Quelle und kompletter Text:Polizei muss doch Maulkorbpflicht überwachenLINZ. Vergeblich wehrte sich die Exekutive gegen eine Mitwirkpflicht am umstrittenen oö. Hundehaltegesetz: Seit 1. Dezember 2006 darf die Polizei nun auch überwachen, ob der Maulkorb sitzt und die Leine kurz genug ist - und bei Verstößen zwischen 14 und 21 Euro Organstrafe kassieren.
Bis denne,
eure Klopfer