Spaziergänger darf sich gegen herannahenden, nicht angeleinten Hund wehren

DobiFraulein

10 Jahre Mitglied


Nähert sich ein nicht angeleinter Hund, den der Hundehalter nicht (mehr) unter Kontrolle hat, dürfen effektive Abwehrmaßnahmen ergriffen werden. Angesichts der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens muss der Abwehrende zuvor nicht analysieren und bewerten, ob das Verhalten des Tieres auf eine konkrete Gefahr schließen lässt. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz und bestätigte damit das vorinstanzliche Urteil des Landgerichts Mainz.
 
  • 26. April 2024
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Cool

Wenn ich also mal schlechte Laune habe und mir kommt ein Hund entgegen darf ich den treten.
 
Cool

Wenn ich also mal schlechte Laune habe und mir kommt ein Hund entgegen darf ich den treten.

Nun, hier ging es ja um eine Sturzverletzung, die aus der Hundeabwehr entstanden ist. Nicht jeder (ob nun Hundehalter oder nicht) kann die Absichten einen Hundes richtig einschätzen.

Ich finde das Urteil gut, vielleicht lernen dann einige Hundebesitzer, das es einfach ka**e ist, einen nicht abrufbaren Hund frei laufen zu lassen.
 


Nähert sich ein nicht angeleinter Hund, den der Hundehalter nicht (mehr) unter Kontrolle hat, dürfen effektive Abwehrmaßnahmen ergriffen werden. Angesichts der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens muss der Abwehrende zuvor nicht analysieren und bewerten, ob das Verhalten des Tieres auf eine konkrete Gefahr schließen lässt. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz und bestätigte damit das vorinstanzliche Urteil des Landgerichts Mainz.

Zumindest überall dort, wo es eine Gefahrenabwehrverordnung gibt, wenn ich das heute morgen richtig gelesen habe.
 
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Wenn ich also mal schlechte Laune habe und mir kommt ein Hund entgegen darf ich den treten.

Nun, hier ging es ja um eine Sturzverletzung, die aus der Hundeabwehr entstanden ist. Nicht jeder (ob nun Hundehalter oder nicht) kann die Absichten einen Hundes richtig einschätzen.
Richtig - hier ging es um eine Verletzung, die aus der Abwehr entstanden ist.
Aber an der Begründung (man darf sich wehren, weil man nicht abschätzen können muss, ob der Hund friedlich kommt) ändert das ja nix.
 
Richtig - hier ging es um eine Verletzung, die aus der Abwehr entstanden ist.
Aber an der Begründung (man darf sich wehren, weil man nicht abschätzen können muss, ob der Hund friedlich kommt) ändert das ja nix.

Doch natürlich... es geht um Hunde die NICHT unter der Kontrolle des Halters stehen...niemand redet hier davon, friedlich bei Fuß laufende Hund zu atackieren.
 
Ich finde dennoch die Überschrift irreführend.

Hier wurde doch niemandem ein Freibrief für jede Art der Abwehr ausgestellt.

Sondern es wurde grundsätzlich festgehalten, dass ein Spaziergänger eine Annäherung eines beliebigen Hundes nicht einfach so hinnehmen muss, nur weil der friedlich ist.
So war doch begründet worden, dass er keinen Anspruch wegen der Verletzung habe.... Er hätte ja nicht abwehren müssen, denn der Hund war ja friedlich.

Dem wurde widersprochen, und wie ich finde, zu Recht.
 
Und wieso ist die Überschrift in deinen Augen irreführend? Ich finde, sie sagt ziemlich genau das aus.
 
Ich denke schon, dass matti einen Hund meinte, der ihm allein entgegen kommt

Genau und das passiert ja nicht so selten ,dass Hunde auf einen zu einem zu kommen und nicht auf Herrchen hören.
Also darf man treten. Und mehr noch, denn im Urteil steht nichts von Verhälnissmässigkeit. Wenn der Hund einen dann noch anbellt..auch nicht so selten......

Deshalb finde ich die Begründung des Urteils nicht gut.

Ich kann das Verhalten von Hunden per se nicht einschätzen, also bekommt der nächste Fiffi, der auf mich zugedackelt kommt einen Tritt.:cool:
 
Genau und das passiert ja nicht so selten ,dass Hunde auf einen zu einem zu kommen und nicht auf Herrchen hören.
Also darf man treten. Und mehr noch, denn im Urteil steht nichts von Verhälnissmässigkeit. Wenn der Hund einen dann noch anbellt..auch nicht so selten......

Deshalb finde ich die Begründung des Urteils nicht gut.

Ich kann das Verhalten von Hunden per se nicht einschätzen, also bekommt der nächste Fiffi, der auf mich zugedackelt kommt einen Tritt.:cool:

Wenn der angeleinte Hund aber unverträglich ist,finde ich es besser,den Hund zu verscheuchen,zur Not auch mit einen Tritt,bevor er von meinen Hund gebissen wird.
 
Ich kann das Verhalten von Hunden per se nicht einschätzen, also bekommt der nächste Fiffi, der auf mich zugedackelt kommt einen Tritt.
Na ja. Wenn der Fiffi ne Fußhupe ist und der Tritt ihm sämtliche Gräten bricht, würde im darauf folgenden Urteil dann wohl schon was von Verhältnismäßigkeit stehen.
 
Genau und das passiert ja nicht so selten ,dass Hunde auf einen zu einem zu kommen und nicht auf Herrchen hören.
Also darf man treten. Und mehr noch, denn im Urteil steht nichts von Verhälnissmässigkeit. Wenn der Hund einen dann noch anbellt..auch nicht so selten......

Und genau diese Hunde haben dann im Freilauf auch nix zu suchen und wenn sie 100x "Tutnixe" sind.
Wer nicht hören kann, hat an der Leine zu bleiben.
 
In dem Urteil steht aber nix von unverträglich oder sonstwas. Die Begründung lautet, man darf sich gegen einen herannahenden Hund wehren, weil man dessen Gefährlichkeit nicht einschätzen muss.

Es wird echt immer hysterischer was Hundehaltung anbelangt. Demnächst bewegt man sich als Hundehalter wie im Kriegsgebiet, jeder Schritt muss gut überlegt sein.

Na ja. Wenn der Fiffi ne Fußhupe ist und der Tritt ihm sämtliche Gräten bricht, würde im darauf folgenden Urteil dann wohl schon was von Verhältnismäßigkeit stehen

Mag sein und was würde mir dann blühen? Eben,nix.
Also , im Zweifel eher treten...
 
Sorry, ich kapier's nicht.
Warum muss mein freilaufender Hund auf andere Passanten zulaufen?
Polly wechselt auf Zuruf und/oder Handzeichen die Wegseite und schon braucht sich kein Passant von der gut 40cm hohen Hündin mehr "bedroht" fühlen und dementsprechend reagieren.
Das klappt sogar im englischen Garten und da rennt weiß Gott genügend "Volk" rum.
Und wenn's ganz eng wird, schicke ich sie ins Sitz/Platz oder rufe sie zu mir ab.
Wo liegt da das Problem....:gruebel:?

Ach ja, wahrscheinlich daran, daß das eine gewisse "Erziehung" voraus setzt ;).
 
Sorry, ich kapier's nicht.
Warum muss mein freilaufender Hund auf andere Passanten zulaufen?
Polly wechselt auf Zuruf und/oder Handzeichen die Wegseite und schon braucht sich kein Passant von der gut 40cm hohen Hündin mehr "bedroht" fühlen und dementsprechend reagieren.
Das klappt sogar im englischen Garten und da rennt weiß Gott genügend "Volk" rum.
Und wenn's ganz eng wird, schicke ich sie ins Sitz/Platz oder rufe sie zu mir ab.
Wo liegt da das Problem....:gruebel:?

Ach ja, wahrscheinlich daran, daß das eine gewisse "Erziehung" voraus setzt ;).
Du, ich bin die letzte, die es gutheißt, Tutnixe überall hinrennen zu lassen
Trotzdem finde ich diesen 'Freibrief' aus dem Urteil nicht gut
 
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