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Klopfer

10 Jahre Mitglied
Lausanne. SDA/baz. Ein unerzogener Rottweiler darf eingeschläfert werden, noch bevor der Walliser Staatsrat über einen Rekurs des Besitzers entschieden hat. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass das öffentliche Interesse an einer sofortigen Tötung überwiegt.

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  • 20. Mai 2024
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Die Walliser Behörden haben zu Recht angeordnet, dass ein aggressiver Rottweiler eingeschläfert wurde. Und dies, obwohl noch Abklärungen über dessen Gefährlichkeit liefen. Das Bundesgericht stellte in einem am Montag veröffentlichten Urteil das öffentliche Interesse über das private Interesse des Besitzers.

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Die Lausanner Richter stellten das öffentliche Interesse über das private Interesse des Besitzers, wie ihrem heute publizierten Urteil zu entnehmen ist. Der heute sieben Jahre alte Rottweiler eines Bäckers aus dem Wallis hatte schon mehrmals zugebissen. Vor einem Jahr ordnete der Walliser Kantonstierarzt deshalb an, dass das 52 Kilogramm schwere Tier auf seine Gefährlichkeit hin untersucht wird.

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