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ICH würde mich das auf jeden Fall -erstmal - fragen, wenn ich mich bemüht habe das beste für den HUnd und die Menschen zu tun (auch und gerade wenn es nicht die schnellste und einfachste Lösung war) ... und als "Dank" ne Klage bekomme.

Und wenn es ganz dumm läuft, findet der Richter auch noch, dass der Aufwand und die Kosten "nur" für einen Hund zu groß waren ... und die nächste Dienstanweisung heißt dann : Überfahren oder Erschießen ... ist ja nicht so, dass das noch nie passiert wäre
 
  • 18. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi ccb ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wo bitte hab ich geschrieben, dass Fussballfans Demonstranten sind?

Übrigens gibt es immer wieder Antritte, den Vereinen die Kosten für die Polizeieinsätze auf's Auge zu drücken - das Problem ist aber wohl unter anderem , dass die Polizei kein "mietbarer Securitydienst" ist bzw. Securitydienste nicht die gleichen Befugnisse/Gewalt haben, wie die Polizei. (zum Glück)
 
Ich denke, dass der Vergleich mit Fussballspielen bzw. anderen Grossereignissen hinkt.

Fussball kostet nicht nur den Einsatz der Polizei, sondern spült auch Gelder in die Kassen.
Das beginnt bei den Tickets, hinzu kommen Fanartikelverkauf und Gastronomie.
All diese Posten bringen auch Steuergelder.
Zudem nimmt die Gemeinde einiges ein, denn der Verein muss in der Regel Miete für das Stadium bezahlen.
Die Höhe der Miete wird grade in Kaiserslauten heftig diskutiert.

Insofern sind Fussballspiele auch Einnahmequellen.
Darüber hinaus profitiert auch die Stadt selbst durch Übernachtungen in Hotels, Restaurantbesuche, Taxifahrten etc.
All dies ist bei einem Hundehalter eher nicht gegeben, es sei denn, man verrechnet die Hundesteuer mit dem Einsatz.
 

Ohne die Diskussion vertiefen zu wollen, wenn ich die Polizei, bei den Einsätzen gegen randalierende Fans mit finanziere, dann möchte ich gefälligst auch an den Einnahmen beteiligt sein!

@ coony,

Nein, du hast nicht gesagt, es wären auch Demonstranten, aber weder die noch Fußballfans haben das Recht zu randalieren!
 

Das geht mir zu weit. Es ist immerhin sein Beruf, nicht sein Hobby. Wer kann sich schon leisten, sich in seinem Beruf nur die Rosinen rauszupicken, sprich nur Mandate anzunehmen, hinter denen man 100%ig steht?

Es soll - OT - sogar Anwälte geben, die Mörder und Vergewaltiger verteidigen. Und das vermutlich, ohne diese Taten damit gutzuheißen.
 
ganz ehrlich: ich wäre im boden versunken wenn mir das passiert wäre; nachher noch eine auf dicke lippe zu machen ist zum fremdschämen.

der anwalt macht einfach seinen job.

wie schon erwähnt wurde: hoffentlich bekommt nicht der nächste hund der ausbuxt, die quittung für diese klage.
 


oh,oh!

ein anwalt der nicht hundert prozentig hinter seinen mandat steht?
ob das ein guter ist?
ich möcht nicht so einen haben.
 
Ohne die Diskussion vertiefen zu wollen, wenn ich die Polizei, bei den Einsätzen gegen randalierende Fans mit finanziere, dann möchte ich gefälligst auch an den Einnahmen beteiligt sein!

Das wirst Du, denn die Steuern, die für die Einnahmen fällig werden, kommen der Allgemeinheit zu Gute.
Ob die Steuereinnahmen immer sinnvoll verwendet werden, ist natürlich eine andere
 

Na ja, aber durch die Hundehaltung nimmt der Staat auch Steuergelder ein, und damit meine ich nicht die Hundesteuer.
Durch die Hundehaltung werden Arbeitsplätze geschaffen und erhalten und es wird etwas, für die Hunde gekauft.
 

Ich glaube, du hast nicht so recht verstanden, was der Job eines Rechtsanwalts beinhaltet



Ich glaube nicht, dass deswegen irgendwer "Mehrarbeit" machen muss.

Der Bescheid wird nicht von dem "Dorfpolizisten" gemacht, der im Einsatz war, sondern von der Behörde, die dahinter steht. Verklagt wird daher auch nicht der Einsatzleiter, Polizist vor Ort, Diensthundeführer oÄ, sondern (je nach Bundesland und Einsatz) die Gemeinde oder das Land, die hinter dem Bescheid stehen.
Vor Gericht steht dann einer von diesen "Verwaltungsmenschen" (meist selbst Jurist) und begründet den Bescheid. Der geht da während seiner Arbeitszeit zu Gericht und hat etwas Abwechslung vom Büroalltag
Da der Umfang der Einfangaktion nicht bestritten ist, wird aller Wahrscheinlichkeit nach kein Polizist als Zeuge geladen. Und selbst wenn ein Polizist aussagen würde, gehört das zum Job dazu. Das machen die regelmäßig, das ist kein Akt.

Es passiert nichts Schlimmes, das Gericht überprüft, ob der Bescheid der Höhe nach gerechtfertigt ist und fertig.
Alles andere - "Geringschätzung des Einsatzes", "betroffener Polizist überfährt beim nächsten Mal lieber den Hund" gehören ins Reich der Phantasie.
 
Ich denke schon, dass ich weiss, dass der Job eines Rechtsanwaltes beinhaltet

Meine Freundin ist Rechtsanwältin und sie nimmt sich durchaus die Freiheit, Mandate abzulehnen.
Trotzdem kann sie von ihrer Arbeit gut leben.

Man kann natürlich als Rechtsanwalt jedes Mandat annehmen, verpflichtend ist das allerdings nicht.

Mir fehlt da schlicht das Verständnis, eine (in meinen Augen) solche Dreistigkeit noch zu unterstützen...
 
Ja, ja mir ist schon klar, dass du von allem Ahnung hast

Auf Argumente gehst du ja nicht ein, bspw. dass wegen sowas kein Polizist "Scherereien" hat, stattdessen setzt du noch einen drauf und nennst das eine "Dreistigkeit".

Du würdest ja nie hinterfragen, weshalb alle anderen aufgrund der gleichen Verfehlung 300 Euro weniger zahlen mussten, als du selbst. Du würdest dich noch schön bei der Gemeinde für den Gebührenbescheid bedanken, mit dem Hinweis, dass du gerne bereit bist, das Doppelte zu bezahlen, beim nächsten Mal dürfte der Gebührenbescheid gerne auch 3x Mal so hoch ausfallen
 
Ja, ich hätte mich in Grund und Boden geschämt, wenn mein Hund so einen Polizeieinsatz verursacht und andere Leute gefährdet hätte, indem er auf einer Bundesstrasse herumgelaufen wäre.

Bei einem fast 7-stündigen Einsatz hätte ich beim Lesen der Rechnung gedacht, dass ich noch sehr gut bei der Geschichte weggekommen wäre und hätte anstaltslos bezahlt.
Selbst wenn mir die Rechnung überteuert vorgekommen wäre, wäre ich im Leben nicht auf die Idee gekommen, einen Rechtsanwalt einzuschalten, sondern hätte es bezahlt in dem Wissen, dass es allein meine Schuld war.
 
Das ist ja krass!

Und ich komme sogar aus Saarlouis und hab nix davon mitbekommen.
 

Aha, und weil du das (angeblich) so handhaben würdest, dürfen andere Leute nicht stutzig werden, wenn sie einen (aus ihrer Sicht) überhöhten Gebührenbescheid bekommen?

Ich fände es schon unfair, wenn meine Rechnung (die keinem helfenden Polizeibeamten zugute kommt), um ein vielfaches höher ausfiele, als die Rechnungen in gleich gelagerten Fällen. Ob ich wegen 40, 400 oder 4000 Euro vor Gericht ziehen würde, hinge vom Einzelfall ab. Aber irgendwo hat wohl jeder so seine Schmerzgrenze.

Es geht ja nicht um den Einsatz. Niemand hat den Einsatz oder die am Einsatz beteiligten Personen in Frage gestellt. Niemand greift diese an, niemand will diesen etwas wegnehmen.
Es geht um einen Gebührenbescheid, welcher dem Grunde nach anerkannt wird, nur der Höhe nach nicht. Keinem Polizisten entsteht dadurch ein Nachteil, wenn das Gericht den Gebührenbescheid für unangemessen hoch hält, oder eine Ungleichbehandlung feststellt. Und die Stadt/das Land bekommt durch ein Urteil (so oder so) für künftige Fälle eine Leitlinie vorgegeben und weiß, wie sie ihre Gebühren rechtskonform festsetzen kann.

Das ist für niemanden ein Drama. Aber du zeichnest hier Horrorszenarien; die "Bösen" (die dreiste Hundehalterin und der skrupellose Anwalt), die den "guten", jetzt aber sehr, sehr enttäuschten Polizisten dazu bringen, künftig Hunde zu überfahren. Das ist schon arg übertrieben
 
Aha, und weil du das (angeblich) so handhaben würdest, dürfen andere Leute nicht stutzig werden, wenn sie einen (aus ihrer Sicht) überhöhten Gebührenbescheid bekommen?

Natürlich dürfen die Leute stutzig werden und natürlich können sie klagen, wenn sie meinen, sie müssten es tun.
Für mich sagt es aber viel über die betroffene Hundehalterin aus und es macht sie mir -gelinde gesacht-nicht sympathisch.
Und das darf ich hier durchaus schreiben.

Ich sehe trotz Deines Beitrags immer noch die Gefahr, dass die Polizeidienststellen beschliessen, das Problem "freilaufender Hund" anders zu lösen, als einen Riesenaufwand zu betreiben, damit der Hund heil nach Hause kommt und keine Unbeteiligten zu schaden kommen.

Natürlich wird die Dienststelle davon in Kenntnis gesetzt werden, dass gegen den Kostenbescheid geklagt wird.
Auch wenn sie dadurch keine Arbeit hat, kann es durchaus meinungsbildend sein, was zukünftige Einsätze betrifft.

Es ist ja nun nicht völlig ausserhalb der Möglichkeiten, dass Hunde bewusst überfahren werden, damit sie niemanden gefährenden, insbesondere im Strassenverkehr.
Tatsächlich hat es solche Einsatzbefehle schon gegeben.

Ich finde das Verhalten der Hundehalterin zum Fremdschämen und sicher nicht dazu geeignet, in der Öffentlichkeit mehr Symathien für Hundehalter zu gewinnen - zumal das Ganze durch die Presse gegangen ist.
 

Also ich sehe diese "Gefahr" nicht und finde es schon arg paranoid so zu argumentieren.

Natürlich wird die Dienststelle davon in Kenntnis gesetzt werden, dass gegen den Kostenbescheid geklagt wird.

Warum sollte die Dienststelle "natürlich" davon in Kenntnis gesetzt werden? Die Dienststelle hat den Bescheid nicht erlassen, der Grund des Bescheides wurde anerkannt. Es gibt keinen Klärungsbedarf zwischen der Dienststelle und der Ortsverwaltung.

Es ist ja nun nicht völlig ausserhalb der Möglichkeiten, dass Hunde bewusst überfahren werden, damit sie niemanden gefährenden, insbesondere im Strassenverkehr.
Tatsächlich hat es solche Einsatzbefehle schon gegeben.

Natürlich gab es diese Fälle, Grund dafür war aber sicher nicht, dass jemand gegen die Höhe eines Gebührenbescheides hätte klagen können.

Dieser jemand hätte nämlich mit Sicherheit auch geklagt, wenn der Hund überfahren worden wäre
 

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