Rehkitz in fremdem Garten vor den Augen des Grundbesitzers erschossen

In dem Link steht,es ist nicht verboten.
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Auf in fremdem Besitz befindlichen Grundstücken Wildtiere zu schießen ist laut Jagdgesetz legal und zulässig, solange der betreffende Grund zum so genannten „Gemeindejagdgebiet“ gehört, wie es in der Steiermark, wo der Fall passierte, die Regel ist. Nur ein „angemessener Sicherheitsabstand“ zum Wohnhaus muss eingehalten werden. Die Bestimmung dieses Abstands obliegt aber ausgerechnet dem Jagdpächter selbst.
 
  • 7. Juni 2024
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Hi Schorschi ... hast du hier schon mal geguckt?
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meine antwort fusste auf deutschem rechtsverständnis...die steiermark liegt nach meinem wissen aber in österreich...man möge mir vergeben....
 
In dem Link steht,es ist nicht verboten.
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Auf in fremdem Besitz befindlichen Grundstücken Wildtiere zu schießen ist laut Jagdgesetz legal und zulässig, solange der betreffende Grund zum so genannten „Gemeindejagdgebiet“ gehört, wie es in der Steiermark, wo der Fall passierte, die Regel ist. Nur ein „angemessener Sicherheitsabstand“ zum Wohnhaus muss eingehalten werden. Die Bestimmung dieses Abstands obliegt aber ausgerechnet dem Jagdpächter selbst.
Meines Wissens ist es in Deutschland auch erlaubt. Man möge mich verbessern, wenn ich falsch liege.
 
Aber nicht, wenn es eingezäunt ist!

Außerdem muss sich der Jäger (oder auch der Ballermann) VOR jedem Schuss vergewissern, dass sich kein Mensch in unmittelbarer Nähe befindet (der ggf. durch einen Querschläger getroffen werden kann!)

Darf eigentlich jemand meinen Grund und Boden ohne meine Zustimmung zur Jagd verpachten??????
 
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