Nutzung von Behindertenparkplätzen nur mit "besonderem" Parkausweis, der Schwerbehindertenausweis allein reicht nicht aus.
Vorraussetzung : "aG" (außergewöhnlich Gehbehindert) oder "B" (Blind).
Nicht behinderte Verwandte oder Bekannte dürfen diese Parkplätze nur nutzen, wenn der Parkausweisinhaber als Beifahrer mit dabei ist. Der Parkausweis ist nicht Autogebunden.
Wo dieser Parkausweis zu beantragen ist ? Habe ich jetzt mal nicht gefunden. Aber die jeweilige Behörde die den Schwerbehindertenausweis ausstellt, sollte wohl weiterhelfen können.
In der Regel wohl die Ordnungsämter
Quelle: behindertenparkplatz. de
andrea