessieren wie es bei ihnen weiter ging? Mfg

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