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Andreas



Zur Erläuterung: Die Vahrenwalder Straße ist eine der größten Straßen Hannovers, an dieser Stelle mindestens sechsspurig, wenn man die Abbiegespuren mitrechnet, sogar achtspurig.

Es ist entweder 50 oder 70 erlaubt, aber 70-80 km/h ist dort nicht unüblich, es ist kurz vor Beginn der Schnellstraße / Autobahnauffahrt.

Die Meldung wirft für mich ganz viele Fragen auf:
- als Rettungssani haben wir fahren geübt auf einem abgesperrten Übungsplatz, nie im "echten Leben". Nach welchem Paragrafen soll eine derart gefährliche Übung erlaubt sein? Selbst bei Patienten mit multiplen Verletzungen sind wir eher ohne Sonder- und Wegerechte gefahren, weil es eng gefaßte Bestimmungen gibt: "(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. " StVO Sonder- und Wegerechte § 35 (5a) So sind Schmerzzustände kein Grund, mit Sonderrechten zu fahren, solange der Patient nicht dadurch in einen Schock mit Lebensgefahr gerät.
"( Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden." StVO Sonder- und Wegerechte § 35 (

- "(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. "
StVO Sonder- und Wegerechte § 35 (1)
Welche hoheitliche Aufgabe war denn dringend geboten, während einer Übung?

- wieso werden gegen beide Fahrerinnen Verfahren eingeleitet? Wer bei rot fährt, ist klar, aber wieso gegen die Frau, die grün hatte? Soll die noch Schuld sein, wenn ihr einer reinfährt?

- 25 Tausend Euro Schaden bei einem Seat Leon und einem VW - dann sind wohl beide Schrott und man wollte die Formulierung 'Totalschaden' vermeiden. Der Seat schleudert 25 m weiter gegen einen Zaun, da hat die Frau Glück gehabt, dass sie nur leicht verletzt wurde.

- gibt es unabhängig von der Gesetzeslage nach gesundem Menschenverstand überhaupt eine Rechtfertigung dafür, aus "Übungszwecken" bei rot eine Hauptverkehrsstraße zu kreuzen?

- kann man mit einem gut getarnten VW überhaupt Wegerechte ausüben? Sonderrechte ist klar, aber das Wegerecht setzt doch voraus, dass man als bevorrechtigter Benutzer erkannt worden ist -> Tarnung und Inanspruchnahme von Wegerecht schließen sich doch gegenseitig aus?!
 
  • 28. Mai 2024
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Hi Andreas ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 12 Personen
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wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann ist das Zivilfahrzeug über rot gefahren, oder?

Wie soll man als Normaler verkehrsteilnehmer denn ein Zivilfahrzeug (im Einsatz) von anderen Fahrzeugen unterscheiden? Und auch wenn sie eine Leuchte oben drauf hatten, wieso ist dann die andere Fahrerin schuld? Sind die nicht mehr ganz dicht?
 
Kann ich mir alles auch nicht wirklich vorstellen. Sogar unser MEK macht seine Übungen auf dem Hockenheimring.
Aber wir alle sollten wissen, was für nen Schund Zeitungen so manchmal schreiben. Ohne Sondersignal und Martinshorn darf man eigentlich weder mit Zivil- noch Streifenfahrzeug Sonderrechte in Gebrauch nehmen (auch wenn es aufgrund zahlloser Beschwerden von Anwohnern leider immer üblicher ist nur Blaulicht zu benutzen).

Ansonsten kann ich nur sagen, selbst Polizisten bauen ab und an Unfälle mit mehr oder weniger Schuld - sind eben alles Menschen wie Du und ich
 
Tja, hört sich unglaublich an, aber es ist die Original-Pressemitteilung der zuständigen Polizeidienststelle. Die werden wohl eher beschönigen als übertreiben.

Oder ob sie die junge Kollegin in die Pfanne hauen wollen?

Hier die Meldung der Hann.Allg. Zeitung (HAZ

Mal ganz vom Thema ab:
Die Formulierung "...erneut hat..." paßt ebenso wie die Formulierung "...schon wieder ..." zu meiner These, dass Zeitungen sich ein Thema rauspicken, um eine vermeintliche Serie oder eine vermeintliche Häufung von Vorfällen als Schlagzeile vermarkten zu können.
Mal hat "schon wieder" ein Listenhund gebissen (obwohl auch Dutzende anderer Hunde im selben Zeitraum genauso gebissen haben)
Hier wird gemeldet, dass "erneut" ein Einsatzfahrzeug verunfallt ist (obwohl zwischendurch Dutzende Autos ohne Sonderrechte bei rot gecrasht haben).

<<Die Polizei stellt klar, dass das Sonderrecht zum Überqueren von roten Ampeln auch bei Übungen und ohne Blaulicht und Martinshorn gilt. „Solche Übungen sind extrem wichtig”>>

Klar haben die Sonderrechte und klar, ich bin bei Alarmierung von zuhause aus auf dem Weg zu Rettungswache bei Großschadensereignissen auch schon mal zu schnell gefahren. Aber ich würde nie ohne Sondersignal-Anlage eine sechsspurige Straße bei ror überqueren wollen. Selbst MIT Blaulicht überlege ich mir an manchen besonders schlimmen Kreuzungen, ob ich nicht lieber warte, bis sowieso in 20-30 Sekunden grün kommt.

Gerade mit Autos mit einer billigen pro-Forma Sondersignalanlage (Bosch-Tellerhorn im Motorraum verbaut und ein mickriges Rundumlicht, was gerade so für'n TÜV reicht), steht man heutzutage bei hohem Verkehrsaufkommen und lauter Umgebung ziemlich hilflos vor manchen Situationen.

Diese Beschreibung paßt für viele Katastrophenschutz-Autos älterer Bauart und für getarnte Polizeiwagen, die prinzipbedingt keine akustischen Signalgeber auf dem Dach haben können.

Dazu kommt noch, dass die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer - besonders in Großstädten - ziemlich abgestumpft ist und nur sehr zögerlich mal ausweichen.

Und im Gegensatz zur Polizeipressemeldung steht in der Zeitung nichts mehr vom Wegerecht, ich denke, das geht wirklich nicht ohne Sondersignalanlage.
Auch die Anzeige gegen die Privatperson wird nur bei der Polizei, aber nicht in der Zeitung veröffentlicht.

Zum Argument "sehr wichtig, weil es eine Übung zur Bekämpfung von Schwerkriminellen geht":
Der Rettungsdienst rettet pro Monat mehr Menschenleben, was sicherlich auch eine wichtige Aufgabe ist, als die Polizei im ganzen Jahr Schwerkriminelle faßt. Trotzdem gilt für RD und Polizei "Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden"
 

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