<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Liebe Hundefreunde,
in der Oktober-Ausgabe des Haus- und Grundeigentümerverbandes Bremen "Haus und Grund" gibt es mal wieder mehrere Seiten "Aufklärung" juristischer Art, wie Nachbarn und Vermieter sog. Kampfhunde und deren Besitzer loswerden können. dabei profiliert sich besonders ein Düsseldorfer Rechtsanwalt Hans Reinhold Horst
(www.rechtsanwalt-horst.de) als Fachawalt für Nachbarrecht. Er hat auch neu ein "Rechtshandbuch Nachbarrecht" für DM 178,- herausgegeben, in dem er Vermietern und Nachbarn wertvolle "Tips" gibt wie man gegen unliebsame Hundefreunde vorgehen soll. Er schreibt u.a. das "selbstverständlich ist, dass Angriffe von Kampfhunden notfalls durch Tötung der Tiere abgewehrt werden können" und "nähert(!!) sich ein Kampfhund und ist aus seinem Verhalten auf eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder gar für Leben zu schließen, so kann sich der Angegriffene auf einen Verteidigungsnotstand sowie auf sein Recht zur Selbsthilfe (!!) berufen". Toll,
jetzt darf jeder Rentner mit Krückstock auf meinen Staffbull dreinschlagen.......mit amtlicher Segnung...
Die GEWOBA in Bremen hat vielen Mietern mit sog. Kampfhunden schon eine Frist gesetzt, zu der die Menschen ihre Hunde abgegeben haben müssen. Darunter sind viele Familien mit B-Schein, die sich nicht wehren können.... Die Medien in Bremen sind am Thema "Entmietung" wegen angeblicher Kampfhundegefahr nicht interessiert. So geht es hier ganz still vonstatten.....Hunde aussetzen.....sogar töten....oder obdachlos auf der Straße......weil: "Haus und Grund " sorgt dafür, daß kein Mieter mit sog. Kampfhund in Bremen eine Wohnung bekommt! Selbst als Eigentümer ist man nun der Willkür des Nachbarn ausgesetzt...... Nur der Reiche, mit seiner "Alleinlage" darf noch solche Tiere halten.....wunderbar!!!!
Falls ihr Interesse an den Artikeln habt, könnte ich sie Euch zusenden; an eine Postanschrift allerdings nur (da ich keinen Scanner besitze!).
Macht weiter so....
[/quote]
von Oliver ([email protected]).
Vielen Dank!
Sebastian (Webmaster)
[email protected]
Liebe Hundefreunde,
in der Oktober-Ausgabe des Haus- und Grundeigentümerverbandes Bremen "Haus und Grund" gibt es mal wieder mehrere Seiten "Aufklärung" juristischer Art, wie Nachbarn und Vermieter sog. Kampfhunde und deren Besitzer loswerden können. dabei profiliert sich besonders ein Düsseldorfer Rechtsanwalt Hans Reinhold Horst
(www.rechtsanwalt-horst.de) als Fachawalt für Nachbarrecht. Er hat auch neu ein "Rechtshandbuch Nachbarrecht" für DM 178,- herausgegeben, in dem er Vermietern und Nachbarn wertvolle "Tips" gibt wie man gegen unliebsame Hundefreunde vorgehen soll. Er schreibt u.a. das "selbstverständlich ist, dass Angriffe von Kampfhunden notfalls durch Tötung der Tiere abgewehrt werden können" und "nähert(!!) sich ein Kampfhund und ist aus seinem Verhalten auf eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder gar für Leben zu schließen, so kann sich der Angegriffene auf einen Verteidigungsnotstand sowie auf sein Recht zur Selbsthilfe (!!) berufen". Toll,
jetzt darf jeder Rentner mit Krückstock auf meinen Staffbull dreinschlagen.......mit amtlicher Segnung...
Die GEWOBA in Bremen hat vielen Mietern mit sog. Kampfhunden schon eine Frist gesetzt, zu der die Menschen ihre Hunde abgegeben haben müssen. Darunter sind viele Familien mit B-Schein, die sich nicht wehren können.... Die Medien in Bremen sind am Thema "Entmietung" wegen angeblicher Kampfhundegefahr nicht interessiert. So geht es hier ganz still vonstatten.....Hunde aussetzen.....sogar töten....oder obdachlos auf der Straße......weil: "Haus und Grund " sorgt dafür, daß kein Mieter mit sog. Kampfhund in Bremen eine Wohnung bekommt! Selbst als Eigentümer ist man nun der Willkür des Nachbarn ausgesetzt...... Nur der Reiche, mit seiner "Alleinlage" darf noch solche Tiere halten.....wunderbar!!!!
Falls ihr Interesse an den Artikeln habt, könnte ich sie Euch zusenden; an eine Postanschrift allerdings nur (da ich keinen Scanner besitze!).
Macht weiter so....
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von Oliver ([email protected]).
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