Rein rechtlich gesehen hat Dein (EX-)Tierarzt recht, er hat eine sog. Aufbewahrungspflicht für Röntgenbilder für mindestens 10 Jahre.
Die Röntgenbilder sind, obwohl Du fürs anfertigen der Aufnahmen bezahlt hast SEIN Eigentum.
Er ist allerdings aus strahlenschutzrechtlichen Gründen (nicht mehr Röntgenstrahlung als unbedingt notwendig) verpflichtet die Aufnahmen an einen Kollegen Deiner Wahl auszuhändigen, wie gesagt, an einen Kollegen, nicht an Dich privat.
Bei den meisten TÄ und auch bei uns in der Praxis läuft es so, dass wir den Kunden die Aufnahmen auf Wunsch mitgeben (falls Knochen-OPs anstehen oder CT etc. folgen sollen) damit der Tierarzt dann keine erneuten Aufnahmen machen muß, allerdings lassen wir uns den Empfang bestätigen.
Ist der Kunde dazu nicht bereit gehen die Aufnahmen direkt an den Kollegen.