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Klopfer

10 Jahre Mitglied
Das Ziel, Menschen vor Verletzungen durch Hunde zu schützen, ist im vorgeschlagenen Verfassungsartikel und im Zweckartikel des Tierschutzgesetzes korrekt formuliert. Die vorgeschlagenen Massnahmen jedoch sind unangemessen, nicht zweckdienlich und den wissenschaftlichen Erkenntnissen widersprechend.

Quelle und kompletter Text:

Bis denne,

eure Klopfer
 
hallo

bis jetzt schauen wir ziemlich gut aus, mal sehen was noch von den anderen kantonen usw kommt.

gruss
mf
 
hallo

dies ist nicht entgültig !!! wir können und noch nicht zu früh sein. dies alles sind empfehlungen von kantonmene (wie bundesland) vet verbänden, skg usw. zur vernehmlassung die ein totales verbot von pit bulls wollte und alles anderen hunde hätten in

möglicherweise gefährliche
nicht gefährliche

eingeteilt werden sollen, mit entsprechenden auflagen.

gruss
mf
 
Hi,
na das hört sich doch aber schon mal ganz gut an. Da kann man nur hoffen, dass die "heller" sind als in D
 
@mf

na das hört sich doch schon wesentlich besser als vor ein paar Wochen an! Ich drücke die Daumen!

@ayla

ist das überhaupt möglich nicht "heller" als die in D zu sein?

Gruß
 

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@Bullblue Ja, den Kommentar find ich einfach genial. War auch eine super liebe Dame und Jack hat die so riiiichtig mit seinem Charme beschmissen :lol:
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prisca
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