Schorschi
15 Jahre Mitglied
In dem Link steht,es ist nicht verboten.
---------------------------------------------------------------------------------------------------
Auf in fremdem Besitz befindlichen Grundstücken Wildtiere zu schießen ist laut Jagdgesetz legal und zulässig, solange der betreffende Grund zum so genannten „Gemeindejagdgebiet“ gehört, wie es in der Steiermark, wo der Fall passierte, die Regel ist. Nur ein „angemessener Sicherheitsabstand“ zum Wohnhaus muss eingehalten werden. Die Bestimmung dieses Abstands obliegt aber ausgerechnet dem Jagdpächter selbst.
---------------------------------------------------------------------------------------------------
Auf in fremdem Besitz befindlichen Grundstücken Wildtiere zu schießen ist laut Jagdgesetz legal und zulässig, solange der betreffende Grund zum so genannten „Gemeindejagdgebiet“ gehört, wie es in der Steiermark, wo der Fall passierte, die Regel ist. Nur ein „angemessener Sicherheitsabstand“ zum Wohnhaus muss eingehalten werden. Die Bestimmung dieses Abstands obliegt aber ausgerechnet dem Jagdpächter selbst.