da musst du das österreichische jagdgesetz befragen, und spekulationen bringen auch niemanden weiter...
Irgend wie entstand das auch mal aus den alten Reichsjagdgesetzen von 1934, was auch das Willkürrecht der Jäger Hunde zu erschießen erklärt.
falsch....unsere jagdgesetze sind landesjagdgesetze, und werden nahezu jährlich umgebaut....kannst du aber als eingefleischter "will-ich-nicht-wissen" eben nicht wissen...
dazu kommt, das unser altes jagdgesetz zum grössten teil von polnischen jagdgesetz von 1925 abstammte....man darf den verfassern also bestenfalls das plagiat vorwerfen...
solltest du, detlef, irgendwelche bahnbrechenden erkenntnisse über das österreichische jagdgesetz haben, die licht in diesen fall bringen, nur heraus damit....es würde mich ehrlich begeistern...
und hovi, bist du sicher das es sich eine straftat handelt, und nicht um eine owi, wenn ich jemanden auffordere, seinen hund anzuleinen...und ihn dazu noch darauf hinweise, das dieser im dümmsten aller fälle sogar mit dem leben bezahlen könnte?
ich bin mir sogar SEHR sicher, das dies nicht einmal eine owi ist....denn die aussage enthält lediglich fakten....die mögen dem einen oder anderen nicht schmecken, aber das ist für die rechtsprechung ziemlich wumpe...
und hovi, noch eines, wildern bedeutet nicht nur beissen und töten von wild, das ist dir hoffentlich klar?
wildern geht schon viel früher los...