Sorry, aber ich finde das ganze hier echt schwierig, um es mal vorsichtig auszudrücken.
Wenn ich die Geschichte richtig verstanden habe, dann ist ein Alano-Mix von Schleswig-Holstein in das bekannt Listenhunde-freundliche Bayern vermittelt worden, zu einer 23-Jährigen, die irgendwie von ihren Eltern abhängig ist und diese zur Betreuung des - in Bayern wohl Kategorie-2- Hundes auch braucht. Nur wenige Tage nachdem der Hund zu seiner neuen Besitzerin gebracht oder von ihr geholt worden ist, stellt sich hoppladihopp heraus, dass die Eltern entweder schlecht informiert waren und/oder sich nicht an einmal gemachte Zusagen halten. Wie dem auch sei, es ist Sache der Eltern, ob und wieweit sie einen Hund betreuen wollen. Dazu dürfte es keinerlei gesetzliche Verpflichtung geben.
Es wäre aber Sache der 23-Jährigen dafür zu sorgen, dass sie auch ohne Eltern mit ihrem Hund klarkommt - und diesen Notfallplan muss man haben, bevor man den Hund holt - vor allem, wenn man ja sooo an dem Dicken hängt. Mit 23 ist man seit fünf Jahren erwachsen - und sie hat offensichtlich nicht einmal das Geld oder die Zeit, den Hund wieder zurückzubringen? Wovon hätte denn der Unterhalt des Tieres bezahlt werden sollen? Von den Eltern?
Ich hoffe im Interesse des Hundes, dass das mit der Fahrtkette klappt - und ja, ich weiß, dass diese Tiraden hier in der gegenwärtigen Situation niemandem nützen. War mir dennoch ein Anliegen.
kerstin