Starkzwang (?)

Emily

15 Jahre Mitglied
Hi!

Hm, weiß nicht, ob ich hier richtig bin...

Also, wo, wenn überhaupt, steht was über den Besitz und Einsatz von Starkzwangmitteln, wie z.B. Teletakt, Innotec-Geräte, Anti-Kläff (falls das überhaupt unter Starkzwang läuft)

Wo darf ich insbesonder Tele einsetzen, wo nicht?

Bitte keine Diskussion über Tele an sich!

Ich hab schon soviel Meinungen gehört, Tele sei verboten auf Hundeplätzen, nicht aber im Privaten Bereich, dann wieder anders rum, dann ist es insgesamt und überhaupt verboten.....

WAS DENN NUN?

Wer kann helfen? Danke.

Liebe Pinscher-Grüße
Emily
 
§3 Nr. 11 TierSchG, wonach es verboten ist:

"ein Gerät zu verwenden, daß durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist."



WHeimann
Hundeschule des Tierschutzverein Iserlohn e.V.

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Man achte auf das "unerheblich".
Also 5000 Volt sind dann wohl unerheblich und erst 100000 Volt mit 1 Amper oder so sind erheblich ????
Och ne wider sonn Dumme Interpretationssache.

"Dem Hunde wenn er wohl erzogen, ist selbst ein weiser Mann gewogen!"


WeR ReChTsChReIbUnG fInDeT dArF sIe bEhAlTeN!
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von WHeimann:
§3 Nr. 11 TierSchG, wonach es verboten ist:

"ein Gerät zu verwenden, daß durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist."
[/quote]


Sorry, aber das ist leider eine Fehlinterpretation
frown.gif
.

Das Tele ist deshalb nicht verboten, weil angeblich wissenschaftlich nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass es den Tieren nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen kann. Leider hat der Gesetzgeber auch nicht den Mut, die verbotenen Foltermittel in einer Ausführungsverordnung zum TierschG explizit zu benennen.

Gruß
Wolfgang

rubyassi3.jpg
 
Danke, Wolfgang für deine kleine Richtigstellung. Ich glaube, ich kenne deine Meinung zu dem Tele, die von meiner wohl nicht abweichen wird.

So wird es leider von einigen interpretiert!
frown.gif

Und über unseren Gesetzgeber und die Gesetze, die jeder so auslegt wie er es möchte, brauchen wir hier ja wohl nicht reden.
frown.gif

Kenne auch einen "Hundetrainer", der versaut schon die Welpen mit einem Tele!
Mache hierzu jetzt auch keinen weiteren Kommentar, da es sonst zu sehr ausartet.


WHeimann
Hundeschule des Tierschutzverein Iserlohn e.V.

Jetzt mit AWARD-Vergabe
 
Irgendwo steht, daß das Tele nur von Hundeausbildern angewandt werden darf. Ich suchs mal raus. Bei den anderen "Hilfsmitteln" müssen die allgemein-Paragraphen angewendet werden (kein unnötiger Schmerz länger anhaltend usw.).

manta01.gif

shevoice
 
Meines Wissens muss eine Sachkunde-Prüfung abgelegt werden, bevor man mit den Dingern arbeiten darf.
Gruss
bones

online.dll


'A dog is NOT "almost human" and I know of no greater insult to the canine species than to describe it as such.' (John Holmes)
 
Eine Riesendiskussion entstand, als der SV letztes Jahr sein bis dahin geltendes Tele-Verbot teilweise aufhob. Hier der Artikel:

Beschluss zum E-Gerät
Nach eingehender Diskussion wurde von
der Bundesversammlung folgendes beschlossen:
1. Der Beiratsbeschluss zum E-Gerät aus
dem Jahr 1981 wird aufgehoben.
2. Die Ausbildungskommission ist beauftragt,
ein Schulungsprogramm für
die Mitglieder schnellstmöglich zu
entwickeln.
3. Die Vorgaben des Tierschutzgesetztes
liegen in der Verantwortung des einzelnen
Mitglieds.
Zu diesem Beschluss nimmt das
Rechtsamt des SV wie folgt Stellung:
1. Das Urteil des Schiedsgerichts in der
Sache Dr. Raiser u.a. ./. SV stellt keineswegs
einen Freibrief für eine komplett
ungehinderte Handhabung des E-Gerätes
seitens aller SV-Mitglieder dar.
Vielmehr wird dem Verein hierdurch
aufgegeben, nunmehr eine verbindliche
Regelung hinsichtlich der Handhabung
durch sachkundige Personen
und insbesondere auch des Nachweises
dieser Sachkunde zu treffen. Natürlich
war dies in der Kürze der Zeit
bis zur Bundesversammlung noch
nicht möglich, weshalb auch unter
Ziff. 2 des Beschlusses der Auftrag an
die Ausbildungskommission erfolgte.
2. Dies heißt derzeit - d.h. bis zum Erlass
konkreter Regelungen - in der Praxis,
dass jedes Mitglied im Rahmen der
Handhabung des E-Gerätes zum einen
sachkundig zu hantieren hat, insbesondere
dieses Gerät nur sehr
massvoll überhaupt eingesetzt werden
darf und daß in diesem Zusammenhang
natürlich stets auch die
geltenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen
zu beachten sind.
3. Sollte ein Ortsgruppenvorstand - auf
dieser Ebene dürften die Probleme im
täglichen Übungsbetrieb wohl hauptsächlich
auftreten - feststellen, dass
ein Mitglied auf dem Übungsgelände
mit dem E-Gerät entweder unsachgemäss
oder entgegen geltender Bestimmungen
des Tierschutzgesetzes
hantiert, ist er natürlich verpflichtet,
hiergegen einzuschreiten. Dabei kann
die Nutzung des Gerätes im Einzelfall
zu untersagen sein oder auch - bei besonders
krassen Fällen - der Verweis
des Mitglieds vom Übungsgelände
unter Bezugnahme auf das ihm satzungsgemäß
wie auch im übrigen gesetzlich
zustehende Hausrecht geboten
sein.
Abschliessend weisen wir darauf hin,
dass alle vorstehenden Beschlüsse der
Bundesversammlung ab 1.8.2001 in Kraft
treten, mit Ausnahme der geänderten
Zuchtordnung, die erst zum 1.1.2002 in
Kraft tritt (ausgenommen der Beschluss
zum Obergutachten DNA, dieser tritt
ebenfalls schon zum 1.8.2001 in Kraft).
- Seite 9 -
Der Vorstand informiert - Juli 2001 t - Juli 2001
Herausgeber:
Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V.,
Hauptgeschäftsstelle
Steinerne Furt 71. 86167 Augsburg
Telefon: (0821) 74002-0 +#8226; Fax: (0821) 74002-903
E-Mail: info@schaeferhunde.de +#8226; Internet:

Gruss
bones

online.dll


'A dog is NOT "almost human" and I know of no greater insult to the canine species than to describe it as such.' (John Holmes)
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Emily:


Also, wo, wenn überhaupt, steht was über den Besitz und Einsatz von Starkzwangmitteln, wie z.B. Teletakt, Innotec-Geräte, Anti-Kläff (falls das überhaupt unter Starkzwang läuft)

Wo darf ich insbesonder Tele einsetzen, wo nicht?

[/quote]

Wo kein Kläger, da kein Richter!



Beckersmom
comp.jpg


SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Jetzt nochmal, bitte.

Hier läuft eine Frau mit einem jungen Dobi rum (10 Monate!!!!) Sie hat eine Hundeschule besucht, oder besucht sie noch, ich habe darüber berichtet ("Tele-traurig ist das")

Dieser Hund hat regelmäßig den Stachel um.
Dann ein Tele, ausgeliehen von der Trainerin
Jetzt ein Tele, vermutlich selbst gekauft.

Die Hundehalterin sagte mir, sie hätte sich erkundigt, ein Tele darf auf Hundeplätzen nicht angewandt werden, sonst aber schon. Ich weigere mich, das zu glauben.

Mir tut der junge Hund leid und ich will versuchen, die Frau von dem (womöglich häufigen) Gebrauch des Teles abzuhalten.

Liebe Pinscher-Grüße
Emily
 
Odin,
der Link tut mir weh! Was sollte das helfen? Erklärs mir bitte mal.

Liebe Pinscher-Grüße
Emily
 
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