Weimar/Thüringen, 29.10.01
Schwere Zeiten brechen für Pitbull, Bullterrier & Co., besser gesagt für deren Besitzer, in Thüringen an. Bei vielen von ihnen trudelten jetzt höchst amtliche Aufforderungen ein, für die Haltung ihres Tieres schnellstens die Erlaubnis einzuholen. So auch bei Karin Müller (Name geändert) aus Weimar, die seit Jahren mit ihrem Pitbull friedlich zusammenwohnt.
In dem Schreiben wird sie aufgefordert, den "erforderlichen Sachkundenachweis bzw. die Mitteilung darüber, bei welchem Sachverständigen die Sachkundeprüfung abgelegt werden soll" einzureichen. Außerdem muss sie dem Ordnungsamt ein polizeiliches Führungszeugnis beibringen. Und das bis zum 6. November. "Wie soll ich das so schnell schaffen?, fragt Frau Müller besorgt bei der TLZ nach.
"Schwierig aus mehreren Gründen", sagt Thomas Kümmel, der Präsident des Thüringer Familienhundeverbandes e.V. Er bestätigt, dass die bundesweite Tierschutz-Hundeverordnung (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001, Teil I, Nummer 21, Bonn, 14. Mai 2001) am 1. September in Kraft getreten ist. Darin gelten Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Tieren als gefährliche Hunde. "Bundesrecht bricht Landesrecht", sagt Kümmel im Hinblick auf die Thüringer Gefahren-Hunde-Verordnung, die sich nicht auf bestimmte Rassen festlegt. In ihr war die Überprüfung des Einzelfalles bei Vorkommnissen vorgesehen. "Das galt deutschlandweit als beispielgebend", sagt Kümmel.
"Wer soll den Sachkundenachweis bringen?", fragt der Hundefreund. In Thüringen gibt es bislang dazu noch nicht einmal eine einheitliche Regelung. Da gebe es den Thüringer Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH), der für einen Sachkundenachweis eine Mischung aus 40 Fachfragen, der (Hunde)Platzgehorsamkeitsprüfung und dem Sozialverträglichkeitstest für sinnvoll hält. So weit will der Familienhundeverband nicht gehen. Kümmel erachtet 20 Fragen (zum Beispiel nach Kenntnissen über Leinenzwang, zum Verhalten bei Begegnungen mit Joggern und zu Grundlagen des Verhaltens des Hundes) und einer Überprüfung des Vermögens des Halters zum Führen eines Hundes in der Öffentlichkeit als ausreichend.
Als sehr einseitig betrachtet Kümmel den Verweis auf nur eine Prüforganisation zum Ablegen des Nachweises. In Thüringen gebe es an die 20 Gutachter. Und schon gar nicht sei der Nachweis in 14 Tagen abzulegen. So wie die freie Arztwahl müsse auch hier der Hundehalter eine Auswahl haben. Außerdem sollten Halter, die länger als drei Jahre ihren Hund ohne Beanstandung haben, den Schein so bekommen.
Kümmel schlägt vor, den Thüringer Ordnungsämtern je eine Hunde-Kommission anzugliedern. Sie sollten aus je einem jahrzehntelang erfahrenen Hundezüchter und Hundetrainer, aus einem Tierschützer, einem Tierarzt und einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes bestehen. In diesen Gremien könnten dann auch einheitliche Richtlinien erarbeitet werden. Damit werde Sicherheit für Behörden und Hundehalter gleichsam geschaffen.
Ergänzend dazu:
Thüringer Allgemeine
Hundehalter von Pittbull-Terriern, Staffordshire-Bullterriern, American Staffordshire Terriern, Bullterriern und Kreuzungen dieser Tiere brauchen dafür eine Erlaubnis der Behörde. Das verlangt die am 1. September in Kraft getretene Tierschutz-Hundeverordnung des Bundes. Darauf wies gestern die Stadtverwaltung hin.
Anträge für die Haltung dieser Rassen seien unverzüglich beim Ordnungs- und Servicedienst in der Schwanseestraße zu stellen. Sonst droht Bußgeld bis zu 10 000 Mark. Wie viele Hundehalter dieser Pflicht bisher nachgekommen sind, vermochte die Verwaltung gestern jedoch nicht zu sagen.
Insgesamt sind in Weimar knapp 2200 Hunde gemeldet. Damit sei die Zahl gegenüber den Vorjahren etwa gleichbleibend. Bei den Anzeigen gegen Hundehalter zeichnet sich dagegen laut Stadtverwaltung eine Zunahme ab. Wurden im Vorjahr 19 Vorfälle registriert, waren es in diesem Jahr bisher 24. Dazu zählten zwei Beißattacken gegenüber Menschen, ein Beißvorfall mit einem anderen Hund, zwei tot gebissene Katzen sowie Anzeigen wegen Ruhe störendem Lärm, Hundekot und nicht bezahlter Steuer. Beteiligt waren an diesen Vorfällen die Rassen Chinesischer Faltenhund, Schäferhund und Schäferhundemix, Rottweiler, Pittbull-Terrier, Dobermann, Windhunde und Irish Setter. Als Auflagen gingen an die Hundebesitzer Leinen- und Maulkorbzwang für ihre Vierbeiner, Sicherung des Grundstücks und Ausführverbot für Angehörige.
Seit Mai diesen Jahres gehen Polizei und Mitarbeiter des städtischen Ordnungs- und Servicedienstes gemeinsam auf Streife, so die Verwaltung auf TA-Anfrage. Der Schwerpunkt liege neben der Kontrolle der Hundehalter im präventiven Bereich. Werden einzelne Tierfreunde bei mehrmaligen Verstößen ertappt, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Hundeinspektoren, wie sie beispielsweise in Erfurt eingesetzt wurden, könne sich die Stadt Weimar aus personellen Gründen derzeit allerdings nicht leisten.
Quelle/hundejo.de
bis denne
dog-aid
gnadenhof_flemsdorf@gmx.de
Schwere Zeiten brechen für Pitbull, Bullterrier & Co., besser gesagt für deren Besitzer, in Thüringen an. Bei vielen von ihnen trudelten jetzt höchst amtliche Aufforderungen ein, für die Haltung ihres Tieres schnellstens die Erlaubnis einzuholen. So auch bei Karin Müller (Name geändert) aus Weimar, die seit Jahren mit ihrem Pitbull friedlich zusammenwohnt.
In dem Schreiben wird sie aufgefordert, den "erforderlichen Sachkundenachweis bzw. die Mitteilung darüber, bei welchem Sachverständigen die Sachkundeprüfung abgelegt werden soll" einzureichen. Außerdem muss sie dem Ordnungsamt ein polizeiliches Führungszeugnis beibringen. Und das bis zum 6. November. "Wie soll ich das so schnell schaffen?, fragt Frau Müller besorgt bei der TLZ nach.
"Schwierig aus mehreren Gründen", sagt Thomas Kümmel, der Präsident des Thüringer Familienhundeverbandes e.V. Er bestätigt, dass die bundesweite Tierschutz-Hundeverordnung (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001, Teil I, Nummer 21, Bonn, 14. Mai 2001) am 1. September in Kraft getreten ist. Darin gelten Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Tieren als gefährliche Hunde. "Bundesrecht bricht Landesrecht", sagt Kümmel im Hinblick auf die Thüringer Gefahren-Hunde-Verordnung, die sich nicht auf bestimmte Rassen festlegt. In ihr war die Überprüfung des Einzelfalles bei Vorkommnissen vorgesehen. "Das galt deutschlandweit als beispielgebend", sagt Kümmel.
"Wer soll den Sachkundenachweis bringen?", fragt der Hundefreund. In Thüringen gibt es bislang dazu noch nicht einmal eine einheitliche Regelung. Da gebe es den Thüringer Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH), der für einen Sachkundenachweis eine Mischung aus 40 Fachfragen, der (Hunde)Platzgehorsamkeitsprüfung und dem Sozialverträglichkeitstest für sinnvoll hält. So weit will der Familienhundeverband nicht gehen. Kümmel erachtet 20 Fragen (zum Beispiel nach Kenntnissen über Leinenzwang, zum Verhalten bei Begegnungen mit Joggern und zu Grundlagen des Verhaltens des Hundes) und einer Überprüfung des Vermögens des Halters zum Führen eines Hundes in der Öffentlichkeit als ausreichend.
Als sehr einseitig betrachtet Kümmel den Verweis auf nur eine Prüforganisation zum Ablegen des Nachweises. In Thüringen gebe es an die 20 Gutachter. Und schon gar nicht sei der Nachweis in 14 Tagen abzulegen. So wie die freie Arztwahl müsse auch hier der Hundehalter eine Auswahl haben. Außerdem sollten Halter, die länger als drei Jahre ihren Hund ohne Beanstandung haben, den Schein so bekommen.
Kümmel schlägt vor, den Thüringer Ordnungsämtern je eine Hunde-Kommission anzugliedern. Sie sollten aus je einem jahrzehntelang erfahrenen Hundezüchter und Hundetrainer, aus einem Tierschützer, einem Tierarzt und einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes bestehen. In diesen Gremien könnten dann auch einheitliche Richtlinien erarbeitet werden. Damit werde Sicherheit für Behörden und Hundehalter gleichsam geschaffen.
Ergänzend dazu:
Thüringer Allgemeine
Hundehalter von Pittbull-Terriern, Staffordshire-Bullterriern, American Staffordshire Terriern, Bullterriern und Kreuzungen dieser Tiere brauchen dafür eine Erlaubnis der Behörde. Das verlangt die am 1. September in Kraft getretene Tierschutz-Hundeverordnung des Bundes. Darauf wies gestern die Stadtverwaltung hin.
Anträge für die Haltung dieser Rassen seien unverzüglich beim Ordnungs- und Servicedienst in der Schwanseestraße zu stellen. Sonst droht Bußgeld bis zu 10 000 Mark. Wie viele Hundehalter dieser Pflicht bisher nachgekommen sind, vermochte die Verwaltung gestern jedoch nicht zu sagen.
Insgesamt sind in Weimar knapp 2200 Hunde gemeldet. Damit sei die Zahl gegenüber den Vorjahren etwa gleichbleibend. Bei den Anzeigen gegen Hundehalter zeichnet sich dagegen laut Stadtverwaltung eine Zunahme ab. Wurden im Vorjahr 19 Vorfälle registriert, waren es in diesem Jahr bisher 24. Dazu zählten zwei Beißattacken gegenüber Menschen, ein Beißvorfall mit einem anderen Hund, zwei tot gebissene Katzen sowie Anzeigen wegen Ruhe störendem Lärm, Hundekot und nicht bezahlter Steuer. Beteiligt waren an diesen Vorfällen die Rassen Chinesischer Faltenhund, Schäferhund und Schäferhundemix, Rottweiler, Pittbull-Terrier, Dobermann, Windhunde und Irish Setter. Als Auflagen gingen an die Hundebesitzer Leinen- und Maulkorbzwang für ihre Vierbeiner, Sicherung des Grundstücks und Ausführverbot für Angehörige.
Seit Mai diesen Jahres gehen Polizei und Mitarbeiter des städtischen Ordnungs- und Servicedienstes gemeinsam auf Streife, so die Verwaltung auf TA-Anfrage. Der Schwerpunkt liege neben der Kontrolle der Hundehalter im präventiven Bereich. Werden einzelne Tierfreunde bei mehrmaligen Verstößen ertappt, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Hundeinspektoren, wie sie beispielsweise in Erfurt eingesetzt wurden, könne sich die Stadt Weimar aus personellen Gründen derzeit allerdings nicht leisten.
Quelle/hundejo.de
bis denne
dog-aid
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gnadenhof_flemsdorf@gmx.de