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la loca
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Fürth/Bayern, 29.1.02
Die Stadt hat den Kampf mit Kampfhunden aufgenommen und in einem ersten Schritt die Hundehalter eingehend unter die Lupe genommen. Neben den Herrchen wurden aber auch die Vierbeiner auf ihren Charakter hin untersucht. Dabei stehen der Kommune künftig erfahrene Hundeführer der Polizei zur Seite.
Als eine der ersten Städte in Bayern hat Fürth sämtliche Besitzer von Kampfhunden wie Staffordshire Bullterrier, Bullmastiff, Fioola Brasileiro und Dog Argentino zur Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse aufgefordert. Alle Angeschriebenen sind dem nachgekommen. Nach der Auswertung zeigt sich folgendes Bild: Bei elf der 47 überprüften Kampfhundehalter lagen Einträge im Führungszeugnis vor. Sieben Hundehalter waren bereits wegen Rohheitsdelikten bis hin zu schwerer Körperverletzung, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorbestraft.
Dieser Personenkreis bekam zusätzlich eine Vorladung ins Ordnungsamt. Aug in Aug mit dem Rechtsreferenten wurde den Sieben auf den Zahn gefühlt. Wie auch vor Gericht wurde hier eine Sozialprognose erstellt. Alle beteuerten, dass sie sehr an ihren Tieren hängen und schon aus diesem Grund alles vermeiden würden, was zur Wegnahme des Tieres führen könnte. Ein Hundehalter legte ein Attest vor, dass von seinem Tier aufgrund von Altersschwäche keine Gefahr mehr ausgeht. Keiner der Vorgeladenen hatte bislang den Hund als Waffe eingesetzt oder auch nur damit gedroht, berichtet Rechtsreferent Christoph Maier.
Allen „Herrchen“ (es war tatsächlich keine Frau darunter) von Kampfhunden wurde eindringlich klar gemacht, dass die kleinste Auffälligkeit die Wegnahme des Hundes zur Folge hätte. Eine weitere Absicherung gegen Risiken besteht in einer optimierten Überprüfung der Kampfhunde selbst. Beim so genannten Wesenstest der Tiere verlässt sich die Stadt künftig nicht mehr auf das Urteil der Tierärzte, sondern setzt auf das Urteil erfahrener Angehöriger der zentralen Diensthundestaffel der Polizeidirektion Nürnberg.
Der Fürther Rechtsreferent erläutert: „Die Polizeihundeführer gehen ganz anders an so ein Tier ran. Viel aggressiver. Wenn der Hund dann auch noch friedlich bleibt, ist die Chance größer, dass er auch im Ernstfall nicht angreift.“ In der Überprüfung der Kampfhundehalter sieht Christoph Maier eine reine Präventionsarbeit. Ausgangspunkt waren die Beschwerden über Kampfhunde aus der Bürgerschaft. Schon seit Jahren habe es in Fürth keine nennenswerten Beißunfälle gegeben.
Kampfhundehalter müssen in jedem Fall eine Unbedenklichkeitserklärung („Negativ-Attest“) des Tierarztes vorlegen. In den persönlichen Aussprachen hat der Fürther Rechtsreferent den Eindruck gewonnen, dass alle Vorgeladenen verantwortungsvoll mit ihren Tieren umgehen und großen Respekt vor der Wegnahmedrohung haben. Christoph Maier über seine Erfahrung mit Kampfhundehaltern: „Manchmal drängt sich fast der Eindruck auf, das sie ihren Hund mehr lieben als die Menschen“.
saludos jeanny y la loca
gnadenhof_flemsdorf@gmx.de
Die Stadt hat den Kampf mit Kampfhunden aufgenommen und in einem ersten Schritt die Hundehalter eingehend unter die Lupe genommen. Neben den Herrchen wurden aber auch die Vierbeiner auf ihren Charakter hin untersucht. Dabei stehen der Kommune künftig erfahrene Hundeführer der Polizei zur Seite.
Als eine der ersten Städte in Bayern hat Fürth sämtliche Besitzer von Kampfhunden wie Staffordshire Bullterrier, Bullmastiff, Fioola Brasileiro und Dog Argentino zur Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse aufgefordert. Alle Angeschriebenen sind dem nachgekommen. Nach der Auswertung zeigt sich folgendes Bild: Bei elf der 47 überprüften Kampfhundehalter lagen Einträge im Führungszeugnis vor. Sieben Hundehalter waren bereits wegen Rohheitsdelikten bis hin zu schwerer Körperverletzung, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorbestraft.
Dieser Personenkreis bekam zusätzlich eine Vorladung ins Ordnungsamt. Aug in Aug mit dem Rechtsreferenten wurde den Sieben auf den Zahn gefühlt. Wie auch vor Gericht wurde hier eine Sozialprognose erstellt. Alle beteuerten, dass sie sehr an ihren Tieren hängen und schon aus diesem Grund alles vermeiden würden, was zur Wegnahme des Tieres führen könnte. Ein Hundehalter legte ein Attest vor, dass von seinem Tier aufgrund von Altersschwäche keine Gefahr mehr ausgeht. Keiner der Vorgeladenen hatte bislang den Hund als Waffe eingesetzt oder auch nur damit gedroht, berichtet Rechtsreferent Christoph Maier.
Allen „Herrchen“ (es war tatsächlich keine Frau darunter) von Kampfhunden wurde eindringlich klar gemacht, dass die kleinste Auffälligkeit die Wegnahme des Hundes zur Folge hätte. Eine weitere Absicherung gegen Risiken besteht in einer optimierten Überprüfung der Kampfhunde selbst. Beim so genannten Wesenstest der Tiere verlässt sich die Stadt künftig nicht mehr auf das Urteil der Tierärzte, sondern setzt auf das Urteil erfahrener Angehöriger der zentralen Diensthundestaffel der Polizeidirektion Nürnberg.
Der Fürther Rechtsreferent erläutert: „Die Polizeihundeführer gehen ganz anders an so ein Tier ran. Viel aggressiver. Wenn der Hund dann auch noch friedlich bleibt, ist die Chance größer, dass er auch im Ernstfall nicht angreift.“ In der Überprüfung der Kampfhundehalter sieht Christoph Maier eine reine Präventionsarbeit. Ausgangspunkt waren die Beschwerden über Kampfhunde aus der Bürgerschaft. Schon seit Jahren habe es in Fürth keine nennenswerten Beißunfälle gegeben.
Kampfhundehalter müssen in jedem Fall eine Unbedenklichkeitserklärung („Negativ-Attest“) des Tierarztes vorlegen. In den persönlichen Aussprachen hat der Fürther Rechtsreferent den Eindruck gewonnen, dass alle Vorgeladenen verantwortungsvoll mit ihren Tieren umgehen und großen Respekt vor der Wegnahmedrohung haben. Christoph Maier über seine Erfahrung mit Kampfhundehaltern: „Manchmal drängt sich fast der Eindruck auf, das sie ihren Hund mehr lieben als die Menschen“.
saludos jeanny y la loca
gnadenhof_flemsdorf@gmx.de