Soweit ich da informiert bin, darf eine Begleitperson, die den Kraftwagen führt einen solchen Parkplatz nur benutzen wenn dafür vorher irgendwas beantragt wird.
Ansonsten muss der Fahrer des Wagens, diesen Ausweis selber besitzen.
Man darf die Person zwar rauslassen, aber diesen Parkplatz nicht für sich in Anspruch nehmen, da man ja selber körperlich nicht beeinträchtigt ist.
Ist für mich zwar unverständlich, da ein schwerst gehbehinderter Mann nicht beweglicher wird, nur weil er jemanden hat der für ihn fährt, aber ohne Antrag o.Ä. darf der Fahrer den Platz nicht nutzen.
(So war es jedenfalls damals, nach dem dritten Schlaganfall meines Vaters. )
Sry für OT
Lg
Dozer