Rottweiler beißen Dackel im Stadtgarten fast zu Tode
(nick) Zwei Rottweiler sind gestern im Stadtgarten über einen Zwerg-Rauhhaardackel hergefallen und haben ihm schwerste Verletzungen zugefügt. Im Gegensatz zu dem Dackel, der ordnungsgemäß angeleint war, hatte der Besitzer der Rottweiler seine Tiere frei und ohne Maulkorb laufen lassen. Den herbeigerufenen Polizeibeamten präsentierte der Halter der Rottweiler eine Ausnahmegenehmigung des Bochumer Ordungsamtes, die seine Tiere von der in der Landeshundeverordnung festgelegten Maulkorb- und Anleinpflicht befreit, weil diese im so genannten Wesenstest ihre Gutmütigkeit unter Beweis gestellt hätten. Allerdings - darauf legt man im Rathaus Wert - haben nicht die Amtsveterinäre die Rottweiler geprüft, sondern der "Polizei- und Schutzhundeverein Bochum Stiepel." "Mit diesem Verein haben wir nichts zu tun" - darauf legt Polizeisprecherin Ingrid Laun-Keller Wert. Stadtsprecherin Tanja Wißing: "Rottweiler werden in der Anlage 2 der Landeshundeverordnung genannt. Sie können im Gegensatz zu den Anlage 1-Tieren auch in durchs Land NRW autorisierten Vereinen eine "Verbandsprüfung" ablegen. Die Stadtverwaltung wird den Fall prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen gegen Hunde und Halter ergreifen." Die Polizeibeamten nahmen eine Anzeige gegen den 45-jährigen Wattenscheider auf, weil seine Rottweiler unabhängig von allen Bescheinigungen in städtischen Grünanlagen und bebauten Gebieten grundsätzlich angeleint werden müssen.
WAZ.de, 13.02.01
(nick) Zwei Rottweiler sind gestern im Stadtgarten über einen Zwerg-Rauhhaardackel hergefallen und haben ihm schwerste Verletzungen zugefügt. Im Gegensatz zu dem Dackel, der ordnungsgemäß angeleint war, hatte der Besitzer der Rottweiler seine Tiere frei und ohne Maulkorb laufen lassen. Den herbeigerufenen Polizeibeamten präsentierte der Halter der Rottweiler eine Ausnahmegenehmigung des Bochumer Ordungsamtes, die seine Tiere von der in der Landeshundeverordnung festgelegten Maulkorb- und Anleinpflicht befreit, weil diese im so genannten Wesenstest ihre Gutmütigkeit unter Beweis gestellt hätten. Allerdings - darauf legt man im Rathaus Wert - haben nicht die Amtsveterinäre die Rottweiler geprüft, sondern der "Polizei- und Schutzhundeverein Bochum Stiepel." "Mit diesem Verein haben wir nichts zu tun" - darauf legt Polizeisprecherin Ingrid Laun-Keller Wert. Stadtsprecherin Tanja Wißing: "Rottweiler werden in der Anlage 2 der Landeshundeverordnung genannt. Sie können im Gegensatz zu den Anlage 1-Tieren auch in durchs Land NRW autorisierten Vereinen eine "Verbandsprüfung" ablegen. Die Stadtverwaltung wird den Fall prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen gegen Hunde und Halter ergreifen." Die Polizeibeamten nahmen eine Anzeige gegen den 45-jährigen Wattenscheider auf, weil seine Rottweiler unabhängig von allen Bescheinigungen in städtischen Grünanlagen und bebauten Gebieten grundsätzlich angeleint werden müssen.
WAZ.de, 13.02.01