Super,
ich habe jetzt auch mal ne mail mit div. Fragen an Hr. Schäfer geschrieben....mal gucken, was der so schreibt.
Er wurde nämlich als Ansprechpartner in Hr. Schwabs mail an mich genannt.......
Innere Sicherheit/ Gefährliche Hunde
16.09.04 • Innenministerium: Gefahrenabwehr „Gefährliche Hunde“ wird gesetzlich geregelt
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im März dieses Jahres die Festlegung von Rasselisten für verfassungsgemäß erklärte und insbesondere auch die in Rheinland-Pfalz getroffene Regelung bestätigte, hat sich nunmehr das Bundesverwaltungsgericht in einem anderen Revisionsverfahren erneut mit dieser Thematik befasst.
In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht die in der rheinland-pfälzischen „Gefahrenabwehrverordnung – Gefährliche Hunde“ geregelte Rasseliste für nichtig erklärt. In den Urteilsgründen folgen die Richter zwar grundsätzlich der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Rasselisten, erachten jedoch die Regelung im Wege einer Verordnung nicht als ausreichend. Nach Auffassung des Gerichts darf die Festlegung der unwiderlegbaren Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen vielmehr nur durch den Gesetzgeber im Rahmen eines formellen Gesetzes erlassen werden.
Das Innenministerium prüft derzeit die konkreten Auswirkungen des Urteils auf die rheinland-pfälzische Rechtslage und wird zur Fortsetzung der bisherigen erfolgreichen Politik zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeiten.
Das Innenministerium weist darauf hin, dass die übrigen Bestimmungen der „Gefahrenabwehrverordnung – Gefährliche Hunde“ nicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts betroffen sind und unverändert fort gelten. Die Feststellung der individuellen Gefährlichkeit eines Hundes ist damit weiterhin möglich. Die Vorschriften der Verordnung sind deshalb auch künftig auf Hunde der Rassen Pit Bull Terrier, American Stafffordshire Terrier und Staffordshire Bullterier anzuwenden, soweit sie aufgrund ihres Verhaltens im Einzelfall als gefährlich einzustufen sind.
Ansprechpartner:
Pressesprecher Eric Schaefer
Ministerium des Innern und für Sport
Schillerplatz 3-5
55116 Mainz
Tel.: 06131/163220
Fax.: 06131/163720
eMail:
Eric.Schaefer@ism.rlp.de
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@Jack:
Heißt das, wenn ich jetzt morgen mit meinem Pit Gassi gehe, das er dann keinen Mauli mehr braucht (jedenfalls vorübergehend, bis das Gesetzt gemacht ist).
Heißt das, er hat auch ab sofort keinen Leinenzwang mehr?
Möchte keinen Ärger mit den Ordnungsämtern bekommen, wenn ich morgen fröhlich durch die Stadt laufe......
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Hier die mail von Hr. Schwab, hach, was freue ich mich. Habe sofort meinen Ex angemailt, damit Rufi endlich und vorerst ohne Mauli laufen darf - juhuuuuu
Hallo Frau Gumpert,
>
> das gesamte Normenregime der GefAbwV ist für die drei dort genannten
> Rassen nicht existent, wenn diese Tiere lediglich aufgrund ihrer
> Rassenzugehörigkeit indiziert worden sind. Es handelt sich hier
> um einen einzigen Satz (§ 1 Abs. 2), der für nichtig erklärt
> worden ist. Mit einigen kleinen redaktionellen Anpassungen ist die
> GefAbwV somit weiterhin gültig, allerdings, und das ist der Clou,
> nicht mehr für diejenigen, die diese Rassen (unauffällig) halten.
>
> Nichtigkeit bedeutet, dass es in RLP niemals eine belastende
> Rasseliste gegeben hat. Dieser Teil der VO ist nicht existent,
> weder heute noch jemals in der Vergangenheit. Noch nicht
> bestandskräftige Verwaltungsakte dürfen nicht vollzogen werden
> und müssen(!) von der Verwaltung zurückgenommen werden.
>
> Folgendes ist jedoch zu beachten:
>
> - Wenn der Hund auf Grund z. B. eines Beißvorfalles aktenkundig
> auffällig geworden ist, dann gilt das Normenregime der GefAbwV
> für diesen Hund, unabhängig von seiner Rassenzugehörigkeit,
> unverändert weiter
>
> - Evtl. vorhandene kommunale Vorschriften zur Gefahrenabwehr, z. B.
> Leinenzwang für alle Hunde in bebauten Gebieten, sind zu beachten.
> Wenn sich die kommunale Vorschrift allerdings nur auf bestimmte
> Rassen bezieht, dann ist auch sie hinfällig.
>
> - Auf das Steuerrecht hat das Urteil keine Auswirkungen. Eine evtl.
> in der Gemeinde vorhandene Rassensteuer muss also weiterhin
> gezahlt werden.
>
> Eines sollte jedoch niemand übersehen: Unser Staatsminister Walter
> Zuber, der niemals eine Rasseliste haben wollte, wird jetzt aufs Neue
> von populistischen und großkotzigen Politikern aller Couleur in die
> Mangel genommen und gezwungen, ganz schnell einen Gesetzentwurf
> auszuarbeiten.
>
> MfG Bernd Schwab
>
>
>