Plön – Dass Hund und Katze keine großen Sympathien füreinander hegen, ist hinlänglich bekannt. Dass diese natürliche Feindschaft der Anlass für ein Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht werden kann, dürfte aber eher eine kuriose Ausnahme darstellen. Mit dieser Besonderheit musste sich jetzt das Plöner Amtsgericht beschäftigen.
Quelle und kompletter Text:
Bis denne,
eure Klopfer
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