ich habe das mal alles kurz überflogen und finde es auch sehr schade, dass das so abgelaufen ist.
Noch mal kurz zu der Sache mit dem Verein, ihr habt Euch ja so genannt, habt aber keinen e.V. gehabt.
Dieses ist für einen verein ja nicht nötig: Ich kopiere mal:
Nicht eingetragener Verein [Bearbeiten]
Ein nicht eingetragener Verein wird gem.
BGB wie eine
Gesellschaft bürgerlichen Rechts behandelt. Da er, anders als die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die eine
Personengesellschaft ist, körperschaftlich organisiert ist (Vorstand statt Geschäftsführungs- und
Vertretungsbefugnis aller Mitglieder, Bestand des Vereins unabhängig vom Ein- oder Austritt von Mitgliedern) passen viele Vorschriften über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht auf den nicht eingetragenen Verein.
Der nicht eingetragene Verein ist zwar anders als der eingetragene Verein keine juristische Person, wird aber dennoch dem eingetragenen Verein weitgehend gleichgestellt. Die
Rechtsprechung wendet auf ihn die Regeln für den rechtsfähigen Verein (§§ 21 – 79 BGB) an.
[5] Seit einem Grundsatzurteil des
BGH zur
BGB-Gesellschaft im Jahr 2001
[6] besteht kein Zweifel mehr, dass auch der nicht eingetragene Verein (teil-)
rechtsfähig und damit
parteifähig ist.
[7]
Der nicht eingetragene Verein ist die Urform des Vereins, da er nicht in das Vereinsregister eingetragen werden muss. Er kann für kurzfristige Ziele wie
Bürgerinitiativen attraktiv sein, da man sich die
Gerichtskosten der Eintragung spart.
Obwohl ein nicht eingetragener Verein leichter zu gründen und traditionell staatsferner ist, weil die Kontrolle wegen der fehlenden Eintragung im Vereinsregister schwieriger ist, spricht meistens die volle Haftung der Mitglieder mit ihrem Privatvermögen gegen diese Variante. Allerdings ist oft von einer - auch stillschweigenden - Begrenzung der vertraglichen Haftung auf den Anteil am Vereinsvermögen auszugehen.
[8]
Also seid ihr ja doch ein Verein gewesen.